Hundesteuer in Dresden
Dresden verlangt 108 € für den ersten Hund und 144 € für jeden weiteren – und das seit Inkrafttreten der Satzung 2003. Einen Aufschlag für gefährliche Hunde gibt es nicht.
Was die Hundesteuer in Dresden kostet
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 1. Hund | 108 € | 9,00 € |
| 2. Hund und jeder weitere | 144 € | 12,00 € |
144 € gilt für den zweiten und jeden weiteren Hund. Besonderheit: Wer neben einem steuerbefreiten Hund (§ 7, z. B. Blindenführhund) einen weiteren Hund hält, zahlt für diesen den Satz für den zweiten Hund (144 €). Bei Haltung nur für einen Teil des Jahres anteilige Steuer.
Für zwei Hunde zahlen Halterinnen und Halter in Dresden zusammen 252 € im Jahr, für drei Hunde 396 €. Über zehn Jahre summiert sich schon der erste Hund auf 1.080 €.
Hundesteuer in Dresden berechnen
Unverbindliche Beispielrechnung nach den amtlichen Sätzen, ohne Ermäßigungen oder Befreiungen. Wie Listenhunde bei der Reihenfolge mehrerer Hunde gezählt werden, regelt jede Stadt selbst.
Dresden im Städtevergleich
108 € für den ersten Hund bedeuten Platz 21 unter 25 Großstädten – weniger als der Median von 144 €. Bemerkenswert ist die Beständigkeit: Die Sätze stehen seit 2003 in der Satzung.
Die Dresdner Satzung kennt keine Ermäßigungen, auch nicht für Menschen mit geringem Einkommen; die Stadt verweist dafür auf eine Einzelfallauskunft im Steuer- und Stadtkassenamt. Steuerfrei sind dagegen Blindenführhunde, ausgebildete Schutz- und Therapiehunde für Menschen mit Behinderung sowie Hunde, die vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind.
Laut Haushaltsplan nahm Dresden 2025 rund 1,9 Millionen Euro Hundesteuer ein, bei etwa 18.000 Steuerpflichtigen.
Weitere erfasste Städte in Sachsen: Leipzig (150 €).
Hundesteuer für den ersten Hund in 25 Großstädten
Ermäßigung und Befreiung in Dresden
Steuerfrei
- Blindenführhunde – Antrag; gilt dauerhaft (keine jährliche Neubeantragung) (§ 7 Nr. 1, § 8)
- Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich Schutz und Therapie schwerbehinderter Menschen zu dienen – Antrag; gilt dauerhaft (keine jährliche Neubeantragung) (§ 7 Nr. 2, § 8)
- Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern – Antrag; nur soweit für Forst- oder Jagdschutz erforderlich; gilt bis Jahresende und muss jährlich neu beantragt werden (§ 7 Nr. 3, § 8 Abs. 2)
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen o. ä. untergebracht sind – Antrag; gilt bis Jahresende und muss jährlich neu beantragt werden (§ 7 Nr. 4, § 8 Abs. 2)
- Kurzaufenthalt (höchstens zwei Monate) mit einem bereits anderswo in Deutschland versteuerten Hund; beruflich gehaltene Hunde – Nicht steuerpflichtig (kein Antrag nötig); beruflich = Kosten sind Betriebsausgaben/Werbungskosten oder Diensthunde öffentlicher Körperschaften (§ 2)
Eine Ermäßigung, etwa für Menschen mit geringem Einkommen, sieht die Satzung von Dresden nicht vor.
Ermäßigungen und Befreiungen gibt es nur auf Antrag und meist erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Alle Städte im Vergleich →
Anmelden, zahlen, abmelden
- Anmeldung
- 2 Wochen nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist
Zuständig: Landeshauptstadt Dresden, Steuer- und Stadtkassenamt, Abteilung Aufwandsteuern; persönlich auch in jedem Bürgerbüro oder schriftlich (unterschriebenes Formular per Post, Fax oder E-Mail) - Fälligkeit
- Vierteljährlich je ein Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei Beginn im laufenden Jahr frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
- Abmeldung
- 2 Wochen nach Ende der Haltung Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Haltung endet; bei verspäteter Abmeldung kann bis zum Ende des Eingangsmonats besteuert werden. Grund belegen (z. B. Tierarztbescheinigung, Abgabevertrag, neue Anschrift) und Hundemarke zurückgeben.
