Hundesteuer in München
In München kostet jeder Hund noch 100 € im Jahr – ab dem 1. Januar 2027 werden es 144 €. Der Stadtrat hat die erste Erhöhung seit 2011 im Juli 2026 beschlossen.
Was die Hundesteuer in München kostet
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| jeder Hund (Einheitssatz) | 100 € | 8,33 € |
| gefährlicher Hund | 800 € | 66,67 € |
Einheitssatz: 100 € gilt für jeden Hund, auch für den zweiten und jeden weiteren (kein Staffeltarif). Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Jahr, wird monatsweise anteilig festgesetzt. Ab 01.01.2027 gelten 144 € je Hund und 1.200 € je Kampfhund (Änderungssatzung, Beschluss der Vollversammlung vom 29.07.2026).
Für zwei Hunde zahlen Halterinnen und Halter in München zusammen 200 € im Jahr, für drei Hunde 300 €. Über zehn Jahre summiert sich schon der erste Hund auf 1.000 €.
Hundesteuer in München berechnen
Unverbindliche Beispielrechnung nach den amtlichen Sätzen, ohne Ermäßigungen oder Befreiungen. Wie Listenhunde bei der Reihenfolge mehrerer Hunde gezählt werden, regelt jede Stadt selbst.
München im Städtevergleich
Mit 100 € pro Hund ist München derzeit eine der günstigsten erfassten Großstädte (Platz 23 von 25), und das bei jedem Hund: Einen höheren Satz für Zweithunde gibt es nicht, und laut Beschlussvorlage soll es wegen des Verwaltungsaufwands auch dabei bleiben.
Ab 2027 ändert sich dreierlei: Der Satz steigt auf 144 € je Hund (+44 %), Kampfhunde kosten 1.200 € statt 800 €, und die Steuer wird erst zum 1. April statt zum 15. Januar fällig. Alle Halterinnen und Halter bekommen dafür im Januar 2027 neue Bescheide. Zuletzt war die Steuer 2011 angehoben worden, damals von 76,80 € auf 100 €.
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren in München 46.018 Hunde angemeldet. Statt einer Steuermarke kann der Hund auch über seinen gemeldeten Chip gekennzeichnet sein.
Weitere erfasste Städte in Bayern: Nürnberg (132 €).
Hundesteuer für den ersten Hund in 25 Großstädten
Was sich 2027 ändert
Beschlossen: Ab 1. Januar 2027 gelten neue Sätze – Normalsatz je Hund (jeder Hund): 100 € → 144 € · Kampfhund: 800 € → 1.200 €.
Der Münchner Stadtrat hat am 29. Juli 2026 eine Änderungssatzung beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
- ab 01.01.2027 (beschlossen)
Normalsatz je Hund (jeder Hund): 100 € → 144 € (+44 %) - ab 01.01.2027 (beschlossen)
Kampfhund: 800 € → 1.200 € (+50 %)
Ermäßigung und Befreiung in München
Steuerfrei
- Hunde für Gewerbe oder Hauptberuf – überwiegend für die gewerbliche oder hauptberufliche Tätigkeit gehalten und dafür unerlässlich; kraft Satzung steuerfrei, muss aber angezeigt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
- Hunde für öffentliche oder gemeinnützige Aufgaben – ausschließlich zur Erfüllung solcher Aufgaben gehalten (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
- Stationierungsstreitkräfte, Diplomaten und Berufskonsuln – Hunde von Mitgliedern verbündeter Truppen/ziviler Gefolge und Angehörigen sowie von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3–4)
- Hunde vorübergehend in Tierheimen – aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht; auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
- Assistenzhunde – gültiger Ausweis oder Zertifikat nach der Assistenzhundeverordnung, die steuerpflichtige Person gehört zur Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft; auf Antrag, frühestens ab dem Folgemonat (gilt seit 01.01.2025, vorher Regel für Hunde blinder, tauber oder hilfloser Menschen) (§ 7 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2)
- Hunde aus dem Tierheim München – nach dem 01.01.2024 übernommen: nach einem Jahr Haltung auf Antrag zwei Jahre steuerfrei ab dem Antragsjahr; Antrag innerhalb eines Jahres; nicht für Kampfhunde (§ 8)
- Hundeführerschein – freiwillig mit dem Hund bestandene Prüfung (Theorie und Praxis): das Jahr nach der Prüfung ist steuerfrei; einmal je Hund und Haushalt; nicht für Kampfhunde, bei sicherheitsrechtlichen Anordnungen, bei gesetzlich vorgeschriebener Prüfung oder wenn schon anderswo berücksichtigt; Antrag bis 31.12. des Befreiungsjahres (§ 9)
Eine Ermäßigung, etwa für Menschen mit geringem Einkommen, sieht die Satzung von München nicht vor.
