Abgabenatlas
Hundesteuer

Hundesteuer: Was dein Hund in deiner Stadt kostet

Jede Gemeinde legt die Hundesteuer selbst fest. Wir haben die Satzungen von 25 Großstädten gelesen: Der erste Hund kostet zwischen 90 € und 174 € im Jahr – für einen als gefährlich eingestuften Hund werden bis zu 1.056 € fällig.

Stand der Daten: 3. Oktober 2026 Quelle: Hundesteuersatzungen von 25 Städten
Illustration: fröhlicher Hund mit Steuermarke am Halsband, daneben Münzen und ein Sparschwein
Illustration: KI-generiert
430 Mio. €
Hundesteuer-Einnahmen aller Gemeinden 2024
+39,3 % in zehn Jahren (Destatis)
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144 €
Median für den ersten Hund in 25 Großstädten
12,00 € im Monat
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174 €
teuerste Stadt für den ersten Hund: Köln
günstigste: Hamburg (90 €)
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1.056 €
höchster Satz für einen gefährlichen Hund: Nürnberg
11 der 25 Städte verlangen keinen Aufschlag
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Hundesteuer berechnen

Wie viele Hunde halten Sie?
Davon als gefährlich eingestuft (Listenhund)

Unverbindliche Beispielrechnung nach den amtlichen Sätzen, ohne Ermäßigungen oder Befreiungen. Wie Listenhunde bei der Reihenfolge mehrerer Hunde gezählt werden, regelt jede Stadt selbst.

Hundesteuer pro Jahr
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Hundesteuer-Tabelle: alle 25 Städte

Klick auf eine Spalte sortiert; Jahresbeträge in Euro

Hundesteuer laut Satzung, Stand 03.10.2026
StadtLand1. Hund2. Hundgefährlicher Hundgilt seit
Berlin BE 120 € 180 € kein Aufschlag 01.01.2002
Bielefeld NRW 144 € 156 € kein Aufschlag k. A.
Bochum NRW 168 € 192 € kein Aufschlag 01.01.2019
Bonn NRW 162 € 210 € 840 € 01.01.2016
Bremen HB 150 € 150 € kein Aufschlag 01.01.2016
Dortmund NRW 156 € 204 € 468 € 01.01.2023
Dresden SN 108 € 144 € kein Aufschlag 01.01.2003
Duisburg NRW 132 € 168 € kein Aufschlag 01.01.2010
Düsseldorf NRW 96 € 150 € 600 € 01.01.2024
Essen NRW 156 € 216 € 852 € 01.01.2026
Frankfurt am Main HE 102 € 102 € 900 € 01.01.2020
Hamburg HH 90 € 90 € 600 € 01.09.2026
Hannover NI 150 € 276 € 720 € k. A.
Kiel SH 150 € 225 € kein Aufschlag 01.01.2025
Köln NRW 174 € 174 € kein Aufschlag 01.01.2026
Leipzig SN 150 € 150 € kein Aufschlag 01.01.2026
Lübeck SH 156 € 156 € 684 € 01.01.2026
Lünen NRW 156 € 204 € 468 € 01.01.2026
Magdeburg ST 114 € 114 € kein Aufschlag 01.08.2024
Mannheim BW 144 € 288 € 744 € 01.01.2026
München BY 100 € 100 € 800 € 01.01.2011
Nürnberg BY 132 € 132 € 1.056 € 01.01.2015
Saarbrücken SL 120 € 168 € kein Aufschlag 01.01.2011
Stuttgart BW 144 € 288 € 816 € 01.01.2026
Wuppertal NRW 160 € 288 € 1.000 € 01.01.2014

„2. Hund“ = Satz für den zweiten Hund im Haushalt. „k. A.“: Seit wann der Satz gilt, geht aus den amtlichen Quellen nicht hervor. In Bremen, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, Lübeck, Magdeburg, München, Nürnberg gilt für jeden Hund derselbe Satz.