- Steuermarke
- Marke je Hund; außerhalb von Wohnung bzw. umfriedetem Grundstück sichtbar am Hund. Ersatz bei Verlust gegen 5 € Verwaltungsgebühr, Austausch bei Defekt kostenlos; bei Abmeldung zurückgeben.
Gefährliche Hunde
Kein erhöhter Satz; die Satzung definiert keine gefährlichen Hunde. Welche Rassen in Sachsen als gefährlich gelten →
Dresden auf einen Blick: weitere Gemeindesteuern 2026
Alle Hebesätze der erfassten Großstädte → · Grundsteuer selbst berechnen →
Fragen zur Hundesteuer in Dresden
Wie hoch ist die Hundesteuer in Dresden?
Für den ersten Hund verlangt Dresden 108 € im Jahr, für den zweiten 144 €. Das ergibt Platz 21 unter 25 erfassten Großstädten (Median 144 €).
Wann wird die Hundesteuer in Dresden fällig?
Vierteljährlich je ein Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei Beginn im laufenden Jahr frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Wie melde ich meinen Hund in Dresden an?
2 Wochen nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist Zuständig ist: Landeshauptstadt Dresden, Steuer- und Stadtkassenamt, Abteilung Aufwandsteuern; persönlich auch in jedem Bürgerbüro oder schriftlich (unterschriebenes Formular per Post, Fax oder E-Mail).
Zahlt man in Dresden für kleine Hunde weniger?
Nein. Die Satzung von Dresden kennt keine Staffel nach Größe oder Gewicht – ein Chihuahua kostet so viel wie ein Schäferhund. Auch eine Befreiung für Hunde unter 5 kg gibt es nicht.
Was kostet ein Listenhund in Dresden?
Dresden erhebt für gefährliche Hunde keinen höheren Steuersatz. Die Haltung selbst ist aber nach Landesrecht an Auflagen gebunden: Regeln ansehen.
Weiterlesen
Hundesteuer Leipzig
150 € für den ersten Hund
Ansehen →Hundesteuer Magdeburg
114 € für den ersten Hund
Ansehen →Hundesteuer München
100 € für den ersten Hund
Ansehen →Hundesteuer Nürnberg
132 € für den ersten Hund
Ansehen →Listenhunde in Sachsen
Welche Rassen als gefährlich gelten
Ansehen →Ermäßigung und Befreiung
Wer weniger oder nichts zahlt – im Städtevergleich
Ansehen →Quellen & Stand
- Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 7. November 2002 – Steuersatz in § 6
- dresden.de – hundesteuer d115
- dresden.de – Grundsteuer Hebesatz Satzung (PDF)
- Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Dresden für die Haushaltsjahre 2025/2026, § 5 (Stadtratsbeschluss 31.03.2025, ausgefertigt 30.06.2025), abgedruckt im Haushaltsplan 2025/2026 Band I, S. 13
- dresden.de – 2026 08 20 HHPlan Entwurf 2027 2028 Band I (PDF)
- dresden.de – 2026 08 20 HHPlan Entwurf 2027 2028 Band II (PDF)
- dresden.de – aktuelles
Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.
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Abgabenatlas: „Hundesteuer Dresden 2026: 108 € pro Jahr“, https://abgabenatlas.pages.dev/hundesteuer/dresden/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0. Einzelne Zahlen können Sie über das # an jeder Kennzahl direkt verlinken.
KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells aus den oben verlinkten amtlichen Quellen formuliert. Zahlen stammen nicht aus dem Modell, sondern aus unserem geprüften Datensatz. Mehr zur Methodik.