Ermäßigungen und Befreiungen gibt es nur auf Antrag und meist erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Alle Städte im Vergleich →
Anmelden, zahlen, abmelden
- Anmeldung
- innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes oder nach Zuzug; bei Welpen der eigenen Hündin zwei Wochen nachdem der Hund vier Monate alt ist
Zuständig: Landeshauptstadt München, Stadtkämmerei – SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer · online anmelden - Fälligkeit
- Bis einschließlich 2026: jährlich zum 15. Januar, ohne Zahlungserinnerung; nach erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Ab 2027 ist die Steuer jeweils zum 1. April fällig (Änderungssatzung vom Juli 2026).
- Abmeldung
- innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe, Verlust oder Tod des Hundes bzw. nach Wegzug Abmeldung mit entsprechender Bescheinigung; eine ausgegebene Steuermarke ist zurückzugeben. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgegeben wird, verloren geht oder stirbt bzw. in dem der Wegzug fällt.
- Steuermarke
- Kennzeichnung wahlweise über einen der Stadt gemeldeten Transponder (Chip nach ISO 11784/11785) oder über eine städtische Hundesteuermarke; die Marke bleibt Eigentum der Stadt und ist außerhalb von Wohnung bzw. umfriedetem Grundstück sichtbar zu tragen; Ersatz bei Verlust oder Beschädigung gegen Gebühr.
Gefährliche Hunde
Kampfhunde im Sinne von § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Verweis in § 4 Abs. 2). Kategorie 1 (Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Kreuzungen) gilt immer als Kampfhund. Kategorie 2 (14 Rassen, u. a. Rottweiler, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Mastiff) zahlt den Kampfhundsatz nur, solange kein Negativzeugnis des Kreisverwaltungsreferats vorliegt; mit Negativzeugnis gilt der Normalsatz. Welche Rassen in Bayern als gefährlich gelten →
München auf einen Blick: weitere Gemeindesteuern 2026
Alle Hebesätze der erfassten Großstädte → · Grundsteuer selbst berechnen →
Fragen zur Hundesteuer in München
Wie hoch ist die Hundesteuer in München?
Die Satzung legt 100 € jährlich für den ersten Hund fest, 100 € für den zweiten. Im Vergleich der 25 erfassten Großstädte bedeutet das Platz 23; der Median liegt bei 144 €.
Wird die Hundesteuer in München erhöht?
Ja. Ab dem 1. Januar 2027 gilt: Normalsatz je Hund (jeder Hund) 144 € statt 100 €; Kampfhund 1.200 € statt 800 €.
Wann wird die Hundesteuer in München fällig?
Bis einschließlich 2026: jährlich zum 15. Januar, ohne Zahlungserinnerung; nach erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Ab 2027 ist die Steuer jeweils zum 1. April fällig (Änderungssatzung vom Juli 2026).
Wie melde ich meinen Hund in München an?
innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes oder nach Zuzug; bei Welpen der eigenen Hündin zwei Wochen nachdem der Hund vier Monate alt ist Zuständig ist: Landeshauptstadt München, Stadtkämmerei – SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer. Die Anmeldung ist auch online möglich.
Zahlt man in München für kleine Hunde weniger?
Nein. Die Satzung von München kennt keine Staffel nach Größe oder Gewicht – ein Chihuahua kostet so viel wie ein Schäferhund. Auch eine Befreiung für Hunde unter 5 kg gibt es nicht.
Was kostet ein Listenhund in München?
Für einen als gefährlich eingestuften Hund werden 800 € im Jahr fällig. Welche Hunde darunter fallen, richtet sich nach dem Landesrecht: Rasseliste ansehen.
Weiterlesen
Hundesteuer Nürnberg
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Ansehen →Hundesteuer Frankfurt am Main
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Ansehen →Hundesteuer Leipzig
150 € für den ersten Hund
Ansehen →Hundesteuer Mannheim
144 € für den ersten Hund
Ansehen →Hundesteuer Stuttgart
144 € für den ersten Hund
Ansehen →Quellen & Stand
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt München (Hundesteuersatzung) vom 3. September 2021, Stadtrecht Nr. 985 – Steuersatz in § 4
- stadt.muenchen.de – 0
- stadt.muenchen.de – hundesteuer
- stadt.muenchen.de – 1074315
- risi.muenchen.de – 9719789
- risi.muenchen.de – 9816093
- risi.muenchen.de – 9816095
- risi.muenchen.de – 9856770
- stadt.muenchen.de – 1080512
- Landeshauptstadt München: Hebesätze Gewerbesteuer und Grundsteuer; Grundsteuerhebesatzsatzung vom 30.10.2024 (Stadtrecht Nr. 987)
- stadt.muenchen.de – 0
- stadt.muenchen.de – 1074725
- service.muenchen.de – index
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Abgabenatlas: „Hundesteuer München 2026: 100 € pro Jahr“, https://abgabenatlas.pages.dev/hundesteuer/muenchen/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0. Einzelne Zahlen können Sie über das # an jeder Kennzahl direkt verlinken.
KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells aus den oben verlinkten amtlichen Quellen formuliert. Zahlen stammen nicht aus dem Modell, sondern aus unserem geprüften Datensatz. Mehr zur Methodik.