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Hunderegeln · Listenhunde

Listenhunde: Welche Rasse wo als gefährlich gilt

11 Länder führen eine Rasseliste, 5 verzichten darauf. Die Listen reichen von drei bis 19 Rassen – ein Rottweiler kann so in einem Land ein ganz normaler Hund sein und im Nachbarland eine Erlaubnis brauchen.

Stand der Daten: 3. Oktober 2026 Quelle: Landeshundegesetze und -verordnungen
Illustration: aufgeschlagenes Gesetzbuch mit Pfoten-Lesezeichen, Leine, Halsband und Waage
Illustration: KI-generiert
11 von 16
Ländern mit Rasseliste
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5
Länder ohne Rasseliste: BB, MV, NI, SH, TH
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19
Rassen auf der längsten Liste (Bayern)
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4
Rassen dürfen bundesweit nicht eingeführt werden
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keine Rasselistekurze Listelange Liste
Anzahl gelisteter Rassen je Land (beide Kategorien zusammen). Eigene Darstellung.

Der Flickenteppich in Kürze

Vier Rassen stehen fast überall auf der Liste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Sie sind auch die Rassen, deren Einfuhr nach Deutschland der Bund verbietet. Darüber hinaus gehen die Länder weit auseinander: Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg unterscheiden zwei Kategorien, Nordrhein-Westfalen nennt zusätzlich zehn „Hunde bestimmter Rassen“, Hessen listet neun Rassen auf einer einzigen Liste.

In 5 Ländern gibt es gar keine Rasseliste mehr – zuletzt hat Brandenburg sie zum 1. Juli 2024 abgeschafft. Dort zählt allein das Verhalten des einzelnen Hundes. Wichtig in allen Ländern: Auch ein Hund ohne Listenrasse kann von der Behörde als gefährlich eingestuft werden, etwa nach einem Biss.

Welche Rasse in welchem Land gelistet ist

● fest gelistet · ○ widerlegbar oder nur bei Anhaltspunkten im Einzelfall

Rassen auf den Listen der Länder, Stand 03.10.2026 (Kreuzungen meist eingeschlossen)
RasseBWBYBEHBHHHENRWRPSLSNSTLänder
American Staffordshire Terrier ○●●●●●●●○○● 11
Pitbull-Terrier ○●●●●●●●○○● 11
Bullterrier ○○●●●●●○● 9
Staffordshire Bullterrier ○●●●●●●○● 9
Dogo Argentino ○○○●● 5
Bullmastiff ○○○● 4
Fila Brasileiro ○○○● 4
Mastiff ○○○● 4
Mastín Español ○○○● 4
Mastino Napoletano ○○○● 4
Rottweiler ○○●● 4
Tosa Inu ○●○● 4
American Bulldog ○●● 3
Dogue de Bordeaux ○○○ 3
Alano ○● 2
Kangal ○● 2
Kaukasischer Owtscharka ○● 2
Bandog ● 1
Cane Corso ○ 1
Perro de Presa Canario ○ 1
Perro de Presa Mallorquín ○ 1

Alle 16 Länder im Detail

Baden-Württemberg

Kampfhunde kraft Rasse – Vermutung widerlegbar (§ 1 Abs. 2): American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier (widerlegbar). Kampfhund nur bei Anhaltspunkten im Einzelfall (§ 1 Abs. 3): Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu.

Haftpflicht: nur gefährliche Hunde · PolVOgH (juris-Abkürzung: HuV BW 2000)

Bayern

Kategorie 1 – Kampfhund-Eigenschaft wird stets vermutet (§ 1 Abs. 1): Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu. Kategorie 2 – Kampfhund-Eigenschaft widerlegbar vermutet (§ 1 Abs. 2): Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler (widerlegbar).

Haftpflicht: keine landesweite Pflicht · BayHundAggressV

Berlin

Gefährliche Hunde kraft Rasse (§ 5 Abs. 1 HundeG i. V. m. § 1 GefHuVO): Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier.

Haftpflicht: alle Hunde · HundeG

Brandenburg

keine Rasseliste Brandenburg hat die Rasseliste mit der neuen HundehV zum 01.07.2024 abgeschafft. Hunde, die nach der alten Verordnung von 2004 allein wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seitdem als nicht mehr gefährlich (§ 17 Abs. 1). Bestehende Erlaubnisse und rote Plaketten gelten fort (§ 17 Abs. 2).

Haftpflicht: nur gefährliche Hunde · HundehV

Bremen

Gefährliche Hunde kraft Rasse – Haltungsverbot mit Ausnahmeerlaubnis (§ 7 Abs. 3, § 8 Abs. 3): Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier.

Haftpflicht: alle Hunde · BremHundeG

Hamburg

Gefährlichkeit stets vermutet (§ 2 Abs. 1): American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier. Gefährlichkeit widerlegbar vermutet (§ 2 Abs. 3): Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu (widerlegbar).

Haftpflicht: alle Hunde · HundeG

Hessen

Gefährlichkeit kraft Rasse vermutet (§ 2 Abs. 1 Satz 2): Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler.

Haftpflicht: nur gefährliche Hunde · HundeVO

Mecklenburg-Vorpommern

keine Rasseliste Seit 23.07.2022 gibt es keine Rasseliste mehr; gefährlich ist ein Hund nur nach Zucht/Ausbildung oder Verhalten. Übergangsregel (§ 12): Hunde, deren Gefährlichkeit nach der alten Verordnung von 2000 (dortiger § 2 Abs. 3 Satz 1) vermutet wurde, gelten weiter als gefährlich, sofern die Behörde nicht bereits eine Bescheinigung über das Fehlen gefahrdrohender Eigenschaften ausgestellt hatte.