Erster Hund: Jahresbetrag im Vergleich

Köln 174 €
Bochum 168 €
Bonn 162 €
Wuppertal 160 €
Dortmund 156 €
Essen 156 €
Lübeck 156 €
Lünen 156 €
Bremen 150 €
Hannover 150 €
Kiel 150 €
Leipzig 150 €
Bielefeld 144 €
Mannheim 144 €
Stuttgart 144 €
Duisburg 132 €
Nürnberg 132 €
Berlin 120 €
Saarbrücken 120 €
Magdeburg 114 €
Dresden 108 €
München 100 €
Düsseldorf 96 €
Hamburg 90 €
Median 144 €. Eigene Darstellung nach den Satzungen; Stand je Stadt auf der Stadtseite.

Was auffällt

  • Köln ist mit 174 € für den ersten Hund am teuersten, Hamburg mit 90 € am günstigsten – ein Unterschied von 84 € im Jahr.
  • Für zwei Hunde zahlt man in Wuppertal am meisten: 448 € im Jahr. Viele Städte verlangen für den zweiten Hund mehr als für den ersten, damit die Zahl der Hunde begrenzt bleibt.
  • Gefährliche Hunde kosten in 14 von 25 Städten ein Vielfaches – am meisten in Nürnberg (1.056 €).
  • Erhöhungen sind beschlossen: Hamburg, München, Nürnberg – Details unten.

Änderungen 2025 bis 2027

Beschlossene Änderungen laut Satzung bzw. Ratsbeschluss
Stadtgilt abWasvorherneuÄnderung
Hamburg01.01.2027kommtRegelsteuer je Hund90 €120 €+33,3 %
Hamburg01.01.2027kommtGefährlicher Hund600 €900 €+50 %
Hamburg01.01.2027kommtHund aus Hamburger Tierheim: bisher 48 €/Jahr für die ersten 12 Monate, neu für die ersten drei Jahre steuerfrei (auch für Hunde, die 2026 aus dem Tierheim kamen: drei Jahre ab 01.01.2027)48 €0 €-100 %
München01.01.2027kommtNormalsatz je Hund (jeder Hund)100 €144 €+44 %
München01.01.2027kommtKampfhund800 €1.200 €+50 %
Nürnberg01.01.2027kommt1. Hund132 €144 €+9,1 %
Nürnberg01.01.2027kommtjeder weitere Hund im selben Haushalt132 €168 €+27,3 %
Köln01.01.2026Steuersatz je Hund (laut Stadt erste Erhöhung seit 22 Jahren)156 €174 €+11,5 %
Köln01.01.2026Ermäßigter Satz für SGB-XII-Leistungsbeziehende (ein Hund) bleibt unverändert60 €60 €0 %
Leipzig01.01.20261. Hund96 €150 €+56,3 %
Leipzig01.01.20262. und jeder weitere Hund192 €150 €-21,9 %
Leipzig01.01.2026Gechippter Hund (neuer ermäßigter Satz auf Antrag, befristet bis einschließlich 2029)–120 €–
Lübeck01.01.2026Steuer je Hund144 €156 €+8,3 %
Lübeck01.01.2026Gefährlicher Hund618 €684 €+10,7 %
Lünen01.01.20261 Hund108 €156 €+44,4 %
Lünen01.01.20262 Hunde, je Hund120 €204 €+70 %
Lünen01.01.20263 oder mehr Hunde, je Hund132 €228 €+72,7 %
Lünen01.01.20261 gefährlicher Hund324 €468 €+44,4 %
Lünen01.01.20262 gefährliche Hunde, je Hund360 €612 €+70 %
Lünen01.01.20263 oder mehr gefährliche Hunde, je Hund396 €684 €+72,7 %
Mannheim01.01.20261. Hund108 €144 €+33,3 %
Mannheim01.01.2026jeder weitere Hund216 €288 €+33,3 %
Mannheim01.01.2026Kampfhund / gefährlicher Hund648 €744 €+14,8 %
Mannheim01.01.2026ermäßigter Satz für SGB-II/XII-Leistungsbezieher (nur Ersthund)54 €60 €+11,1 %
Stuttgart01.01.20261. Hund108 €144 €+33,3 %
Stuttgart01.01.2026jeder weitere Hund216 €288 €+33,3 %
Stuttgart01.01.2026Kampfhund / gefährlicher Hund612 €816 €+33,3 %
Stuttgart01.01.2026Zwingersteuer (Grundbetrag bis 5 Hunde)216 €288 €+33,3 %
Essen01.01.2025Gefährlicher Listenhund mit Befreiung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW (z. B. nach Wesenstest): auf Antrag Normalsatz statt Sondersatz – bei nur einem Hund 156 € statt 852 € (Satzung vom 10.06.2025, rückwirkend ab 01.01.2025)852 €156 €-81,7 %
Kiel01.01.20251. Hund126 €150 €+19 %
Kiel01.01.20252. Hund177 €225 €+27,1 %
Kiel01.01.20253. und jeder weitere Hund213 €285 €+33,8 %

