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Kirchensteuer · Hessen

Kirchensteuer Hessen

In Hessen beträgt die Kirchensteuer 9 % der Einkommen- oder Lohnsteuer. Den Austritt erklärt man hier nicht beim Amtsgericht oder Standesamt, sondern bei der Gemeindeverwaltung – für 30 €.

Stand der Daten: 3. Oktober 2026 Quelle: Kirchensteuergesetz und Kirchensteuerbeschlüsse
9 %
Kirchensteuer in Hessen (der Einkommen-/Lohnsteuer)
#
3,5 % / 4 %
Kappung bei hohen Einkommen (in % des zu versteuernden Einkommens)
auf Antrag
#
30 €
Gebühr für den Kirchenaustritt (Gemeinde (Stadt- oder Gemeindeverwaltung))
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7 %
Kirchensteuer bei pauschaler Lohnsteuer (z. B. Minijob mit Pauschalsteuer)
vereinfachtes Verfahren
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Kirchensteuer berechnen

Was wissen Sie?
Steht auf der Lohnabrechnung (Monat) oder im Steuerbescheid (Jahr).

Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Nicht berücksichtigt: Kinderfreibeträge (sie mindern die Kirchensteuer, § 51a EStG) und die Kappung, die manche Kirchen bei hohen Einkommen gewähren.

Kirchensteuer
–
 

Kirchensteuer in Hessen im Überblick

Hessen gehört zu den vierzehn Ländern mit 9 %. Eine Kappung gibt es nur auf Antrag: Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und die Kirche von Kurhessen-Waldeck begrenzen auf 3,5 % des zu versteuernden Einkommens, das Bistum Limburg auf 4 %. Für die Bistümer Fulda und Mainz haben wir keinen veröffentlichten Kappungssatz gefunden.

Die Austrittsgebühr von 30 € steht direkt im hessischen Kirchenaustrittsgesetz und gilt landesweit.

Nachbarländer

Kirchensteuer in Hessen (9 %) im Vergleich zu 8 %
Einkommensteuer pro JahrKirchensteuer 9 %pro Monatbei 8 %
3.000 €270 €22,50 €240 €
6.000 €540 €45,00 €480 €
10.000 €900 €75,00 €800 €
20.000 €1.800 €150,00 €1.600 €
40.000 €3.600 €300,00 €3.200 €

Ohne Kinderfreibeträge und Kappung. Die Einkommensteuer steht im Steuerbescheid, die monatliche Lohnsteuer auf der Gehaltsabrechnung.

Kappung: Obergrenze für hohe Einkommen

Kappung je Kirche in Hessen laut Kirchensteuerbeschluss bzw. Kirchenangabe
Kirche / BistumhöchstensVerfahren
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)3,5 % des zu verst. Einkommensauf Antrag · Quelle
Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW)3,5 % des zu verst. Einkommensauf Antrag · Quelle
Bistum Limburg4 % des zu verst. Einkommensauf Antrag · Quelle
Bistum Fulda, Bistum Mainz (hessischer Teil)nicht veröffentlicht–

Beispiel: Bei 300.000 € zu versteuerndem Einkommen beträgt die Einkommensteuer 115.529 €; 9 % davon wären 10.397,61 €. Eine Kappung bei 3,5 % des Einkommens begrenzt die Kirchensteuer auf 10.500 €.

