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Grunderwerbsteuer · Berlin

Grunderwerbsteuer Berlin

In Berlin fallen beim Immobilienkauf 6 % Grunderwerbsteuer an. Berlin war 2007 das erste Land, das den alten Einheitssatz von 3,5 % angehoben hat – seitdem in drei Schritten.

Stand der Daten: 1. Januar 2014 Geprüft am 3. Oktober 2026 Quelle: Landesgesetz über den Steuersatz
6 %
Grunderwerbsteuer in Berlin
gilt seit 01.01.2014
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24.000 €
bei 400.000 € Kaufpreis
Beispielrechnung
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9
Länder mit niedrigerem Satz
9 Länder verlangen weniger, 4 mehr
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991 Mio. €
Grunderwerbsteuer-Einnahmen in Berlin 2025
Platz 6 von 16 · BMF
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Grunderwerbsteuer berechnen

Kaufpreis laut notariellem Kaufvertrag.

Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.

Grunderwerbsteuer
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Günstigstes Land
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Teuerstes Land
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Unterschied
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Dieser Kaufpreis in allen 16 Ländern

Berlin im Vergleich

Die Hauptstadt hat ihren Satz auf ungewöhnlichem Weg geregelt: Er steht im Berliner Gesetz über die Hebesätze der Realsteuern, nicht in einem eigenen Grunderwerbsteuergesetz. Seit 2014 gelten 6 % – weniger als im umliegenden Brandenburg (6,5 %), aber deutlich mehr als in Bayern.

Bei einer Eigentumswohnung für 400.000 € werden damit 24.000 € fällig. 2025 nahm Berlin 991 Millionen Euro Grunderwerbsteuer ein.

Nachbarländer

3,5 %5 %5,5 %6 %6,5 %
Steuersatz je Land, Stand 03.10.2026. Klick auf ein Land öffnet dessen Seite.

Was kostet das konkret?

Grunderwerbsteuer für typische Kaufpreise in Berlin

Grunderwerbsteuer bei 6 % im Vergleich zum günstigsten Land (3,5 %)
KaufpreisGrunderwerbsteuer BEBei 3,5 %Mehrkosten
250.000 €15.000 €8.750 €+6.250 €
350.000 €21.000 €12.250 €+8.750 €
450.000 €27.000 €15.750 €+11.250 €
600.000 €36.000 €21.000 €+15.000 €
800.000 €48.000 €28.000 €+20.000 €

So hat sich der Satz entwickelt

Berlin erhöhte zuerst 2007 auf 4,5 %, dann im April 2012 auf 5 % und 2014 auf den heutigen Satz von 6 %.

  1. 01.01.1997 – 31.12.2006
    3,5 %
  2. 01.01.2007 – 31.03.2012
    4,5 %
  3. 01.04.2012 – 31.12.2013
    5 %
  4. 01.01.2014 – heute
    6 % (aktuell)

Gut zu wissen

Nur den Satz legt Berlin selbst fest. Bemessungsgrundlage, Befreiungen – etwa für Käufe zwischen Ehegatten oder von den Eltern – und die Fälligkeit einen Monat nach dem Bescheid regelt das Grunderwerbsteuergesetz des Bundes für alle Länder gleich. Diese Regeln im Überblick →

Fragen zur Grunderwerbsteuer in Berlin

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Berlin?
Was kostet die Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro in Berlin?

6 % von 400.000 € ergeben 24.000 €. Zum Vergleich: In Bayern wären es 14.000 €. Mit dem Rechner oben können Sie jeden Betrag einsetzen.

Seit wann gilt der Satz von 6 % in Berlin?

Seit dem 1. Januar 2014. Davor galten in Berlin 5 % (01.04.2012–31.12.2013), 4,5 % (01.01.2007–31.03.2012), 3,5 % (01.01.1997–31.12.2006).

Gibt es in Berlin eine Entlastung für Familien oder Erstkäufer?

Eine landeseigene Förderung, die die Grunderwerbsteuer für Erstkäufer senkt oder erstattet, haben wir in Berlin nicht gefunden (Stand 03.10.2026). Bundesweit steuerfrei sind aber zum Beispiel Käufe zwischen Ehegatten und von Eltern an Kinder (§ 3 GrEStG).

Wie viel Grunderwerbsteuer hat Berlin zuletzt eingenommen?

991 Millionen Euro im Jahr 2025 – das sind 6,6 % der bundesweiten Einnahmen von 15,1 Milliarden Euro (BMF). Die Grunderwerbsteuer steht vollständig den Ländern zu.

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Quellen & Stand

Stand der Daten: 1. Januar 2014 Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Angaben ohne Gewähr
  1. Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für die Kalenderjahre 2007 bis 2011 und des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 20. Dezember 2006 (GVBl. S. 1172), § 3 zuletzt neu gefasst durch Gesetz vom 14.11.2013 (GVBl. S. 583) – § 3
  2. gesetze.berlin.de – perma
  3. gesetze.berlin.de – perma
  4. gesetze.berlin.de – perma
  5. gesetze-im-internet.de – 23
  6. Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
  7. Bundesministerium der Finanzen: Steuereinnahmen im Dezember 2025, Übersicht 5a (Einnahmen der Länder Januar bis Dezember 2025)
  8. Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Abgabenatlas: „Grunderwerbsteuer Berlin 2026: 6 %“, https://abgabenatlas.pages.dev/grunderwerbsteuer/berlin/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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