Hundesteuer kurz erklärt

Wer muss zahlen?

Steuerpflichtig ist, wer einen Hund in seinem Haushalt aufnimmt – meist ab einem Alter des Hundes von drei oder vier Monaten. Die Steuer ist eine Gemeindesteuer: Es gilt die Satzung der Stadt, in der der Hund lebt, nicht die des Wohnorts der Züchterin oder des Tierheims. Wer umzieht, meldet den Hund in der alten Stadt ab und in der neuen an.

Warum mehrere Hunde teurer werden

Fast alle erfassten Städte staffeln: Der zweite Hund kostet mehr als der erste, manchmal steigt der Satz ab dem dritten Hund noch einmal. Ausnahmen mit einem einheitlichen Satz für jeden Hund sind Bremen und Frankfurt am Main und Hamburg und Köln und Leipzig und Lübeck und Magdeburg und München und Nürnberg.

Gefährliche Hunde und Listenhunde

Für Hunde, die als gefährlich gelten, verlangen die meisten Städte ein Mehrfaches des Normalsatzes. Welche Hunde gemeint sind, ergibt sich aus der Satzung und dem Landesrecht – in Nordrhein-Westfalen etwa aus dem Landeshundegesetz, in Bayern aus der Kampfhundeverordnung. Manche Städte senken den Satz, wenn ein Wesenstest oder eine Verhaltensprüfung bestanden ist. Rasselisten aller Länder →

Anmelden und abmelden

Den Hund muss man innerhalb einer kurzen Frist anmelden, meist zwei Wochen bis einen Monat nach der Aufnahme. Danach gibt es eine Steuermarke, die der Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss. Bei Abgabe, Umzug oder Tod wird der Hund abgemeldet; die Steuerpflicht endet dann in der Regel mit dem Ende des Monats.

Ermäßigung und Befreiung

Für Blindenführ- und Assistenzhunde ist die Steuer in 24 der 25 Städte ausdrücklich erlassen. Viele Städte ermäßigen sie für Menschen mit Bürgergeld oder Grundsicherung, einige befreien Hunde aus dem Tierheim für eine Zeit. Einen Rabatt allein wegen des Alters gibt es dagegen selten. Alle Ermäßigungen im Städtevergleich →

Hundesteuer nach Bundesland

Die Länder legen nur den Rahmen fest; die Sätze bestimmt jede Gemeinde. Deshalb gibt es keine „Hundesteuer Niedersachsen“ oder „Hundesteuer NRW“ – wohl aber Unterschiede zwischen den Städten eines Landes:

