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Kirchensteuer · Bayern

Kirchensteuer Bayern

In Bayern beträgt die Kirchensteuer 8 % der Einkommen- oder Lohnsteuer – einen Prozentpunkt weniger als in den meisten Ländern. Dafür gibt es hier keine Kappung für hohe Einkommen.

Stand der Daten: 3. Oktober 2026 Quelle: Kirchensteuergesetz und Kirchensteuerbeschlüsse
8 %
Kirchensteuer in Bayern (der Einkommen-/Lohnsteuer)
#
keine
Kappung bei hohen Einkommen (in % des zu versteuernden Einkommens)
#
25 €
Gebühr für den Kirchenaustritt (Standesamt)
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7 %
Kirchensteuer bei pauschaler Lohnsteuer (z. B. Minijob mit Pauschalsteuer)
vereinfachtes Verfahren
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Kirchensteuer berechnen

Was wissen Sie?
Steht auf der Lohnabrechnung (Monat) oder im Steuerbescheid (Jahr).

Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Nicht berücksichtigt: Kinderfreibeträge (sie mindern die Kirchensteuer, § 51a EStG) und die Kappung, die manche Kirchen bei hohen Einkommen gewähren.

Kirchensteuer
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Kirchensteuer in Bayern im Überblick

Bayern und Baden-Württemberg sind die beiden Länder mit einem Kirchensteuersatz von 8 %. Wer Lohnsteuer von 500 € im Monat zahlt, zahlt in Bayern also 40 € Kirchensteuer statt 45 € in Hessen oder Nordrhein-Westfalen.

Anders als in den übrigen Ländern begrenzen weder die evangelisch-lutherische Landeskirche noch die sieben bayerischen (Erz-)Diözesen die Kirchensteuer bei hohen Einkommen. Ein besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe erheben die beiden großen Kirchen in Bayern ebenfalls nicht.

Nachbarländer

Kirchensteuer in Bayern (8 %) im Vergleich zu 9 %
Einkommensteuer pro JahrKirchensteuer 8 %pro Monatbei 9 %
3.000 €240 €20,00 €270 €
6.000 €480 €40,00 €540 €
10.000 €800 €66,67 €900 €
20.000 €1.600 €133,33 €1.800 €
40.000 €3.200 €266,67 €3.600 €

Ohne Kinderfreibeträge und Kappung. Die Einkommensteuer steht im Steuerbescheid, die monatliche Lohnsteuer auf der Gehaltsabrechnung.

Kirchenaustritt in Bayern

Zuständig
Standesamt
Gebühr
Landeseinheitlich laut BayernPortal: 25 € für die Aufnahme der Niederschrift über die mündliche Austrittserklärung. Wer eine Bestätigung als Ausfertigung der Niederschrift möchte, zahlt zusätzlich 10 €. Für den Weg über eine notariell beglaubigte schriftliche Erklärung nennt das Portal keinen Betrag.
Form
Entweder persönlich zur Niederschrift beim Standesamt oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form (Unterschrift notariell beglaubigt). Die Erklärung darf keine Bedingung, Einschränkung oder Vorbehalt enthalten. Vertretung ist in Bayern zulässig, aber nur mit öffentlich beglaubigter Vollmacht, die ausdrücklich zum Austritt aus einer bestimmten Gemeinschaft ermächtigt. Ein Online-Verfahren nennt das BayernPortal nicht.
Mitbringen
Personalausweis oder Reisepass; bei Vertretung die Vollmacht sowie Ausweise von Vollmachtgeber und Vertreter. Die Erklärung muss Familienname, Vornamen, Geburtstag und -ort sowie Wohnsitz enthalten und die Gemeinschaft eindeutig bezeichnen.
Steuer endet
Mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist (Art. 6 Abs. 4 Nr. 3 KirchStG; das Gesetz nennt die Kirchensteuer dort 'Umlagepflicht').

Amtliche Information: landesweit (BayernPortal, mit Ortsauswahl für die örtliche Stelle)

Fragen zur Kirchensteuer in Bayern

Wie hoch ist die Kirchensteuer in Bayern?

8 % der Einkommen- oder Lohnsteuer. Bei einer Lohnsteuer von 400 € im Monat sind das 32 € Kirchensteuer.

Gibt es in Bayern eine Kappung der Kirchensteuer?

Nein. Die großen Kirchen in Bayern begrenzen die Kirchensteuer bei hohen Einkommen nicht.

Wo trete ich in Bayern aus der Kirche aus und was kostet es?

Zuständig: Standesamt. Landeseinheitlich laut BayernPortal: 25 € für die Aufnahme der Niederschrift über die mündliche Austrittserklärung. Wer eine Bestätigung als Ausfertigung der Niederschrift möchte, zahlt zusätzlich 10 €. Für den Weg über eine notariell beglaubigte schriftliche Erklärung nennt das Portal keinen Betrag.

Entweder persönlich zur Niederschrift beim Standesamt oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form (Unterschrift notariell beglaubigt). Die Erklärung darf keine Bedingung, Einschränkung oder Vorbehalt enthalten. Vertretung ist in Bayern zulässig, aber nur mit öffentlich beglaubigter Vollmacht, die ausdrücklich zum Austritt aus einer bestimmten Gemeinschaft ermächtigt. Ein Online-Verfahren nennt das BayernPortal nicht.

Ab wann muss ich nach dem Austritt keine Kirchensteuer mehr zahlen?

Mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist (Art. 6 Abs. 4 Nr. 3 KirchStG; das Gesetz nennt die Kirchensteuer dort 'Umlagepflicht').

Was ist das besondere Kirchgeld?

Wird in Bayern von keiner der beiden großen Kirchen erhoben: Die bayerischen (Erz-)Diözesen erheben es laut Art. 1 Abs. 1 DKirchStO nicht; die ELKB hat es rückwirkend zum 1.1.2018 abgeschafft (Beschluss der Landessynode, Herbsttagung 2018). Das Landesgesetz (Art. 22 KirchStG) würde es erlauben.

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Quellen & Stand

Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Angaben ohne Gewähr
  1. Gesetz über die Erhebung von Steuern durch Kirchen, Religions- und weltanschauliche Gemeinschaften (Kirchensteuergesetz – KirchStG) i. d. F. der Bek. vom 21.11.1994 (GVBl. S. 1026), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9.11.2021 (GVBl. S. 606)
  2. Kappung: Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
  3. Kappung: 7 bayerische (Erz-)Diözesen
  4. Kirchenaustritt: Gebühr (Landesportal)
  5. § 51a Einkommensteuergesetz

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Abgabenatlas: „Kirchensteuer Bayern: 8 % – Rechner & Austritt“, https://abgabenatlas.pages.dev/kirchensteuer/bayern/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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