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Hundesteuer · Sachsen

Hundesteuer in Dresden

Dresden verlangt 108 € für den ersten Hund und 144 € für jeden weiteren – und das seit Inkrafttreten der Satzung 2003. Einen Aufschlag für gefährliche Hunde gibt es nicht.

Stand der Daten: 1. Januar 2003 Geprüft am 3. Oktober 2026 Quelle: Hundesteuersatzung Dresden
108 €
für den ersten Hund pro Jahr
9,00 € im Monat
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252 €
für zwei Hunde zusammen pro Jahr
2. und jeder weitere Hund 144 €
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kein Aufschlag
für gefährliche Hunde gilt der normale Satz
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Platz 21
von 25 erfassten Großstädten (1 = teuerste)
36 € unter dem Median von 144 €
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Was die Hundesteuer in Dresden kostet

Steuersätze laut Hundesteuersatzung Dresden, gültig ab 01.01.2003
Hundpro Jahrpro Monat
1. Hund108 €9,00 €
2. Hund und jeder weitere144 €12,00 €

144 € gilt für den zweiten und jeden weiteren Hund. Besonderheit: Wer neben einem steuerbefreiten Hund (§ 7, z. B. Blindenführhund) einen weiteren Hund hält, zahlt für diesen den Satz für den zweiten Hund (144 €). Bei Haltung nur für einen Teil des Jahres anteilige Steuer.

Für zwei Hunde zahlen Halterinnen und Halter in Dresden zusammen 252 € im Jahr, für drei Hunde 396 €. Über zehn Jahre summiert sich schon der erste Hund auf 1.080 €.

Hundesteuer in Dresden berechnen

Wie viele Hunde halten Sie?
Davon als gefährlich eingestuft (Listenhund)

Unverbindliche Beispielrechnung nach den amtlichen Sätzen, ohne Ermäßigungen oder Befreiungen. Wie Listenhunde bei der Reihenfolge mehrerer Hunde gezählt werden, regelt jede Stadt selbst.

Hundesteuer pro Jahr
–
 

Dresden im Städtevergleich

108 € für den ersten Hund bedeuten Platz 21 unter 25 Großstädten – weniger als der Median von 144 €. Bemerkenswert ist die Beständigkeit: Die Sätze stehen seit 2003 in der Satzung.

Die Dresdner Satzung kennt keine Ermäßigungen, auch nicht für Menschen mit geringem Einkommen; die Stadt verweist dafür auf eine Einzelfallauskunft im Steuer- und Stadtkassenamt. Steuerfrei sind dagegen Blindenführhunde, ausgebildete Schutz- und Therapiehunde für Menschen mit Behinderung sowie Hunde, die vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind.

Laut Haushaltsplan nahm Dresden 2025 rund 1,9 Millionen Euro Hundesteuer ein, bei etwa 18.000 Steuerpflichtigen.

Weitere erfasste Städte in Sachsen: Leipzig (150 €).

Hundesteuer für den ersten Hund in 25 Großstädten

Köln 174 €
Bochum 168 €
Bonn 162 €
Wuppertal 160 €
Dortmund 156 €
Essen 156 €
Lübeck 156 €
Lünen 156 €
Bremen 150 €
Hannover 150 €
Kiel 150 €
Leipzig 150 €
Bielefeld 144 €
Mannheim 144 €
Stuttgart 144 €
Duisburg 132 €
Nürnberg 132 €
Berlin 120 €
Saarbrücken 120 €
Magdeburg 114 €
Dresden 108 €
München 100 €
Düsseldorf 96 €
Hamburg 90 €
Jahresbetrag laut Satzung; Stand der Daten je Stadt siehe Stadtseite. Median: 144 €.

Ermäßigung und Befreiung in Dresden

Steuerfrei

  • Blindenführhunde – Antrag; gilt dauerhaft (keine jährliche Neubeantragung) (§ 7 Nr. 1, § 8)
  • Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich Schutz und Therapie schwerbehinderter Menschen zu dienen – Antrag; gilt dauerhaft (keine jährliche Neubeantragung) (§ 7 Nr. 2, § 8)
  • Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern – Antrag; nur soweit für Forst- oder Jagdschutz erforderlich; gilt bis Jahresende und muss jährlich neu beantragt werden (§ 7 Nr. 3, § 8 Abs. 2)
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen o. ä. untergebracht sind – Antrag; gilt bis Jahresende und muss jährlich neu beantragt werden (§ 7 Nr. 4, § 8 Abs. 2)
  • Kurzaufenthalt (höchstens zwei Monate) mit einem bereits anderswo in Deutschland versteuerten Hund; beruflich gehaltene Hunde – Nicht steuerpflichtig (kein Antrag nötig); beruflich = Kosten sind Betriebsausgaben/Werbungskosten oder Diensthunde öffentlicher Körperschaften (§ 2)

Eine Ermäßigung, etwa für Menschen mit geringem Einkommen, sieht die Satzung von Dresden nicht vor.

