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Listenhunde · Niedersachsen

Listenhunde Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es keine Listenhunde: Das Land hat seine Rasseliste abgeschafft. Ob ein Hund gefährlich ist, stellt die Behörde im Einzelfall fest – unabhängig von der Rasse.

Stand der Daten: 22. September 2022 Geprüft am 3. Oktober 2026 Quelle: NHundG
keine
Rasseliste in Niedersachsen
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nein
Rottweiler auf der Liste?
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alle Hunde
Haftpflicht-Pflicht
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720 €
höchste Hundesteuer für einen als gefährlich eingestuften Hund in den erfassten Städten in Niedersachsen
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So regelt Niedersachsen gefährliche Hunde

Statt auf Rassen setzt das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) auf Pflichten für alle: Jeder Halter braucht einen Sachkundenachweis, jeder Hund einen Chip, eine Haftpflichtversicherung und einen Eintrag im zentralen Register. Gefährlich wird ein Hund erst, wenn die Fachbehörde das nach einem Hinweis – etwa einem Biss – geprüft und festgestellt hat.

Ab dieser Feststellung muss der Hund außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an der Leine geführt werden und einen Beißkorb tragen. Der Halter muss unverzüglich eine Erlaubnis beantragen; dafür sind unter anderem Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und ein Wesenstest des Hundes nötig. Wer mit einem Hund zuzieht, der in einem anderen Land als gefährlich gilt, muss das melden.

Niedersachsen hat keine Rasseliste. Stattdessen gelten Grundpflichten für alle Hundehalter (Sachkundenachweis, Chip, Haftpflicht, Zentrales Register); gefährlich wird ein Hund nur durch behördliche Feststellung im Einzelfall.

Was nach einer Feststellung als gefährlich gilt

Hundesteuer für gefährliche Hunde in Niedersachsen

Jahresbetrag laut Satzung der erfassten Städte
Stadtnormaler Hundgefährlicher HundFaktor
Hannover150 €720 €4,8×

Welche Hunde eine Stadt steuerlich als gefährlich einstuft, steht in ihrer Satzung und kann von der Landesliste abweichen – Details auf den Stadtseiten.

Fragen zu Listenhunden in Niedersachsen

Welche Hunde sind in Niedersachsen Listenhunde?

Keine – es gibt keine Rasseliste. Als gefährlich gilt nur ein Hund, dessen Gefährlichkeit die Behörde im Einzelfall festgestellt hat.

Ist der Rottweiler in Niedersachsen ein Listenhund?

Nein. Es gibt keine Rasseliste; gefährlich ist ein Rottweiler in Niedersachsen nur nach einer Feststellung im Einzelfall.

Ist eine Hundehaftpflicht in Niedersachsen Pflicht?

Ja, für alle Hunde – Mindestdeckung 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden (§ 5 NHundG (für Hunde älter als sechs Monate)). Ausgenommen sind Diensthunde von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und fremder Streitkräfte.

Was kostet ein Listenhund in Niedersachsen an Hundesteuer?

Das legt jede Stadt fest. Hannover: 720 €.

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Quellen & Stand

Stand der Daten: 22. September 2022 Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Angaben ohne Gewähr
  1. Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
  2. § 5 NHundG Haftpflichtversicherung, NI-VORIS

Diese Seite fasst amtliche Regeln in eigenen Worten zusammen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist allein der verlinkte Gesetzes- oder Satzungstext. Kommunen können zusätzliche Regeln erlassen. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Abgabenatlas: „Listenhunde Niedersachsen: keine Rasseliste – was gilt“, https://abgabenatlas.pages.dev/listenhunde/niedersachsen/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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