Grundsteuer berechnen
Die Grundsteuer ergibt sich aus zwei Zahlen: dem Messbetrag, den das Finanzamt festsetzt, und dem Hebesatz, den Ihre Gemeinde beschließt. Mit beiden rechnen Sie Ihre Grundsteuer hier selbst nach.
Grundsteuer berechnen
Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Maßgeblich ist der Grundsteuerbescheid der Gemeinde.
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In drei Schritten zur Grundsteuer
- Grundsteuerwert – das Finanzamt bewertet das Grundstück nach dem Modell des Landes. Die meisten Länder nutzen das Bundesmodell; Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Modelle.
- Steuermessbetrag – der Wert mal einer gesetzlichen Messzahl. Der Betrag steht im Grundsteuermessbescheid.
- Grundsteuer – die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz und schickt den Grundsteuerbescheid.
Nur den letzten Schritt bestimmt Ihre Gemeinde selbst. Sie muss den Hebesatz bis zum 30. Juni eines Jahres beschließen, damit er rückwirkend ab Jahresbeginn gilt, und er muss für alle Grundstücke der Gemeinde gleich sein (§ 25 GrStG). Ausnahmen sind ein höherer Satz für baureife Grundstücke und – nach Landesrecht – getrennte Sätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke.
Getrennte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke haben unter den erfassten Städten 2026 Bochum (715 % / 1190 %), Magdeburg (483 % / 965 %). Mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen sind nach Urteilen von Verwaltungsgerichten zu einem einheitlichen Satz zurückgekehrt.
Beispiel
Ein Messbetrag von 120 € ergibt bei einem Hebesatz von 500 % eine Grundsteuer von 600 € im Jahr. Derselbe Messbetrag kostet in den erfassten Städten zwischen 192 € und 1.402,80 € – wobei sich die Messbeträge je nach Landesmodell unterscheiden und deshalb nicht direkt vergleichbar sind.
Alle Hebesätze 2026 der erfassten Großstädte →
Häufige Fragen
Wie berechnet man die Grundsteuer?
In drei Schritten: Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert und daraus mit der Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag. Die Gemeinde multipliziert diesen Messbetrag mit ihrem Hebesatz. Grundsteuer = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid, den Hebesatz in der Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde.
Warum zahle ich seit 2025 mehr oder weniger Grundsteuer?
Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Werten berechnet, weil die alten Einheitswerte verfassungswidrig waren. Die Gemeinden haben ihre Hebesätze daraufhin neu festgesetzt. Ob jemand mehr oder weniger zahlt, hängt davon ab, wie sich der Wert des eigenen Grundstücks im Verhältnis zu anderen verändert hat.
Muss ich als Mieter Grundsteuer zahlen?
Die Grundsteuer schuldet der Eigentümer. Er darf sie aber über die Betriebskostenabrechnung auf Mieterinnen und Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Wie hoch Ihr Anteil ist, steht in der Nebenkostenabrechnung.
Wann ist die Grundsteuer fällig?
In der Regel zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Viele Gemeinden erlauben auf Antrag eine Jahreszahlung zum 1. Juli. Die Termine stehen im Grundsteuerbescheid.
Was bedeuten Grundsteuer A, B und C?
Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke – Häuser, Wohnungen, Gewerbe- und unbebaute Grundstücke. Seit 2025 können Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen eigenen, höheren Hebesatz festlegen; dafür hat sich der Name „Grundsteuer C“ eingebürgert (§ 25 Abs. 5 GrStG).
