Abgabenatlas
Transparenz

Methodik & KI-Hinweis

Abgabenatlas beantwortet eine Frage: Was gilt bei dir – und was kostet es? Damit die Antwort stimmt, folgen alle Seiten denselben Regeln.

1. Nur amtliche Quellen

Grundlage sind ausschließlich amtliche Texte: kommunale Satzungen (zum Beispiel die Hundesteuersatzung einer Stadt oder ihre Hebesatzsatzung), Landesgesetze und Landesverordnungen (etwa Landeshundegesetze, Kirchensteuergesetze, die Gesetze über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer) sowie Bundesgesetze auf gesetze-im-internet.de. Amtliche Werke sind nach § 5 Urheberrechtsgesetz frei; wir geben ihren Inhalt trotzdem immer in eigenen Worten wieder und verlinken den Originaltext.

Private Zusammenstellungen – Vergleichsportale, Vereins- und Versicherungsseiten, Nachrichten oder Wikipedia – nutzen wir höchstens als Wegweiser zum amtlichen Text. Eine Zahl, die wir dort nicht bestätigt finden, veröffentlichen wir nicht.

2. Jede Zahl hat einen Datensatz

Zu jedem Wert speichern wir die Fundstelle (Dokument, Paragraf, Adresse), das Datum, ab dem er gilt, und den Tag, an dem wir die Quelle abgerufen haben. Unten auf jeder Seite stehen deshalb zwei Datumsangaben: Stand der Daten (ab wann die Regel gilt) und abgerufen am (wann wir zuletzt nachgesehen haben). Jede Kennzahl hat zudem einen festen Anker (das #-Zeichen), damit man genau diese Zahl verlinken kann.

3. Eigene Berechnungen

Wir ordnen die amtlichen Werte ein: Rangfolgen zwischen Städten oder Ländern, Kosten für zwei oder drei Hunde, Beispielrechnungen für Kaufpreise, der Unterschied zum Nachbarland. Die Rechenwege sind einfach und stehen jeweils neben dem Ergebnis. Rechner auf dieser Website liefern unverbindliche Beispielrechnungen und ersetzen keine Steuerberatung und keinen Bescheid.

Vergleiche beziehen sich immer auf die Städte oder Länder, die wir tatsächlich erfasst haben. Wenn wir „die höchste Hundesteuer“ nennen, heißt das: die höchste unter den hier erfassten Großstädten – nicht in allen rund 10.800 Gemeinden Deutschlands.

4. Aktualität

Kommunen ändern ihre Sätze meist zum Jahreswechsel, Länder ihre Gesetze zu festen Terminen. Wir prüfen die Quellen deshalb vor allem im Januar und nach angekündigten Gesetzesänderungen. Ändert sich ein Wert, ändern wir das Datum „Stand der Daten“ – das Datum wird nicht verschoben, nur weil wir eine Seite neu veröffentlichen.

5. Wo KI hilft – und wo nicht

KI-Hinweis nach Art. 50 der EU-KI-Verordnung: Die Texte dieser Website werden mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells formuliert. Auch bei der Recherche – dem Auffinden und Auslesen amtlicher Dokumente – setzen wir KI-gestützte Werkzeuge ein. Die Illustrationen sind KI-generiert und als solche gekennzeichnet.

  • Zahlen kommen aus dem Datensatz, nicht aus dem Sprachmodell. Beträge, Prozentsätze und Daten werden beim Erstellen der Seiten aus dem geprüften Datensatz eingesetzt.
  • Jeder Wert ist an eine Fundstelle gebunden. Ein Wert ohne amtliche Quelle wird nicht veröffentlicht.
  • Menschliche Kontrolle: Bevor Seiten für Suchmaschinen freigegeben werden, prüft ein Mensch eine Stichprobe der Werte gegen den Originaltext.

6. Was wir nicht tun

  • Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wir geben amtliche Regeln wieder und verweisen auf den verbindlichen Text.
  • Keine Bewertung von Hunderassen. Wir geben wieder, was die Länder regeln.
  • Keine bezahlten Platzierungen, keine Versicherungs- oder Produktwerbung.

7. Fehler und Korrekturen

Wenn Sie einen Fehler finden – etwa weil eine Stadt ihre Satzung geändert hat –, schreiben Sie uns bitte (Kontakt im Impressum), am besten mit Link auf den amtlichen Text. Korrekturen tragen wir unten mit Datum ein.

Änderungsprotokoll

  • 03.10.2026: Erste Veröffentlichung: Hundesteuer in 25 Großstädten, Hunderegeln der Länder, Grunderwerbsteuer und Kirchensteuer in allen 16 Ländern, Grundsteuer-Hebesätze der erfassten Großstädte.