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Kirchensteuer · Baden-Württemberg

Kirchensteuer Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer wie in Bayern nur 8 % der Einkommen- oder Lohnsteuer. Die Kappung für hohe Einkommen unterscheidet sich je nach Landeskirche und Diözese.

Stand der Daten: 3. Oktober 2026 Quelle: Kirchensteuergesetz und Kirchensteuerbeschlüsse
8 %
Kirchensteuer in Baden-Württemberg (der Einkommen-/Lohnsteuer)
#
2,75 % / 3,5 %
Kappung bei hohen Einkommen (in % des zu versteuernden Einkommens)
auf Antrag
#
je Gemeinde
Gebühr für den Kirchenaustritt (Standesamt)
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4,5 %
Kirchensteuer bei pauschaler Lohnsteuer (z. B. Minijob mit Pauschalsteuer)
vereinfachtes Verfahren
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Kirchensteuer berechnen

Was wissen Sie?
Steht auf der Lohnabrechnung (Monat) oder im Steuerbescheid (Jahr).

Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Nicht berücksichtigt: Kinderfreibeträge (sie mindern die Kirchensteuer, § 51a EStG) und die Kappung, die manche Kirchen bei hohen Einkommen gewähren.

Kirchensteuer
–
 

Kirchensteuer in Baden-Württemberg im Überblick

Baden-Württemberg hat zwei evangelische Landeskirchen und zwei katholische Diözesen – und entsprechend unterschiedliche Regeln. Auf Antrag kappt die Evangelische Landeskirche in Württemberg die Kirchensteuer bei 2,75 % des zu versteuernden Einkommens, die Landeskirche in Baden und die Diözese Rottenburg-Stuttgart bei 3,5 %. Für die Erzdiözese Freiburg haben wir keinen veröffentlichten Kappungssatz gefunden.

Wer austreten will, geht zum Standesamt. Eine landesweit einheitliche Gebühr gibt es nicht; sie richtet sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.

Nachbarländer

Kirchensteuer in Baden-Württemberg (8 %) im Vergleich zu 9 %
Einkommensteuer pro JahrKirchensteuer 8 %pro Monatbei 9 %
3.000 €240 €20,00 €270 €
6.000 €480 €40,00 €540 €
10.000 €800 €66,67 €900 €
20.000 €1.600 €133,33 €1.800 €
40.000 €3.200 €266,67 €3.600 €

Ohne Kinderfreibeträge und Kappung. Die Einkommensteuer steht im Steuerbescheid, die monatliche Lohnsteuer auf der Gehaltsabrechnung.

Kappung: Obergrenze für hohe Einkommen

Kappung je Kirche in Baden-Württemberg laut Kirchensteuerbeschluss bzw. Kirchenangabe
Kirche / BistumhöchstensVerfahren
Evangelische Landeskirche in Württemberg2,75 % des zu verst. Einkommensauf Antrag · Quelle
Evangelische Landeskirche in Baden3,5 % des zu verst. Einkommensauf Antrag · Quelle
Diözese Rottenburg-Stuttgart3,5 % des zu verst. Einkommensauf Antrag · Quelle
Erzdiözese Freiburgnicht veröffentlicht–

Beispiel: Bei 300.000 € zu versteuerndem Einkommen beträgt die Einkommensteuer 115.529 €; 8 % davon wären 9.242,32 €. Eine Kappung bei 2,75 % des Einkommens begrenzt die Kirchensteuer auf 8.250 €.

Kirchenaustritt in Baden-Württemberg

Zuständig
Standesamt
Gebühr
Je nach Gemeinde: Die Gebühr richtet sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Kommune; laut service-bw liegt sie in der Regel zwischen 10 und 60 €.
Form
Persönlich zur Niederschrift beim Standesamt oder in öffentlich beglaubigter Form (z. B. per Post) einreichen. Keine Bedingungen oder Zusätze. Für Kinder unter 14 gilt das Gesetz über die religiöse Kindererziehung. Ein Online-Verfahren wird nicht genannt.
Mitbringen
Reisepass oder Personalausweis. Ein Nachweis der Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft ist nicht nötig. Die Erklärung enthält Familienname, Vornamen, Geburtstag und -ort sowie Wohnsitz.
Steuer endet
Tatsachen, die die Steuerpflicht beenden, wirken ab Beginn des folgenden Monats (§ 4 KiStG BW): Kirchensteuer fällt bis zum Ende des Austrittsmonats an, ab dem Folgemonat nicht mehr (so auch service-bw).

