Listenhunde Bayern
Bayern teilt Kampfhunde in zwei Kategorien: Bei fünf Rassen gilt die Kampfhund-Eigenschaft immer, bei vierzehn weiteren – darunter Rottweiler und Cane Corso – lässt sie sich mit einem Negativzeugnis widerlegen.
So regelt Bayern gefährliche Hunde
Grundlage ist die bayerische Kampfhundeverordnung zusammen mit Art. 37 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes. Für Hunde der Kategorie 1 – Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu – braucht man eine Erlaubnis der Gemeinde, die nur bei berechtigtem Interesse erteilt wird; ein Wunsch nach einem Familienhund reicht dafür nicht.
Für die vierzehn Rassen der Kategorie 2 entfällt die Erlaubnispflicht, wenn die Gemeinde für den einzelnen Hund bescheinigt, dass er keine gesteigerte Aggressivität zeigt (Negativzeugnis). Leine, Maulkorb, Chip und Versicherung stehen in Bayern nicht im Gesetz selbst, sondern werden als Auflagen der Erlaubnis angeordnet. Wer ohne Erlaubnis hält, riskiert ein Bußgeld bis 10.000 €.
Große Hunde
Keine landesweite Regel. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen großer Hunde und von Kampfhunden einschränken, v. a. Leinenpflichten (Art. 18 Abs. 1 LStVG); als groß können laut Vollzugshinweis Hunde ab etwa 50 cm Schulterhöhe gelten (VollzBekLStVG Nr. 18.1).
Kategorie 1 – Kampfhund-Eigenschaft wird stets vermutet (§ 1 Abs. 1)
- Pit-Bull
- Bandog
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa-Inu
Erfasst sind auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Laut Vollzugsbekanntmachung (Nr. 37.3.1.2) gilt die Vermutung hier unwiderlegbar. 'Bandog' ist eine Gruppe, keine anerkannte Rasse.
Kategorie 2 – Kampfhund-Eigenschaft widerlegbar vermutet (§ 1 Abs. 2)
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dog Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler
Erfasst sind auch Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den Kategorie-1-Hunden. Die Vermutung entfällt, wenn der Halterin/dem Halter gegenüber der Gemeinde für den einzelnen Hund der Nachweis gelingt, dass keine gesteigerte Aggressivität besteht (in der Praxis Gutachten/Wesenstest einer sachverständigen Person). Die Gemeinde stellt dann auf Antrag ein Negativzeugnis aus; bei jungen Hunden in der Regel befristet bis zu einer Begutachtung mit etwa 18 Monaten (VollzBekLStVG Nr. 37.3.2–37.3.7).
Pflichten für Halter von Listenhunden
- Erlaubnis der Gemeinde für Kategorie-1-Hunde und für Kategorie-2-Hunde ohne Negativzeugnis (Art. 37 Abs. 1 LStVG)
- Nachweis eines berechtigten Interesses (z. B. Bewachung eines gefährdeten Besitztums); reines Liebhaberinteresse genügt laut Vollzugshinweisen nicht, der Zuzug mit einem andernorts legal gehaltenen Kampfhund begründet grundsätzlich kein solches Interesse (Art. 37 Abs. 2 LStVG; VollzBekLStVG Nr. 37.4.1)
- Keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit; Minderjährige gelten laut Vollzugshinweisen in der Regel als unzuverlässig; Führungszeugnis und Gutachten können verlangt werden (Art. 37 Abs. 2 LStVG; VollzBekLStVG Nr. 37.4.2)
- Keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz (Art. 37 Abs. 2 LStVG)
- Haftpflichtversicherung kann Erlaubnisvoraussetzung sein; laut Vollzugshinweisen regelmäßig mit mindestens 1 Mio. € Personen- und 250.000 € Sachschäden (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG; VollzBekLStVG Nr. 37.4.5.5)
- Mikrochip in der Regel als Auflage (VollzBekLStVG Nr. 37.4.5.3)
- Leinenpflicht außerhalb des eingefriedeten Besitztums regelmäßig als Auflage, in der Regel zusätzlich Maulkorb; Führen nur durch namentlich benannte geeignete Personen (VollzBekLStVG Nr. 37.4.5.4)
- Halten ohne Erlaubnis oder Verstoß gegen Auflagen: Geldbuße bis 10.000 € (Art. 37 Abs. 4 LStVG)
- Züchten oder Kreuzen von Kampfhunden: Geldbuße bis 50.000 € (Art. 37a Abs. 1 LStVG)
Hundesteuer für gefährliche Hunde in Bayern
| Stadt | normaler Hund | gefährlicher Hund | Faktor |
|---|---|---|---|
| München | 100 € | 800 € | 8,0× |
| Nürnberg | 132 € | 1.056 € | 8,0× |
Welche Hunde eine Stadt steuerlich als gefährlich einstuft, steht in ihrer Satzung und kann von der Landesliste abweichen – Details auf den Stadtseiten.
Fragen zu Listenhunden in Bayern
Welche Hunde sind in Bayern Listenhunde?
Kategorie 1 – Kampfhund-Eigenschaft wird stets vermutet (§ 1 Abs. 1): Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu
Kategorie 2 – Kampfhund-Eigenschaft widerlegbar vermutet (§ 1 Abs. 2): Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kreuzungen mit diesen Rassen sind in der Regel eingeschlossen.
Ist der Rottweiler in Bayern ein Listenhund?
Ja, er steht in der Kategorie „Kategorie 2 – Kampfhund-Eigenschaft widerlegbar vermutet (§ 1 Abs. 2)“. Die Einstufung lässt sich für den einzelnen Hund widerlegen.
Ist eine Hundehaftpflicht in Bayern Pflicht?
Eine landesweite Pflicht gibt es nicht (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Gesetzlich nur eine Kann-Regel: Die Erlaubnis für einen Kampfhund kann vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig gemacht werden. Nach der Vollzugsbekanntmachung (Nr. 37.4.5.5) soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. € für Personen- und 250.000 € für Sachschäden – Verwaltungsvorschrift, keine gesetzliche Mindestsumme.
Was kostet ein Listenhund in Bayern an Hundesteuer?
Das legt jede Stadt fest. München: 800 € · Nürnberg: 1.056 €.
Quellen & Stand
- Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (sog. Kampfhundeverordnung)
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG), Art. 18, 37, 37a
- Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (VollzBekLStVG), Bekanntmachung des StMI vom 13.01.2025, Az. C21-2100-1-4 (BayMBl. Nr. 39) – Verwaltungsvorschrift, Nr. 18 und 37
- VollzBekLStVG Nr. 18 (Halten von Hunden)
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Abgabenatlas: „Listenhunde Bayern: 19 Rassen & Pflichten“, https://abgabenatlas.pages.dev/listenhunde/bayern/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0. Einzelne Zahlen können Sie über das # an jeder Kennzahl direkt verlinken.
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