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Hundesteuer · Schleswig-Holstein

Hundesteuer in Lübeck

Lübeck verlangt seit 2026 156 € je Hund statt 144 €. Beschlossen wurde die Erhöhung erst im Mai 2026 – sie gilt rückwirkend ab dem 1. Januar.

Stand der Daten: 1. Januar 2026 Geprüft am 3. Oktober 2026 Quelle: Hundesteuersatzung Lübeck
156 €
für den ersten Hund pro Jahr
13,00 € im Monat
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312 €
für zwei Hunde zusammen pro Jahr
Einheitssatz: jeder Hund kostet gleich viel
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684 €
für einen gefährlichen Hund
4,4-mal so viel wie der Normalsatz
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Platz 5
von 25 erfassten Großstädten (1 = teuerste)
12 € über dem Median von 144 €
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Was die Hundesteuer in Lübeck kostet

Steuersätze laut Hundesteuersatzung Lübeck, gültig ab 01.01.2026
Hundpro Jahrpro Monat
jeder Hund (Einheitssatz)156 €13,00 €
gefährlicher Hund684 €57,00 €

156 € gelten für jeden Hund, ohne Mehrhunde-Staffel. Die Steuerpflicht wird taggenau berechnet: Sie beginnt am Tag der Aufnahme (frühestens mit 3 Monaten Alter) und endet am Vortag der Abgabe (§ 3). Für gefährliche Hunde gibt es keine Ermäßigung und keine Befreiung.

  • Wachhund für ein Wohngebäude, das mehr als 200 m Wegstrecke vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegt: 50 % = 78 €/Jahr (§ 5)

Für zwei Hunde zahlen Halterinnen und Halter in Lübeck zusammen 312 € im Jahr, für drei Hunde 468 €. Über zehn Jahre summiert sich schon der erste Hund auf 1.560 €.

Hundesteuer in Lübeck berechnen

Wie viele Hunde halten Sie?
Davon als gefährlich eingestuft (Listenhund)

Unverbindliche Beispielrechnung nach den amtlichen Sätzen, ohne Ermäßigungen oder Befreiungen. Wie Listenhunde bei der Reihenfolge mehrerer Hunde gezählt werden, regelt jede Stadt selbst.

Hundesteuer pro Jahr
–
 

Lübeck im Städtevergleich

Die Bürgerschaft hat die neuen Sätze am 28. Mai 2026 beschlossen; abgerechnet wird die Differenz für 2026 mit den Vorauszahlungen Anfang 2027. Mit 156 € je Hund liegt Lübeck auf Platz 5 der 25 erfassten Großstädte; eine Staffel für weitere Hunde gibt es nicht.

Gefährliche Hunde kosten 684 €, doch das betrifft kaum jemanden: Eine Rasseliste gibt es in Schleswig-Holstein nicht. Als gefährlich gilt ein Hund erst, wenn die Ordnungsbehörde das im Einzelfall festgestellt hat – laut Beschlussvorlage waren das nur vier Hunde. Insgesamt sind rund 10.800 Hunde gemeldet.

Gerechnet wird in Lübeck taggenau, nicht nach Monaten. Hunde aus dem Lübecker Tierheim sind 36 Monate steuerfrei, und laut Beschlussvorlage beantragen jedes Jahr rund 600 Halterinnen und Halter mit geringem Einkommen erfolgreich einen Teilerlass, der die Steuer halbiert.

Weitere erfasste Städte in Schleswig-Holstein: Kiel (150 €).

Hundesteuer für den ersten Hund in 25 Großstädten

Köln 174 €
Bochum 168 €
Bonn 162 €
Wuppertal 160 €
Dortmund 156 €
Essen 156 €
Lübeck 156 €
Lünen 156 €
Bremen 150 €
Hannover 150 €
Kiel 150 €
Leipzig 150 €
Bielefeld 144 €
Mannheim 144 €
Stuttgart 144 €
Duisburg 132 €
Nürnberg 132 €
Berlin 120 €
Saarbrücken 120 €
Magdeburg 114 €
Dresden 108 €
München 100 €
Düsseldorf 96 €
Hamburg 90 €
Jahresbetrag laut Satzung; Stand der Daten je Stadt siehe Stadtseite. Median: 144 €.