Amtliche Information: landesweit (service-bw, mit Ortsauswahl)

Fragen zur Kirchensteuer in Baden-Württemberg

Wie hoch ist die Kirchensteuer in Baden-Württemberg?

8 % der Einkommen- oder Lohnsteuer. Bei einer Lohnsteuer von 400 € im Monat sind das 32 € Kirchensteuer.

Gibt es in Baden-Württemberg eine Kappung der Kirchensteuer?

Ja, je nach Kirche: Evangelische Landeskirche in Württemberg 2,75 % des zu versteuernden Einkommens (auf Antrag); Evangelische Landeskirche in Baden 3,5 % des zu versteuernden Einkommens (auf Antrag); Diözese Rottenburg-Stuttgart 3,5 % des zu versteuernden Einkommens (auf Antrag). Für Erzdiözese Freiburg haben wir keinen veröffentlichten Satz gefunden.

Wo trete ich in Baden-Württemberg aus der Kirche aus und was kostet es?

Zuständig: Standesamt. Je nach Gemeinde: Die Gebühr richtet sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Kommune; laut service-bw liegt sie in der Regel zwischen 10 und 60 €.

Persönlich zur Niederschrift beim Standesamt oder in öffentlich beglaubigter Form (z. B. per Post) einreichen. Keine Bedingungen oder Zusätze. Für Kinder unter 14 gilt das Gesetz über die religiöse Kindererziehung. Ein Online-Verfahren wird nicht genannt.

Ab wann muss ich nach dem Austritt keine Kirchensteuer mehr zahlen?

Tatsachen, die die Steuerpflicht beenden, wirken ab Beginn des folgenden Monats (§ 4 KiStG BW): Kirchensteuer fällt bis zum Ende des Austrittsmonats an, ab dem Folgemonat nicht mehr (so auch service-bw).

Was ist das besondere Kirchgeld?

Gehört nur ein Ehepartner einer steuererhebenden Kirche an und hat dieser wenig oder kein eigenes Einkommen, erheben Kirchen statt der Kirchensteuer ein besonderes Kirchgeld nach dem gemeinsamen Einkommen. Nur von den evangelischen Landeskirchen erhoben. Baden (ab Steuerjahr 2025): gestaffelt nach dem gemeinsam zu versteuernden Einkommen (13 Stufen): 96 € im Jahr bei 50.000–57.499 €, steigend bis 3.600 € im Jahr ab 320.000 €; unter 50.000 € kein besonderes Kirchgeld. Vergleichsberechnung mit der Kirchensteuer vom eigenen Einkommen, der höhere Betrag gilt. Württemberg erhebt es ebenfalls; die gefundene Tabelle (Flyer 2022) begann noch bei 40.000 €, eine aktuelle Tabelle wurde nicht gefunden. Die katholischen Diözesen in Baden-Württemberg erheben kein besonderes Kirchgeld.

Mehr zu Baden-Württemberg

Quellen & Stand

Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Angaben ohne Gewähr
  1. Gesetz über die Erhebung von Steuern durch öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften in Baden-Württemberg (Kirchensteuergesetz – KiStG) i. d. F. der Bek. vom 15.6.1978 (GBl. S. 369), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 27.5.2025 (GBl. 2025 Nr. 43)
  2. Kappung: Evangelische Landeskirche in Württemberg
  3. Kappung: Evangelische Landeskirche in Baden
  4. Kappung: Diözese Rottenburg-Stuttgart
  5. Kirchenaustritt: Gebühr (Landesportal)
  6. § 51a Einkommensteuergesetz

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Abgabenatlas: „Kirchensteuer Baden-Württemberg: 8 % – Rechner & Austritt“, https://abgabenatlas.pages.dev/kirchensteuer/baden-wuerttemberg/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells aus den oben verlinkten amtlichen Quellen formuliert. Zahlen stammen nicht aus dem Modell, sondern aus unserem geprüften Datensatz. Mehr zur Methodik.