Quellen & Stand
- § 25 Grundsteuergesetz (Hebesatz)
- Berlin: § 4 Haushaltsgesetz 2026/2027 (HG 26/27) vom 18.12.2025, GVBl. 2025 S. 671
- Bielefeld: Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 19.12.2024 (Ortsrecht II/11); Gewerbesteuer: Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026, § 6 (Ratsbeschluss 19.12.2024)
- Bochum: Stadt Bochum, Seite 'Steuerhebesätze und Gebühren' – Steuerhebesätze (aktuell); Rechtsquelle: Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern i. d. F. der Neunten Änderungssatzung vom 19.12.2024
- Bremen: Ortsgesetz über die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer vom 2.12.2003, zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 12.11.2024 (Brem.GBl. S. 1026), Fassung in Kraft seit 01.01.2025
- Dortmund: Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Dortmund vom 19.12.2025 (Ratsbeschluss 18.12.2025, in Kraft 01.01.2026)
- Dresden: Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Dresden für die Haushaltsjahre 2025/2026, § 5 (Stadtratsbeschluss 31.03.2025, ausgefertigt 30.06.2025), abgedruckt im Haushaltsplan 2025/2026 Band I, S. 13
- Duisburg: Hebesatzsatzung der Stadt Duisburg vom 11.07.2001, Lesefassung der 9. Änderung vom 27.02.2026 (Amtsblatt Nr. 9 vom 16.03.2026, rückwirkend ab 01.01.2026)
- Düsseldorf: Landeshauptstadt Düsseldorf, Steueramt: Hebesätze für Realsteuern (Tabelle 1948–2026)
- Essen: Stadt Essen, Stadtrecht 9.04: Hebesatzsatzung I (Gewerbesteuer 2026) vom 15.12.2025 und Hebesatzsatzung II (Grundsteuer 2026) vom 27.05.2026, rückwirkend ab 01.01.2026
- Frankfurt am Main: Hebesatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024, § 5513; in Kraft seit 01.01.2025, unbefristet) – Anlage zu Vorlage M 158/2024
- Hamburg: Hamburgisches Grundsteuergesetz (HmbGrStG) § 5 Abs. 1 und § 9 Abs. 3, zuletzt geändert am 04.03.2026; Gewerbesteuer: Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2026 (HmbGVBl. S. 173), rückwirkend ab 01.01.2026
- Hannover: Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Hannover für die Haushaltsjahre 2025 und 2026, § 5 (Amtsblatt LHH Nr. 16/2025 vom 26.06.2025); bestätigt durch Bekanntmachung zur Steuerfestsetzung 2026 (Amtsblatt Region/LHH Nr. 04/2026 vom 29.01.2026)
- Kiel: Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) vom 28.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025
- Köln: Stadt Köln: Hebesätze für die Realsteuern (Tabelle nach Jahren); Grundsteuerhebesatzsatzung vom 17.12.2025
- Leipzig: Haushaltssatzung der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2026 (Doppelhaushalt 2025/2026), § 5, Ratsbeschluss vom 12.03.2025
- Lübeck: Öffentliche Bekanntmachung 'Festsetzung der Grundsteuer in der Hansestadt Lübeck für das Kalenderjahr 2026' (15.04.2026; Bürgerschaftsbeschluss 06.11.2025) sowie Hebesatzsatzung vom 29.11.1983 i. d. F. der Änderungssatzung vom 05.12.2024
- Lünen: 1. Änderungssatzung vom 18.12.2025 zur Satzung über die Steuerhebesätze der Stadt Lünen vom 09.07.2025 (Amtsblatt Nr. 48/2025 vom 19.12.2025, in Kraft 01.01.2026)
- Magdeburg: Geänderte Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Magdeburg für das Haushaltsjahr 2026, § 5 (Amtsblatt Nr. 06 vom 02.03.2026)
- Mannheim: 1. Nachtragshaushalt 2025/2026 der Stadt Mannheim, Haushaltssatzung § 5 Steuersätze (PDF S. 10); Hebesatzsatzung Grundsteuer 2025/2026 (Vorlage V509/2024)
- München: Landeshauptstadt München: Hebesätze Gewerbesteuer und Grundsteuer; Grundsteuerhebesatzsatzung vom 30.10.2024 (Stadtrecht Nr. 987)
- Nürnberg: Satzung über die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung – HebS), Stadtrecht 210.295, zuletzt geändert durch Satzung vom 31.10.2025
- Saarbrücken: Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken für das Haushaltsjahr 2026, § 6 (Stadtratsbeschluss 23.06.2026)
- Stuttgart: Satzung über die Erhebung von Realsteuern (Stuttgarter Stadtrecht 9/4), zuletzt geändert am 29.01.2026 (Amtsblatt Nr. 10 vom 05.03.2026)
- Wuppertal: Haushaltsplanentwurf 2026/2027 der Stadt Wuppertal: § 6 Haushaltssatzung (verweist auf die Hebesatzsatzung vom 11.11.2024) und Anlage 12 'Steuern und Gebühren (Hebesätze)', Stand Oktober 2025
Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.
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Abgabenatlas: „Grundsteuer berechnen 2026: Rechner & Hebesätze“, https://abgabenatlas.pages.dev/grundsteuer/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0. Einzelne Zahlen können Sie über das # an jeder Kennzahl direkt verlinken.
KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells aus den oben verlinkten amtlichen Quellen formuliert. Zahlen stammen nicht aus dem Modell, sondern aus unserem geprüften Datensatz. Mehr zur Methodik.