Was sich zuletzt geändert hat

  • ab 01.01.2026: Befreiung für Tierheimhunde neu gefasst (36 Monate, einmalig je Haushalt); neue Befreiung für anerkannte Assistenzhunde
  1. ab 01.01.2026
    Steuer je Hund: 144 € → 156 € (+8,3 %)
  2. ab 01.01.2026
    Gefährlicher Hund: 618 € → 684 € (+10,7 %)

Ermäßigung und Befreiung in Lübeck

Steuerfrei

  • Hunde aus dem Tierheim der Hansestadt Lübeck – Der Hund war unmittelbar vorher dauerhaft im Tierheim; steuerfrei für 36 Monate ab Anschaffung, einmalig für einen Hund je Haushalt; Bestätigung des Tierheims nötig (§ 6 Nr. 6)
  • Anerkannte Assistenzhunde – Anerkennung bzw. Zertifizierung nach §§ 12e ff. BGG schriftlich nachweisen (neu seit 2026) (§ 6 Nr. 8)
  • Schutz- und Hilfehunde – Für blinde, taube oder hilflose Menschen unentbehrlich; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen GL, BL oder H; ein Hund je Haushalt (§ 6 Nr. 4)
  • Therapiehunde – Zertifizierte Therapiehundeprüfung; sozialer oder therapeutischer Einsatz durch fachlich ausgebildete Halter nachgewiesen (§ 6 Nr. 5)
  • Sanitäts- und Rettungshunde – Von anerkannten Sanitäts- oder Katastrophenschutzeinheiten bzw. deren Mitgliedern gehalten; Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (Zeugnis höchstens 2 Jahre alt) (§ 6 Nr. 3)
  • Gebrauchs- und Herdenhunde – Bei erwerbsmäßigem Forst-, Jagd- oder Landschaftsschutz bzw. Herdenhaltung, in erforderlicher Anzahl (§ 6 Nr. 1–2)
  • Gewerbsmäßige Hundezucht – Hunde in einer ausschließlich gewerbsmäßig betriebenen Zucht (§ 6 Nr. 7)
  • Kurzaufenthalte – Personen, die höchstens 2 Monate in Lübeck sind, für Hunde, die anderswo in Deutschland versteuert werden (§ 8)

Ermäßigt

  • Wachhunde für abgelegene Wohngebäude: 50 % – Wohngebäude liegt mehr als 200 m Wegstrecke vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt; nicht für gefährliche Hunde (§ 5)
  • Geringes Einkommen (Verwaltungspraxis): 50 % (Teilerlass) – Keine Satzungsregel. Laut Beschlussvorlage beantragen jährlich rund 600 Halter einen Teilerlass nach der Abgabenordnung, der bei Bewilligung die Steuer halbiert; das Anmeldeformular fragt nach Grundsicherung oder Wohngeld. (Abgabenordnung (Billigkeitserlass))

Ermäßigungen und Befreiungen gibt es nur auf Antrag und meist erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Alle Städte im Vergleich →

Anmelden, zahlen, abmelden

Anmeldung
Binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug; Welpen gelten 3 Monate nach der Geburt als angeschafft (§ 9 Abs. 1)
Zuständig: Hansestadt Lübeck, Bereich Haushalt und Steuerung, Abteilung Aktivbesteuerung (Mengstraße 16, 23539 Lübeck). Anmeldung persönlich, per Post oder per E-Mail mit PDF-Formular; Zahlungen und Ersatzmarken über den Bereich Buchhaltung und Finanzen
Fälligkeit
Zu Jahresbeginn wird eine Vorauszahlung festgesetzt; sie ist am 1. Juli fällig (frühestens einen Monat nach dem Bescheid). Teilzahlungen von Januar bis Juni sind freiwillig möglich. Die endgültige Steuer entsteht mit Jahresende, wird Anfang des Folgejahres festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe fällig; Überzahlungen werden erstattet (§ 11).
Abmeldung
Binnen 14 Tagen schriftlich, auch bei Wegzug aus Lübeck (§ 9 Abs. 2) Die Steuermarke ist zurückzugeben. Bei Abgabe an eine andere Person deren Name und Anschrift angeben. Bei Umzug innerhalb Lübecks genügt eine Mitteilung der neuen Anschrift.
Steuermarke
Ja: kommt mit dem ersten Steuerbescheid, bleibt Eigentum der Stadt und ist außerhalb von Wohnung und umfriedetem Grundstück Pflicht (§ 10). Eine Ersatzmarke kostet 5 €.