Kirchenaustritt in Hessen

Zuständig
Gemeinde (Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
Gebühr
Landeseinheitlich 30 € Verwaltungsgebühr, im Gesetz selbst festgelegt (§ 6 KRWAG); der Hessen-Finder nennt ebenfalls 30 €.
Form
Mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde oder schriftlich als Einzelerklärung in öffentlich beglaubigter Form. Keine Vorbehalte, Bedingungen oder Zusätze; eine Erklärung kraft Vollmacht ist unzulässig. Ein Online-Verfahren sieht das Gesetz nicht vor.
Mitbringen
Laut § 3 Abs. 3 KRWAG sind anzugeben: Familienname, Vornamen, Geburtsname, Tag und Ort der Geburt, Wohnung und Familienstand. Ein Nachweis der Kirchenzugehörigkeit ist nicht nötig. Welche Ausweisdokumente vorzulegen sind, nennen die geprüften Landesquellen nicht.
Steuer endet
Mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist (§ 5 Abs. 3 Nr. 3 Kirchensteuergesetz Hessen; § 4 Abs. 2 KRWAG verweist darauf).

Amtliche Information: landesweit (Hessen-Finder)

Fragen zur Kirchensteuer in Hessen

Wie hoch ist die Kirchensteuer in Hessen?

9 % der Einkommen- oder Lohnsteuer. Bei einer Lohnsteuer von 400 € im Monat sind das 36 € Kirchensteuer.

Gibt es in Hessen eine Kappung der Kirchensteuer?

Ja, je nach Kirche: Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) 3,5 % des zu versteuernden Einkommens (auf Antrag); Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) 3,5 % des zu versteuernden Einkommens (auf Antrag); Bistum Limburg 4 % des zu versteuernden Einkommens (auf Antrag). Für Bistum Fulda, Bistum Mainz (hessischer Teil) haben wir keinen veröffentlichten Satz gefunden.

Wo trete ich in Hessen aus der Kirche aus und was kostet es?

Zuständig: Gemeinde (Stadt- oder Gemeindeverwaltung). Landeseinheitlich 30 € Verwaltungsgebühr, im Gesetz selbst festgelegt (§ 6 KRWAG); der Hessen-Finder nennt ebenfalls 30 €.

Mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde oder schriftlich als Einzelerklärung in öffentlich beglaubigter Form. Keine Vorbehalte, Bedingungen oder Zusätze; eine Erklärung kraft Vollmacht ist unzulässig. Ein Online-Verfahren sieht das Gesetz nicht vor.

Ab wann muss ich nach dem Austritt keine Kirchensteuer mehr zahlen?

Mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist (§ 5 Abs. 3 Nr. 3 Kirchensteuergesetz Hessen; § 4 Abs. 2 KRWAG verweist darauf).

Was ist das besondere Kirchgeld?

Gehört nur ein Ehepartner einer steuererhebenden Kirche an und hat dieser wenig oder kein eigenes Einkommen, erheben Kirchen statt der Kirchensteuer ein besonderes Kirchgeld nach dem gemeinsamen Einkommen. EKHN und EKKW: gestaffelt nach dem gemeinsam zu versteuernden Einkommen (13 Stufen): 96 € im Jahr bei 50.000–57.499 €, steigend bis 3.600 € im Jahr ab 320.000 €; unter 50.000 € kein besonderes Kirchgeld. Vergleichsberechnung mit der Kirchensteuer vom eigenen Einkommen, der höhere Betrag gilt. Bistum Mainz (hessischer Anteil): Erhebung nach der Tabelle seiner Kirchensteuerordnung (Beschluss 2026). Für Limburg und Fulda nennt das Bistum Hildesheim eine Erhebung, aktuell nicht verifiziert.

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Quellen & Stand

Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Angaben ohne Gewähr
  1. Gesetz über die Erhebung von Steuern durch die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Lande Hessen (Kirchensteuergesetz) i. d. F. der Bek. vom 12.2.1986 (GVBl. I S. 90), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.2.2020 (GVBl. S. 146)
  2. Kappung: Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)
  3. Kappung: Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW)
  4. Kappung: Bistum Limburg
  5. Kirchenaustritt: Gebühr (Landesportal)
  6. § 51a Einkommensteuergesetz

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Abgabenatlas: „Kirchensteuer Hessen: 9 % – Rechner & Austritt“, https://abgabenatlas.pages.dev/kirchensteuer/hessen/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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