Haftpflicht: keine landesweite Pflicht · HundehVO M-V

Niedersachsen

keine Rasseliste Niedersachsen hat keine Rasseliste. Stattdessen gelten Grundpflichten für alle Hundehalter (Sachkundenachweis, Chip, Haftpflicht, Zentrales Register); gefährlich wird ein Hund nur durch behördliche Feststellung im Einzelfall.

Haftpflicht: alle Hunde · NHundG

Nordrhein-Westfalen

Gefährliche Hunde kraft Rasse (§ 3 Abs. 2): Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier. Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1): Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu.

Haftpflicht: gefährliche und große Hunde · LHundG NRW

Rheinland-Pfalz

Gefährliche Hunde kraft Rasse/Typ (§ 1 Abs. 2): American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier (als Typ).

Haftpflicht: nur gefährliche Hunde · LHundG

Saarland

Erlaubnispflichtige Rassen bis zum bestandenen Wesenstest (§ 6 Abs. 1): American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier (widerlegbar).

Haftpflicht: nur gefährliche Hunde · HuV SL

Sachsen

Gefährlichkeit vermutet (§ 1 Abs. 2 GefHundG i. V. m. § 1 DVOGefHundG): American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier (widerlegbar).

Haftpflicht: nur gefährliche Hunde · GefHundG

Sachsen-Anhalt

Vermutet gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG): Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier.

Haftpflicht: alle Hunde · HundeG LSA

Schleswig-Holstein

keine Rasseliste Schleswig-Holstein hat die Rasseliste zum 01.01.2016 abgeschafft; Einstufungen, die allein auf der Rasse beruhten, waren zu widerrufen (§ 21 Abs. 3). Laut VwV-HundeG ist der Verzicht auf die Rasseliste ausdrücklicher Wille des Gesetzgebers; eine Statistik zu den Rassen des Bundes-Einfuhrverbots wird weitergeführt.

Haftpflicht: alle Hunde · HundeG

Thüringen

keine Rasseliste Thüringen hat die Rasseliste abgeschafft: Die bis 20.02.2018 geltende Fassung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 nannte Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier samt Kreuzungen; die seit 21.02.2018 geltende Fassung enthält keine Rassen mehr.

Haftpflicht: alle Hunde · ThürTierGefG

Häufige Fragen

Was sind Listenhunde?

Listenhunde sind Hunde, deren Rasse ein Landesgesetz oder eine Landesverordnung als gefährlich einstuft. Für sie gelten strengere Regeln: meist eine Erlaubnis der Behörde, ein Sachkundenachweis, Leinen- und Maulkorbpflicht und eine Haftpflichtversicherung. Welche Rassen betroffen sind, entscheidet jedes Land selbst.

Ist der Rottweiler ein Listenhund?

Das hängt vom Land ab. Rottweiler stehen in 4 Ländern auf einer Liste: Bayern (Einstufung widerlegbar), Hamburg (Einstufung widerlegbar), Hessen, Nordrhein-Westfalen. In den übrigen Ländern gilt ein Rottweiler nur dann als gefährlich, wenn die Behörde das im Einzelfall feststellt.

Welche Bundesländer haben keine Rasseliste?

Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen. Dort stellt die Behörde die Gefährlichkeit nur im Einzelfall fest, etwa nach einem Beißvorfall.

Darf man Listenhunde nach Deutschland einführen?

Für vier Rassen nicht: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und ihre Kreuzungen dürfen weder aus anderen EU-Staaten nach Deutschland verbracht noch aus Drittländern eingeführt werden (§ 2 HundVerbrEinfG). Ausnahmen regelt eine Verordnung, zum Beispiel für Diensthunde oder für Hunde, die mit ihrem Halter nur vorübergehend einreisen.

Was gilt, wenn ich mit einem Listenhund in ein anderes Bundesland ziehe?

Es gilt das Recht des Landes, in dem der Hund lebt. Eine Erlaubnis aus dem alten Land gilt nicht automatisch weiter. Wer umzieht, sollte vorher bei der Ordnungsbehörde des neuen Wohnorts klären, welche Nachweise nötig sind – und dass die Rasse dort überhaupt gehalten werden darf.

Was ein Listenhund an Hundesteuer kostet, legt jede Stadt selbst fest – von keinem Aufschlag bis zu mehr als 1.000 € im Jahr: Hundesteuer-Tabelle.

Quellen & Stand

Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Angaben ohne Gewähr
  1. Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz – HundVerbrEinfG)
  2. Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung – HundVerbrEinfVO)
  3. Baden-Württemberg: Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde
  4. Bayern: Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (sog. Kampfhundeverordnung)
  5. Berlin: Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (Hundegesetz – HundeG)
  6. Brandenburg: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung – HundehV)
  7. Bremen: Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG)
  8. Hamburg: Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz – HundeG)
  9. Hessen: Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
  10. Mecklenburg-Vorpommern: Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO M-V)
  11. Niedersachsen: Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
  12. Nordrhein-Westfalen: Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW)
  13. Rheinland-Pfalz: Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG)
  14. Saarland: Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL)
  15. Sachsen: Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG)
  16. Sachsen-Anhalt: Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz – HundeG LSA)
  17. Schleswig-Holstein: Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)
  18. Thüringen: Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG)

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Abgabenatlas: „Listenhunde 2026: Rasselisten aller Länder“, https://abgabenatlas.pages.dev/listenhunde/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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