Hundesteuer in Frankfurt am Main
In Frankfurt kostet jeder Hund 102 € im Jahr – ein Aufschlag für den zweiten Hund wurde 2020 abgeschafft. Für dauerhaft gefährliche Hunde werden 900 € fällig.
Was die Hundesteuer in Frankfurt am Main kostet
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| jeder Hund (Einheitssatz) | 102 € | 8,50 € |
| gefährlicher Hund | 900 € | 75,00 € |
Einheitssatz: 102 € gilt seit 01.01.2020 für jeden Hund, auch für den zweiten und jeden weiteren (kein Staffeltarif). Für dauerhaft gefährliche Hunde gibt es außer dem 225-€-Satz keine Vergünstigungen. Die Satzungsänderung zum 01.04.2026 hat keine Sätze geändert.
- Dauerhaft gefährlicher Hund mit bestandener Begleithundeprüfung nach VDH-Richtlinien (oder gleich-/höherwertiger Prüfung bei einem VDH-anerkannten Prüfer): 225 € pro Jahr statt 900 € (§ 6 Abs. 5 n. F., bis 31.03.2026 Abs. 6)
Für zwei Hunde zahlen Halterinnen und Halter in Frankfurt am Main zusammen 204 € im Jahr, für drei Hunde 306 €. Über zehn Jahre summiert sich schon der erste Hund auf 1.020 €.
Hundesteuer in Frankfurt am Main berechnen
Unverbindliche Beispielrechnung nach den amtlichen Sätzen, ohne Ermäßigungen oder Befreiungen. Wie Listenhunde bei der Reihenfolge mehrerer Hunde gezählt werden, regelt jede Stadt selbst.
Frankfurt am Main im Städtevergleich
Frankfurt gehört mit 102 € pro Hund zu den günstigeren Großstädten (Platz 22 von 25). Seit 2020 gilt ein Einheitssatz; zuvor kostete der erste Hund 90 € und jeder weitere 180 €. Wer mehrere Hunde hält, hat von der Reform also besonders profitiert.
Für dauerhaft gefährliche Hunde verlangt die Stadt 900 €. Mit bestandener Begleithundeprüfung nach den Richtlinien des VDH sinkt der Betrag auf 225 €. Seit April 2026 verweist die Satzung für die Rasseliste auf die hessische Hundeverordnung.
Die Änderung zum 1. April 2026 brachte keine höheren Sätze, aber neue Befreiungen: Assistenzhunde nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, zwei steuerfreie Jahre für Hunde aus allen Tierheimen mit Fundtiervertrag und einen Rechtsanspruch auf Befreiung bei geringem Einkommen.
Hundesteuer für den ersten Hund in 25 Großstädten
Was sich zuletzt geändert hat
- ab 01.01.2020
1. Hund: 90 € → 102 € (+13,3 %) - ab 01.01.2020
jeder weitere Hund: 180 € → 102 € (-43,3 %)
Ermäßigung und Befreiung in Frankfurt am Main
Steuerfrei
- Assistenzhunde – Assistenzhunde im Sinne von § 12e Behindertengleichstellungsgesetz (seit 01.04.2026; vorher Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen mit Merkzeichen B, BL, aG, H); auf Antrag; nur ein Hund pro Haushalt (§ 6 Abs. 1, Abs. 6)
- Halter mit geringem Einkommen – Einkommen bis zum 1,5-fachen Sozialhilferegelsatz (Alleinstehende), bei Ehepaaren zuzüglich Regelsatz für Haushaltsangehörige, nach Abzug angemessener Miete; Hund schon mehr als ein Jahr vor dem Einkommensverlust gehalten und ordnungsgemäß versteuert; seit 01.04.2026 Anspruch auf Antrag (vorher Ermessen); nur ein Hund pro Haushalt (§ 6 Abs. 2, Abs. 6)
- Diensthunde von Polizei und Zoll, Rettungshunde – Diensthunde auf Weisung und Kosten des Dienstherrn und in dessen Eigentum; Rettungshunde einer anerkannten Hilfsorganisation, regelmäßig eingesetzt und ausgebildet; auf Antrag (§ 6 Abs. 3)
- Hunde aus Tierheimen mit Fundtiervertrag – befristet zwei Jahre ab dem Übernahmetag; seit 01.04.2026 für alle Einrichtungen mit Fundtier- oder Verwahrvertrag mit der Stadt (vorher nur Einrichtungen des Tierschutzvereins Frankfurt) (§ 6 Abs. 4)
Ermäßigt
- Dauerhaft gefährliche Hunde mit Begleithundeprüfung: 225 € statt 900 € – Hund hat mit dem Halter die VDH-Begleithundeprüfung oder eine gleich- oder höherwertige Prüfung bei einem VDH-anerkannten Prüfer bestanden; Prüfungszeugnis vorlegen (§ 6 Abs. 5 (n. F. ab 01.04.2026))
Ermäßigungen und Befreiungen gibt es nur auf Antrag und meist erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Alle Städte im Vergleich →
Anmelden, zahlen, abmelden
- Anmeldung
- innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme; bei Welpen der eigenen Hündin zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt ist; Rasse bzw. Kreuzung und Abstammung angeben; schriftlich oder über ein zugelassenes elektronisches Verfahren
Zuständig: Stadt Frankfurt am Main, Kassen- und Steueramt - Fälligkeit
- Bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, sonst jährlich zum 15. Januar; auf Antrag vierteljährlich zum 15.01., 15.04., 15.07. und 15.10. Seit 01.04.2026 sind Dauerbescheide möglich, die gelten, bis sich Grundlage oder Betrag ändern.