Baden-Württemberg

Mannheim 144 € · Stuttgart 144 €

Bayern

Nürnberg 132 € · München 100 €

Berlin

Berlin 120 €

Bremen

Bremen 150 €

Hamburg

Hamburg 90 €

Hessen

Frankfurt am Main 102 €

Niedersachsen

Hannover 150 €

Nordrhein-Westfalen

Köln 174 € · Bochum 168 € · Bonn 162 € · Wuppertal 160 € · Dortmund 156 € · Essen 156 € · Lünen 156 € · Bielefeld 144 € · Duisburg 132 € · Düsseldorf 96 €

Saarland

Saarbrücken 120 €

Sachsen

Leipzig 150 € · Dresden 108 €

Sachsen-Anhalt

Magdeburg 114 €

Schleswig-Holstein

Lübeck 156 € · Kiel 150 €

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Deutschland?

Das legt jede Gemeinde selbst fest. In den 25 hier erfassten Großstädten kostet der erste Hund zwischen 90 € (Hamburg) und 174 € (Köln) im Jahr; der Median liegt bei 144 €. In kleineren Gemeinden ist die Steuer oft niedriger.

Wie viel kostet die Hundesteuer im Monat?

Beim Median von 144 € im Jahr sind es 12,00 € im Monat. Gezahlt wird aber meist vierteljährlich oder jährlich, nicht monatlich – die Termine stehen auf jeder Stadtseite.

Kann ich die Hundesteuer von der Steuer absetzen?

Für einen privat gehaltenen Hund nicht: Die Kosten gehören zur privaten Lebensführung, die § 12 Nr. 1 EStG vom Abzug ausschließt. Anders kann es sein, wenn ein Hund nachweislich betrieblich oder beruflich eingesetzt wird, etwa als Wachhund eines Betriebs – dann kommen Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) in Betracht. Das entscheidet das Finanzamt im Einzelfall.

Was passiert, wenn ich keine Hundesteuer zahle oder den Hund nicht anmelde?

Die Stadt setzt die Steuer rückwirkend fest. Über die Kommunalabgabengesetze gelten die Verjährungsregeln der Abgabenordnung: regulär vier Jahre, bei leichtfertiger Verkürzung fünf und bei Hinterziehung zehn Jahre (§ 169 AO). Weil die Frist bei einer Anmeldepflicht erst später zu laufen beginnt (§ 170 Abs. 2 AO), kann eine Stadt oft mehrere Jahre nachfordern. Hinzu kommen nach den Satzungen und Kommunalabgabengesetzen Bußgelder.

Warum gibt es eine Hundesteuer, aber keine Katzensteuer?

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die das Grundgesetz den Ländern und Gemeinden ausdrücklich erlaubt (Art. 105 Abs. 2a GG). Neben den Einnahmen begründen Gemeinden sie mit einem Lenkungszweck: Hunde sind im öffentlichen Raum unterwegs, verschmutzen Wege und können Menschen gefährden. Für Katzen erhebt keine der hier erfassten Städte eine Steuer.

Sind kleine Hunde unter 5 kg von der Hundesteuer befreit?

In Bielefeld, Bochum, Bonn, Duisburg, Essen, Frankfurt am Main, Lünen, Wuppertal gibt es eine Regel, die an Größe oder Gewicht anknüpft; sonst nicht. Details auf den Stadtseiten.