Ermäßigungen und Befreiungen gibt es nur auf Antrag und meist erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Alle Städte im Vergleich →

Anmelden, zahlen, abmelden

Anmeldung
2 Wochen nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist
Zuständig: Landeshauptstadt Dresden, Steuer- und Stadtkassenamt, Abteilung Aufwandsteuern; persönlich auch in jedem Bürgerbüro oder schriftlich (unterschriebenes Formular per Post, Fax oder E-Mail)
Fälligkeit
Vierteljährlich je ein Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei Beginn im laufenden Jahr frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Abmeldung
2 Wochen nach Ende der Haltung Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Haltung endet; bei verspäteter Abmeldung kann bis zum Ende des Eingangsmonats besteuert werden. Grund belegen (z. B. Tierarztbescheinigung, Abgabevertrag, neue Anschrift) und Hundemarke zurückgeben.
Steuermarke
Marke je Hund; außerhalb von Wohnung bzw. umfriedetem Grundstück sichtbar am Hund. Ersatz bei Verlust gegen 5 € Verwaltungsgebühr, Austausch bei Defekt kostenlos; bei Abmeldung zurückgeben.

Gefährliche Hunde

Kein erhöhter Satz; die Satzung definiert keine gefährlichen Hunde. Welche Rassen in Sachsen als gefährlich gelten →

Dresden auf einen Blick: weitere Gemeindesteuern 2026

400 %
Hebesatz Grundsteuer B
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450 %
Hebesatz Gewerbesteuer
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Alle Hebesätze der erfassten Großstädte → · Grundsteuer selbst berechnen →

Fragen zur Hundesteuer in Dresden

Wie hoch ist die Hundesteuer in Dresden?

Für den ersten Hund verlangt Dresden 108 € im Jahr, für den zweiten 144 €. Das ergibt Platz 21 unter 25 erfassten Großstädten (Median 144 €).

Wann wird die Hundesteuer in Dresden fällig?

Vierteljährlich je ein Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei Beginn im laufenden Jahr frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

Wie melde ich meinen Hund in Dresden an?

2 Wochen nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist Zuständig ist: Landeshauptstadt Dresden, Steuer- und Stadtkassenamt, Abteilung Aufwandsteuern; persönlich auch in jedem Bürgerbüro oder schriftlich (unterschriebenes Formular per Post, Fax oder E-Mail).

Zahlt man in Dresden für kleine Hunde weniger?

Nein. Die Satzung von Dresden kennt keine Staffel nach Größe oder Gewicht – ein Chihuahua kostet so viel wie ein Schäferhund. Auch eine Befreiung für Hunde unter 5 kg gibt es nicht.

Was kostet ein Listenhund in Dresden?

Dresden erhebt für gefährliche Hunde keinen höheren Steuersatz. Die Haltung selbst ist aber nach Landesrecht an Auflagen gebunden: Regeln ansehen.

Weiterlesen

Quellen & Stand

Stand der Daten: 1. Januar 2003 Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Angaben ohne Gewähr
  1. Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 7. November 2002 – Steuersatz in § 6
  2. dresden.de – hundesteuer d115
  3. dresden.de – Grundsteuer Hebesatz Satzung (PDF)
  4. Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Dresden für die Haushaltsjahre 2025/2026, § 5 (Stadtratsbeschluss 31.03.2025, ausgefertigt 30.06.2025), abgedruckt im Haushaltsplan 2025/2026 Band I, S. 13
  5. dresden.de – 2026 08 20 HHPlan Entwurf 2027 2028 Band I (PDF)
  6. dresden.de – 2026 08 20 HHPlan Entwurf 2027 2028 Band II (PDF)
  7. dresden.de – aktuelles

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Abgabenatlas: „Hundesteuer Dresden 2026: 108 € pro Jahr“, https://abgabenatlas.pages.dev/hundesteuer/dresden/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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