- Abmeldung
- innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Haltung Hundesteuermarke mit der Abmeldung zurückgeben; schriftlich oder elektronisch. Verstöße gegen An-/Abmelde- und Markenpflichten sind Ordnungswidrigkeiten (Geldbuße bis 10.000 € laut Satzung).
- Steuermarke
- Hundesteuermarke außerhalb von Wohnung bzw. umfriedetem Grundstück sichtbar tragen; Verlust seit 01.04.2026 unverzüglich dem Kassen- und Steueramt melden; unbrauchbare oder wiedergefundene Marken zurückgeben.
Gefährliche Hunde
'Dauerhaft gefährliche Hunde' (§ 5 Abs. 3 und 4): (a) Hunde, die auf Angriffslust oder Schärfe gezüchtet oder abgerichtet wurden, wiederholt gebissen, Menschen gefahrdrohend angesprungen oder andere Tiere verletzt bzw. getötet haben; (b) seit 01.04.2026 Rassen/Gruppen und Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vermutet wird (dynamischer Verweis). Bis 31.03.2026 stand eine eigene Liste mit 9 Rassen in der Satzung (u. a. Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler). Welche Rassen in Hessen als gefährlich gelten →
Frankfurt am Main auf einen Blick: weitere Gemeindesteuern 2026
Alle Hebesätze der erfassten Großstädte → · Grundsteuer selbst berechnen →
Fragen zur Hundesteuer in Frankfurt am Main
Wie hoch ist die Hundesteuer in Frankfurt am Main?
102 € pro Jahr kostet der erste Hund in Frankfurt am Main; jeder weitere Hund 102 €. Unter 25 Großstädten liegt Frankfurt am Main damit auf Platz 22.
Hat sich die Hundesteuer in Frankfurt am Main zuletzt geändert?
Ja, zum 1. Januar 2020: 1. Hund 102 € statt 90 €; jeder weitere Hund 102 € statt 180 €.
Wann wird die Hundesteuer in Frankfurt am Main fällig?
Bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, sonst jährlich zum 15. Januar; auf Antrag vierteljährlich zum 15.01., 15.04., 15.07. und 15.10. Seit 01.04.2026 sind Dauerbescheide möglich, die gelten, bis sich Grundlage oder Betrag ändern.
Wie melde ich meinen Hund in Frankfurt am Main an?
innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme; bei Welpen der eigenen Hündin zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt ist; Rasse bzw. Kreuzung und Abstammung angeben; schriftlich oder über ein zugelassenes elektronisches Verfahren Zuständig ist: Stadt Frankfurt am Main, Kassen- und Steueramt.
Zahlt man in Frankfurt am Main für kleine Hunde weniger?
nein (in den eingesehenen Satzungsteilen keine Regel nach Größe oder Gewicht)
Was kostet ein Listenhund in Frankfurt am Main?
Für einen als gefährlich eingestuften Hund werden 900 € im Jahr fällig. Welche Hunde darunter fallen, richtet sich nach dem Landesrecht: Rasseliste ansehen.
Weiterlesen
Hundesteuer Bielefeld
144 € für den ersten Hund
Ansehen →Hundesteuer Bochum
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162 € für den ersten Hund
Ansehen →Hundesteuer Dortmund
156 € für den ersten Hund
Ansehen →Hundesteuer Duisburg
132 € für den ersten Hund
Ansehen →Hundesteuer Düsseldorf
96 € für den ersten Hund
Ansehen →Quellen & Stand
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung), Ursprung 1998, zuletzt geändert durch Änderungssatzung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7354, Inkrafttreten 01.04.2026) – Steuersatz in § 5
- stvv.frankfurt.de – M 31 2026 (PDF)
- stvv.frankfurt.de – M 31 2026 AN2 Synopse Hundesteuersatzung (PDF)
- stvv.frankfurt.de – M 167 2019 (PDF)
- stvv.frankfurt.de – M 167 2019 AN1 Satzung (PDF)
- stvv.frankfurt.de – M 167 2019 AN2 Synopse (PDF)
- stvv.frankfurt.de – M 118 2021 (PDF)
- stvv.frankfurt.de – M 118 2021 AN2 (PDF)
- stvv.frankfurt.de – M 270 2007 ANSynopse (PDF)
- stvv.frankfurt.de – M 3 2011 (PDF)
- stvv.frankfurt.de – ST 1421 2025 (PDF)
- Hebesatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024, § 5513; in Kraft seit 01.01.2025, unbefristet) – Anlage zu Vorlage M 158/2024
- stvv.frankfurt.de – M 158 2024 (PDF)
- stvv.frankfurt.de – M 158 2025 (PDF)
- stvv.frankfurt.de – NR 29 2026 (PDF)
- stvv.frankfurt.de – parlis
Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.
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Abgabenatlas: „Hundesteuer Frankfurt am Main 2026: 102 € pro Jahr“, https://abgabenatlas.pages.dev/hundesteuer/frankfurt/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0. Einzelne Zahlen können Sie über das # an jeder Kennzahl direkt verlinken.
KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells aus den oben verlinkten amtlichen Quellen formuliert. Zahlen stammen nicht aus dem Modell, sondern aus unserem geprüften Datensatz. Mehr zur Methodik.