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Grunderwerbsteuer · Bayern

Grunderwerbsteuer Bayern

Bayern verlangt 3,5 % Grunderwerbsteuer – so wenig wie kein anderes Land. Als einziges Bundesland hat Bayern nie einen eigenen Satz festgelegt; es gilt weiter der Bundessatz von 1997.

Stand der Daten: 1. Januar 1997 Geprüft am 3. Oktober 2026 Quelle: § 11 Grunderwerbsteuergesetz
3,5 %
Grunderwerbsteuer in Bayern
gilt seit 01.01.1997
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14.000 €
bei 400.000 € Kaufpreis
Beispielrechnung
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0
Länder mit niedrigerem Satz
der niedrigste Satz in Deutschland
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1,9 Mrd. €
Grunderwerbsteuer-Einnahmen in Bayern 2025
Platz 3 von 16 · BMF
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Grunderwerbsteuer berechnen

Kaufpreis laut notariellem Kaufvertrag.

Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.

Grunderwerbsteuer
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Günstigstes Land
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Teuerstes Land
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Unterschied
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Dieser Kaufpreis in allen 16 Ländern

Bayern im Vergleich

Seit die Länder 2006 das Recht bekamen, den Steuersatz selbst zu bestimmen, haben fünfzehn Länder erhöht – Bayern nicht. Ein eigenes bayerisches Satzgesetz gibt es deshalb nicht; maßgeblich ist § 11 des Grunderwerbsteuergesetzes des Bundes.

Für Käufer ist das ein messbarer Vorteil: Bei 400.000 € Kaufpreis fallen in Bayern 14.000 € an, in den vier Ländern mit 6,5 % wären es 26.000 €. Trotz des niedrigen Satzes nahm Bayern 2025 dank hoher Preise 1,9 Milliarden Euro ein – Platz 3 unter den Ländern.

Nachbarländer

3,5 %5 %5,5 %6 %6,5 %
Steuersatz je Land, Stand 03.10.2026. Klick auf ein Land öffnet dessen Seite.

Was kostet das konkret?

Grunderwerbsteuer für typische Kaufpreise in Bayern

Grunderwerbsteuer bei 3,5 % im Vergleich zum günstigsten Land (3,5 %)
KaufpreisGrunderwerbsteuer BYBei 3,5 %Mehrkosten
250.000 €8.750 €8.750 €–
350.000 €12.250 €12.250 €–
450.000 €15.750 €15.750 €–
600.000 €21.000 €21.000 €–
800.000 €28.000 €28.000 €–

Gut zu wissen

Nur den Satz legt Bayern selbst fest. Bemessungsgrundlage, Befreiungen – etwa für Käufe zwischen Ehegatten oder von den Eltern – und die Fälligkeit einen Monat nach dem Bescheid regelt das Grunderwerbsteuergesetz des Bundes für alle Länder gleich. Diese Regeln im Überblick →

Fragen zur Grunderwerbsteuer in Bayern

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Bayern?

Sie beträgt 3,5 % der Gegenleistung, in der Regel also des Kaufpreises. Der Satz gilt seit dem 1. Januar 1997 und ist im Grunderwerbsteuergesetz (Bundesrecht) – Bayern hat keinen eigenen Steuersatz nach Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG festgesetzt festgelegt.

Was kostet die Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro in Bayern?

3,5 % von 400.000 € ergeben 14.000 €. Zum Vergleich: In Bayern wären es 14.000 €. Mit dem Rechner oben können Sie jeden Betrag einsetzen.

Seit wann gilt der Satz von 3,5 % in Bayern?

Seit dem 1. Januar 1997 – Bayern hat den Satz seitdem nicht verändert.

Gibt es in Bayern eine Entlastung für Familien oder Erstkäufer?

Eine landeseigene Förderung, die die Grunderwerbsteuer für Erstkäufer senkt oder erstattet, haben wir in Bayern nicht gefunden (Stand 03.10.2026). Bundesweit steuerfrei sind aber zum Beispiel Käufe zwischen Ehegatten und von Eltern an Kinder (§ 3 GrEStG).

Wie viel Grunderwerbsteuer hat Bayern zuletzt eingenommen?

1,9 Milliarden Euro im Jahr 2025 – das sind 12,6 % der bundesweiten Einnahmen von 15,1 Milliarden Euro (BMF). Die Grunderwerbsteuer steht vollständig den Ländern zu.

Mehr zu Bayern

Quellen & Stand

Stand der Daten: 1. Januar 1997 Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Angaben ohne Gewähr
  1. Grunderwerbsteuergesetz (Bundesrecht) – Bayern hat keinen eigenen Steuersatz nach Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG festgesetzt – § 11 Abs. 1 GrEStG
  2. gesetze-im-internet.de – 23
  3. gesetze-bayern.de
  4. rathaus.bremen.de – top%2B7 20241203 Grunderwerbssteuer (PDF)
  5. Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
  6. Bundesministerium der Finanzen: Steuereinnahmen im Dezember 2025, Übersicht 5a (Einnahmen der Länder Januar bis Dezember 2025)
  7. Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Abgabenatlas: „Grunderwerbsteuer Bayern 2026: 3,5 %“, https://abgabenatlas.pages.dev/grunderwerbsteuer/bayern/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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