Kirchensteuer Bayern
In Bayern beträgt die Kirchensteuer 8 % der Einkommen- oder Lohnsteuer – einen Prozentpunkt weniger als in den meisten Ländern. Dafür gibt es hier keine Kappung für hohe Einkommen.
Kirchensteuer berechnen
Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Nicht berücksichtigt: Kinderfreibeträge (sie mindern die Kirchensteuer, § 51a EStG) und die Kappung, die manche Kirchen bei hohen Einkommen gewähren.
Kirchensteuer in Bayern im Überblick
Bayern und Baden-Württemberg sind die beiden Länder mit einem Kirchensteuersatz von 8 %. Wer Lohnsteuer von 500 € im Monat zahlt, zahlt in Bayern also 40 € Kirchensteuer statt 45 € in Hessen oder Nordrhein-Westfalen.
Anders als in den übrigen Ländern begrenzen weder die evangelisch-lutherische Landeskirche noch die sieben bayerischen (Erz-)Diözesen die Kirchensteuer bei hohen Einkommen. Ein besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe erheben die beiden großen Kirchen in Bayern ebenfalls nicht.
Nachbarländer
- Baden-Württemberg8 %
- Hessen9 %
- Thüringen9 %
- Sachsen9 %
| Einkommensteuer pro Jahr | Kirchensteuer 8 % | pro Monat | bei 9 % |
|---|---|---|---|
| 3.000 € | 240 € | 20,00 € | 270 € |
| 6.000 € | 480 € | 40,00 € | 540 € |
| 10.000 € | 800 € | 66,67 € | 900 € |
| 20.000 € | 1.600 € | 133,33 € | 1.800 € |
| 40.000 € | 3.200 € | 266,67 € | 3.600 € |
Ohne Kinderfreibeträge und Kappung. Die Einkommensteuer steht im Steuerbescheid, die monatliche Lohnsteuer auf der Gehaltsabrechnung.
Kirchenaustritt in Bayern
- Zuständig
- Standesamt
- Gebühr
- Landeseinheitlich laut BayernPortal: 25 € für die Aufnahme der Niederschrift über die mündliche Austrittserklärung. Wer eine Bestätigung als Ausfertigung der Niederschrift möchte, zahlt zusätzlich 10 €. Für den Weg über eine notariell beglaubigte schriftliche Erklärung nennt das Portal keinen Betrag.
- Form
- Entweder persönlich zur Niederschrift beim Standesamt oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form (Unterschrift notariell beglaubigt). Die Erklärung darf keine Bedingung, Einschränkung oder Vorbehalt enthalten. Vertretung ist in Bayern zulässig, aber nur mit öffentlich beglaubigter Vollmacht, die ausdrücklich zum Austritt aus einer bestimmten Gemeinschaft ermächtigt. Ein Online-Verfahren nennt das BayernPortal nicht.
- Mitbringen
- Personalausweis oder Reisepass; bei Vertretung die Vollmacht sowie Ausweise von Vollmachtgeber und Vertreter. Die Erklärung muss Familienname, Vornamen, Geburtstag und -ort sowie Wohnsitz enthalten und die Gemeinschaft eindeutig bezeichnen.
- Steuer endet
- Mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist (Art. 6 Abs. 4 Nr. 3 KirchStG; das Gesetz nennt die Kirchensteuer dort 'Umlagepflicht').
Amtliche Information: landesweit (BayernPortal, mit Ortsauswahl für die örtliche Stelle)
Fragen zur Kirchensteuer in Bayern
Wie hoch ist die Kirchensteuer in Bayern?
8 % der Einkommen- oder Lohnsteuer. Bei einer Lohnsteuer von 400 € im Monat sind das 32 € Kirchensteuer.
Gibt es in Bayern eine Kappung der Kirchensteuer?
Nein. Die großen Kirchen in Bayern begrenzen die Kirchensteuer bei hohen Einkommen nicht.
Wo trete ich in Bayern aus der Kirche aus und was kostet es?
Zuständig: Standesamt. Landeseinheitlich laut BayernPortal: 25 € für die Aufnahme der Niederschrift über die mündliche Austrittserklärung. Wer eine Bestätigung als Ausfertigung der Niederschrift möchte, zahlt zusätzlich 10 €. Für den Weg über eine notariell beglaubigte schriftliche Erklärung nennt das Portal keinen Betrag.
Entweder persönlich zur Niederschrift beim Standesamt oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form (Unterschrift notariell beglaubigt). Die Erklärung darf keine Bedingung, Einschränkung oder Vorbehalt enthalten. Vertretung ist in Bayern zulässig, aber nur mit öffentlich beglaubigter Vollmacht, die ausdrücklich zum Austritt aus einer bestimmten Gemeinschaft ermächtigt. Ein Online-Verfahren nennt das BayernPortal nicht.
Ab wann muss ich nach dem Austritt keine Kirchensteuer mehr zahlen?
Mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist (Art. 6 Abs. 4 Nr. 3 KirchStG; das Gesetz nennt die Kirchensteuer dort 'Umlagepflicht').
Was ist das besondere Kirchgeld?
Wird in Bayern von keiner der beiden großen Kirchen erhoben: Die bayerischen (Erz-)Diözesen erheben es laut Art. 1 Abs. 1 DKirchStO nicht; die ELKB hat es rückwirkend zum 1.1.2018 abgeschafft (Beschluss der Landessynode, Herbsttagung 2018). Das Landesgesetz (Art. 22 KirchStG) würde es erlauben.
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Ansehen →Quellen & Stand
- Gesetz über die Erhebung von Steuern durch Kirchen, Religions- und weltanschauliche Gemeinschaften (Kirchensteuergesetz – KirchStG) i. d. F. der Bek. vom 21.11.1994 (GVBl. S. 1026), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9.11.2021 (GVBl. S. 606)
- Kappung: Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
- Kappung: 7 bayerische (Erz-)Diözesen
- Kirchenaustritt: Gebühr (Landesportal)
- § 51a Einkommensteuergesetz
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Abgabenatlas: „Kirchensteuer Bayern: 8 % – Rechner & Austritt“, https://abgabenatlas.pages.dev/kirchensteuer/bayern/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0. Einzelne Zahlen können Sie über das # an jeder Kennzahl direkt verlinken.
KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells aus den oben verlinkten amtlichen Quellen formuliert. Zahlen stammen nicht aus dem Modell, sondern aus unserem geprüften Datensatz. Mehr zur Methodik.