Gefährliche Hunde

Eigene Regel in § 4 Abs. 3 der Satzung, ohne Rasseliste: Gefährlich sind nur Hunde, deren Gefährlichkeit die Ordnungsbehörde nach dem Landeshundegesetz (§ 7 HundeG SH, Einzelfallprüfung z. B. nach Beißvorfällen) festgestellt hat. Der höhere Satz gilt ab Zugang des Feststellungsbescheids, bis dieser nicht mehr wirksam ist (§ 3 Abs. 4). Welche Rassen in Schleswig-Holstein als gefährlich gelten →

Lübeck auf einen Blick: weitere Gemeindesteuern 2026

575 %
Hebesatz Grundsteuer B
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450 %
Hebesatz Gewerbesteuer
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10.800
angemeldete Hunde
Stand 28.05.2026
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Alle Hebesätze der erfassten Großstädte → · Grundsteuer selbst berechnen →

Fragen zur Hundesteuer in Lübeck

Wie hoch ist die Hundesteuer in Lübeck?

Für den ersten Hund verlangt Lübeck 156 € im Jahr, für den zweiten 156 €. Das ergibt Platz 5 unter 25 erfassten Großstädten (Median 144 €).

Hat sich die Hundesteuer in Lübeck zuletzt geändert?

Ja, zum 1. Januar 2026: Steuer je Hund 156 € statt 144 €; Gefährlicher Hund 684 € statt 618 €.

Wann wird die Hundesteuer in Lübeck fällig?

Zu Jahresbeginn wird eine Vorauszahlung festgesetzt; sie ist am 1. Juli fällig (frühestens einen Monat nach dem Bescheid). Teilzahlungen von Januar bis Juni sind freiwillig möglich. Die endgültige Steuer entsteht mit Jahresende, wird Anfang des Folgejahres festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe fällig; Überzahlungen werden erstattet (§ 11).

Wie melde ich meinen Hund in Lübeck an?

Binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug; Welpen gelten 3 Monate nach der Geburt als angeschafft (§ 9 Abs. 1) Zuständig ist: Hansestadt Lübeck, Bereich Haushalt und Steuerung, Abteilung Aktivbesteuerung (Mengstraße 16, 23539 Lübeck). Anmeldung persönlich, per Post oder per E-Mail mit PDF-Formular; Zahlungen und Ersatzmarken über den Bereich Buchhaltung und Finanzen.

Zahlt man in Lübeck für kleine Hunde weniger?

Nein. Die Satzung von Lübeck kennt keine Staffel nach Größe oder Gewicht – ein Chihuahua kostet so viel wie ein Schäferhund. Auch eine Befreiung für Hunde unter 5 kg gibt es nicht.

Was kostet ein Listenhund in Lübeck?

Für einen als gefährlich eingestuften Hund werden 684 € im Jahr fällig. Welche Hunde darunter fallen, richtet sich nach dem Landesrecht: Rasseliste ansehen.

Weiterlesen

Quellen & Stand

Stand der Daten: 1. Januar 2026 Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Angaben ohne Gewähr
  1. Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer vom 27.11.2020 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 02.06.2026 (rückwirkend in Kraft ab 01.01.2026) – Steuersatz in § 4
  2. luebeck.de – oertliche bekanntmachungen
  3. luebeck.de – vo020
  4. luebeck.de – hundesteuer bezahlen 629
  5. luebeck.de – formulare dokumente
  6. luebeck.de – formulare dokumente
  7. luebeck.de – 2 2 hebesatzsatzung (PDF)
  8. Öffentliche Bekanntmachung 'Festsetzung der Grundsteuer in der Hansestadt Lübeck für das Kalenderjahr 2026' (15.04.2026; Bürgerschaftsbeschluss 06.11.2025) sowie Hebesatzsatzung vom 29.11.1983 i. d. F. der Änderungssatzung vom 05.12.2024
  9. luebeck.de – grundsteuer
  10. luebeck.de – ortsrecht
  11. gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de – perma

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.

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Abgabenatlas: „Hundesteuer Lübeck 2026: 156 € pro Jahr“, https://abgabenatlas.pages.dev/hundesteuer/luebeck/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells aus den oben verlinkten amtlichen Quellen formuliert. Zahlen stammen nicht aus dem Modell, sondern aus unserem geprüften Datensatz. Mehr zur Methodik.