Quellen & Stand

Stand der Daten: 3. Oktober 2026 Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Angaben ohne Gewähr
  1. Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung N055 vom 8. Oktober 2025: „Erneut Rekordeinnahmen: 430 Millionen Euro aus Hundesteuer im Jahr 2024“
  2. Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz
  3. § 169 und § 170 Abgabenordnung (Festsetzungsfrist)
  4. Beispiel: Art. 13 Bayerisches Kommunalabgabengesetz (Anwendung der AO)
  5. § 12 Einkommensteuergesetz
  6. Berlin: Hundesteuergesetz (HuStG BE) vom 10. Oktober 2001, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 23.11.2023 (GVBl. S. 382)
  7. Bielefeld: Hundesteuersatzung der Stadt Bielefeld vom 22.12.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 14.12.2023 (Ortsrecht II/1, gültig ab 01.01.2024)
  8. Bochum: Hundesteuersatzung der Stadt Bochum (HStS) vom 07.12.2018 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 22.10.2024
  9. Bonn: Hundesteuersatzung der Bundesstadt Bonn vom 25.03.1998 (Ortsrecht 22-2), zuletzt geändert am 18.12.2023 (Amtsblatt S. 1685, in Kraft 01.01.2024)
  10. Bremen: Hundesteuergesetz in der Fassung vom 17. Dezember 1984 (Brem.GBl. 1985 S. 3) für die Stadtgemeinde Bremen, zuletzt geändert durch Art. 2 des Ortsgesetzes vom 29.09.2015 (Brem.GBl. S. 454)
  11. Dortmund: Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund (von der Stadt bezeichnet als ‚vom 01.01.2023‘)
  12. Dresden: Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 7. November 2002
  13. Duisburg: Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Duisburg (Hundesteuersatzung) vom 18.12.2000, Lesefassung mit 5. Änderung vom 10.10.2025 (Stadtrecht 21.02)
  14. Düsseldorf: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Hundesteuersatzung) vom 19.12.2023
  15. Essen: Hundesteuersatzung der Stadt Essen vom 15. Dezember 2025 (Stadtrecht 9.02; Ratsbeschluss 10.12.2025, Amtsblatt vom 19.12.2025)
  16. Frankfurt am Main: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung), Ursprung 1998, zuletzt geändert durch Änderungssatzung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7354, Inkrafttreten 01.04.2026)
  17. Hamburg: Hundesteuergesetz vom 24. Juni 2026 (HmbGVBl. S. 173; Neuerlass, in Kraft seit 01.09.2026), geändert durch Art. 3 desselben Gesetzes (wirksam ab 01.01.2027)
  18. Hannover: Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover vom 01.01.2005 (zuletzt geändert durch 5. Änderungssatzung vom 30.11.2023)
  19. Kiel: Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 29.11.2024
  20. Köln: Hundesteuersatzung der Stadt Köln vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der 5. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 17.12.2025
  21. Leipzig: Hundesteuersatzung der Stadt Leipzig (Ratsbeschluss Nr. VIII-DS-01611-NF-06 vom 17.12.2025)
  22. Lübeck: Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer vom 27.11.2020 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 02.06.2026 (rückwirkend in Kraft ab 01.01.2026)
  23. Lünen: Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Lünen (Hundesteuersatzung) vom 10.12.2012 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 18.12.2025
  24. Magdeburg: Neufassung der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg (Stadtratsbeschluss 13.06.2024, Amtsblatt Nr. 14 vom 19.07.2024)
  25. Mannheim: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim (Hundesteuersatzung), Stadtrecht 2.04 – Gemeinderatsbeschluss vom 18.11.2025 (Amtsblatt Nr. 51 vom 18.12.2025)
  26. München: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt München (Hundesteuersatzung) vom 3. September 2021, Stadtrecht Nr. 985
  27. Nürnberg: Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) vom 15. Dezember 2014, Stadtrecht 210.340 (79. Nachtrag Dezember 2023)
  28. Saarbrücken: Satzung über die Erhebung der Hundesteuern in der Landeshauptstadt Saarbrücken (Hundesteuersatzung) vom 17.03.2010
  29. Stuttgart: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Stuttgart vom 26. September 1996 (Stuttgarter Stadtrecht 9/2)
  30. Wuppertal: Hundesteuersatzung der Stadt Wuppertal vom 16.12.2008 in der Fassung der Vierten Änderungssatzung (Ratsbeschluss 19.12.2022, in Kraft 01.01.2023)

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Abgabenatlas: „Hundesteuer 2026: 25 Großstädte im Vergleich + Rechner“, https://abgabenatlas.pages.dev/hundesteuer/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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