Listenhunde Hessen
Hessen führt neun Rassen auf seiner Liste – mehr als die meisten Länder, darunter auch Rottweiler, Kangal und Kaukasischer Owtscharka. Wer einen solchen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und eine bestandene Wesensprüfung.
So regelt Hessen gefährliche Hunde
Die hessische Hundeverordnung vermutet die Gefährlichkeit für neun Rassen und ihre Kreuzungen. Bei Mischlingen ab der zweiten Generation kommt es darauf an, ob das Erscheinungsbild noch deutlich von einer Listenrasse geprägt ist. Daneben kann jeder Hund wegen seines Verhaltens als gefährlich eingestuft werden.
Die Erlaubnis der Ordnungsbehörde setzt unter anderem voraus: Volljährigkeit, Zuverlässigkeit mit Führungszeugnis, eine Sachkundeprüfung, eine höchstens sechs Monate alte Wesensprüfung des Hundes, einen Chip und eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 €. Die Verordnung ist bis Ende 2032 befristet.
Gefährlichkeit kraft Rasse vermutet (§ 2 Abs. 1 Satz 2)
- Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier
- American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
- American Bulldog
- Dogo Argentino
- Kangal (Karabash)
- Kaukasischer Owtscharka
- Rottweiler
Erfasst sind Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Bei Mischlingen ab der zweiten Generation muss das äußere Erscheinungsbild noch deutlich von einer Listenrasse geprägt sein; die Beweislast für die Mischlingseigenschaft trägt die Behörde (VVHundeVO zu § 2). Laut VVHundeVO bleibt ein Listenhund auch nach positiver Wesensprüfung ein gefährlicher Hund; die Prüfung ist Voraussetzung der Erlaubnis und lockert einzelne Pflichten (Leine, Grundstückssicherung), hebt die Einstufung aber nicht auf.
Pflichten für Halter von Listenhunden
- Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde (Bürgermeister/Oberbürgermeister) (§ 1 Abs. 3, § 3, § 16)
- Mindestalter 18 Jahre (§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
- Zuverlässigkeit mit Vorlage eines Führungszeugnisses (§ 3 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 3)
- Sachkundeprüfung bei einer vom Regierungspräsidium Darmstadt benannten sachverständigen Person; Bescheinigung gilt nur für den konkreten Hund (§ 6)
- Positive Wesensprüfung, bei Vorlage höchstens sechs Monate alt (§ 3 Abs. 1 Nr. 4, § 7); Sachkunde und Wesensprüfung erst ab 15 Lebensmonaten, sofern der Hund nicht vorher auffällig war oder aus Aggressionszucht stammt – bis dahin vorläufige Erlaubnis möglich (§ 4 Abs. 4)
- Artgerechte und sichere Haltung nachweisen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5); Grundstück/Zwinger/Wohnung sichern und kennzeichnen, Warnschild 'Vorsicht Hund!' – entfällt bei positiver Wesensprüfung (§ 10)
- Mikrochip durch Tierarzt (§ 3 Abs. 1 Nr. 6, § 12)
- Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 € (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO i. V. m. § 71a Abs. 2 HSOG)
- Nachweis, dass fällige Hundesteuer bezahlt ist (§ 3 Abs. 1 Nr. 8)
- Erlaubnis befristet, höchstens vier Jahre; unbefristet möglich nach über sieben Jahren lückenloser Erlaubnisse oder bei Hunden über zehn Jahre (§ 3 Abs. 1)
- Leine (höchstens 2 m) außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung – ausgenommen Hunde mit positiver Wesensprüfung; Leine und Maulkorb können im Einzelfall angeordnet werden (§ 9 Abs. 1, 3)
- Führen nur durch volljährige, sachkundige, körperlich/geistig geeignete und zuverlässige Personen; gefährliche Hunde nur einzeln führen; Erlaubnis mitführen (§ 8)
- Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten, wenn keine positive Wesensprüfung vorliegt (§ 13)
- Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener Begleithundprüfung in einem vom VDH anerkannten Gebrauchshundeverein; Wiederholungsnachweis alle zwei Jahre (§ 3a Abs. 2)
Hundesteuer für gefährliche Hunde in Hessen
| Stadt | normaler Hund | gefährlicher Hund | Faktor |
|---|---|---|---|
| Frankfurt am Main | 102 € | 900 € | 8,8× |
Welche Hunde eine Stadt steuerlich als gefährlich einstuft, steht in ihrer Satzung und kann von der Landesliste abweichen – Details auf den Stadtseiten.
Fragen zu Listenhunden in Hessen
Welche Hunde sind in Hessen Listenhunde?
Gefährlichkeit kraft Rasse vermutet (§ 2 Abs. 1 Satz 2): Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Kreuzungen mit diesen Rassen sind in der Regel eingeschlossen.
Ist der Rottweiler in Hessen ein Listenhund?
Ja, er steht in der Kategorie „Gefährlichkeit kraft Rasse vermutet (§ 2 Abs. 1 Satz 2)“.
Ist eine Hundehaftpflicht in Hessen Pflicht?
Pflicht für: nur gefährliche Hunde – Mindestdeckung mindestens 500.000 € (eine Gesamtsumme, keine Aufteilung nach Schadensart) (§ 71a Abs. 2 HSOG; § 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Pflicht für Halter eines erlaubnispflichtigen Hundes im Sinne der HundeVO. Laut VVHundeVO bleibt der Versicherungsnachweis auch nach einer Befreiung nach § 3a Abs. 2 erforderlich. Für andere Hunde keine landesweite Pflicht.
Was kostet ein Listenhund in Hessen an Hundesteuer?
Das legt jede Stadt fest. Frankfurt am Main: 900 €.
Quellen & Stand
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
- Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), § 71a Gefahrenabwehrverordnung Hunde, Haftpflichtversicherung
- Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (VVHundeVO)
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Abgabenatlas: „Listenhunde Hessen: 9 Rassen & Pflichten“, https://abgabenatlas.pages.dev/listenhunde/hessen/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0. Einzelne Zahlen können Sie über das # an jeder Kennzahl direkt verlinken.
KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells aus den oben verlinkten amtlichen Quellen formuliert. Zahlen stammen nicht aus dem Modell, sondern aus unserem geprüften Datensatz. Mehr zur Methodik.