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Hundesteuer · Nordrhein-Westfalen

Hundesteuer in Wuppertal

Wuppertal verlangt 160 € für einen Hund, aber je 288 €, sobald zwei oder mehr Hunde im Haushalt leben. Für gefährliche Hunde werden 1.000 € fällig – auch für Rassen wie den Rottweiler.

Stand der Daten: 1. Januar 2014 Geprüft am 3. Oktober 2026 Quelle: Hundesteuersatzung Wuppertal
160 €
für den ersten Hund pro Jahr
13,33 € im Monat
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448 €
für zwei Hunde zusammen pro Jahr
2. und jeder weitere Hund 288 €
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1.000 €
für einen gefährlichen Hund
6,3-mal so viel wie der Normalsatz
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Platz 4
von 25 erfassten Großstädten (1 = teuerste)
16 € über dem Median von 144 €
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Was die Hundesteuer in Wuppertal kostet

Steuersätze laut Hundesteuersatzung Wuppertal, gültig ab 01.01.2014
Hundpro Jahrpro Monat
1. Hund160 €13,33 €
2. Hund und jeder weitere288 €24,00 €
gefährlicher Hund1.000 €83,33 €

Ab zwei Hunden kostet jeder Hund 288 € (zwei Hunde = 576 €, drei Hunde = 864 € pro Jahr); die städtische Übersicht im Haushaltsplan nennt die Beträge ausdrücklich 'je Hund'. Der Satz für gefährliche Hunde gilt je Hund. Befreite Hunde zählen bei der Hundeanzahl nicht mit, ermäßigte schon (§ 2 Abs. 4). Für gefährliche Hunde gibt es weder die Sozialermäßigung noch die Befreiung für Kurzaufenthalt oder Assistenzhunde.

  • Hund aus der Liste nach § 2 Abs. 2 mit Nachweis, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit droht (bestandene Verhaltensprüfung): auf Antrag ab dem Folgemonat Normalsatz statt 1.000 € (§ 2 Abs. 3)
  • Ermäßigter Satz für Sozialleistungsbeziehende: 40 € pro Jahr für einen Hund (ein Viertel von 160 €; § 4, Betrag in Anlage 12 des Haushaltsplanentwurfs 2026/2027 genannt)

Für zwei Hunde zahlen Halterinnen und Halter in Wuppertal zusammen 448 € im Jahr, für drei Hunde 736 €. Über zehn Jahre summiert sich schon der erste Hund auf 1.600 €.

Hundesteuer in Wuppertal berechnen

Wie viele Hunde halten Sie?
Davon als gefährlich eingestuft (Listenhund)

Unverbindliche Beispielrechnung nach den amtlichen Sätzen, ohne Ermäßigungen oder Befreiungen. Wie Listenhunde bei der Reihenfolge mehrerer Hunde gezählt werden, regelt jede Stadt selbst.

Hundesteuer pro Jahr
–
 

Wuppertal im Städtevergleich

Die Sätze gelten seit 2014 unverändert. Teuer wird es mit mehreren Hunden: Zwei Hunde kosten 576 €, drei 864 € im Jahr – damit gehört Wuppertal bei Mehrhundehaltung zu den teuersten erfassten Städten. Beim ersten Hund liegt die Stadt auf Platz 4 von 25.

Den Satz von 1.000 € verlangt Wuppertal nicht nur für die vier Listenrassen des Landeshundegesetzes, sondern auch für die „Hunde bestimmter Rassen“ nach § 10 wie Rottweiler oder Bullmastiff, die viele andere NRW-Städte normal besteuern.

Wer Grundsicherung für Arbeitsuchende bezieht, zahlt für einen Hund nur ein Viertel: 40 € im Jahr. Hunde aus dem Tierheim Wuppertal und aus Tierheimen der Nachbarstädte sind zwölf Monate frei. Laut Verwaltung bringt die Steuer rund 3 Millionen Euro im Jahr. Im Entwurf des Haushaltssicherungskonzepts sind höhere Sätze ab 2027 vorgeschlagen, beschlossen ist das bisher nicht.

Weitere erfasste Städte in Nordrhein-Westfalen: Bielefeld (144 €), Bochum (168 €), Bonn (162 €), Dortmund (156 €), Duisburg (132 €), Düsseldorf (96 €), Essen (156 €), Köln (174 €) und Lünen (156 €).

Hundesteuer für den ersten Hund in 25 Großstädten

Köln 174 €
Bochum 168 €
Bonn 162 €
Wuppertal 160 €
Dortmund 156 €
Essen 156 €
Lübeck 156 €
Lünen 156 €
Bremen 150 €
Hannover 150 €
Kiel 150 €
Leipzig 150 €
Bielefeld 144 €
Mannheim 144 €
Stuttgart 144 €
Duisburg 132 €
Nürnberg 132 €
Berlin 120 €
Saarbrücken 120 €
Magdeburg 114 €
Dresden 108 €
München 100 €
Düsseldorf 96 €
Hamburg 90 €
Jahresbetrag laut Satzung; Stand der Daten je Stadt siehe Stadtseite. Median: 144 €.

Ermäßigung und Befreiung in Wuppertal

Steuerfrei

  • Kurzaufenthalt – Personen, die höchstens zwei Monate in Wuppertal sind, für mitgebrachte Hunde, wenn diese anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind; Antrag; nicht für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 1 a)
  • Hunde für blinde, gehörlose oder hilflose Menschen – Hund dient ausschließlich Schutz und Hilfe; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen H, Bl, Gl oder RF (RF nur bei Seh- oder Hörbehinderung); grundsätzlich nur ein Hund, ein zweiter nur im Einzelfall; Antrag; nicht für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 1 b)
  • Hunde aus dem Tierheim – direkt aus dem Tierheim Wuppertal oder einem Tierheim der umliegenden Nachbarstädte übernommen; befreit für die ersten 12 Monate nach Aufnahme; Antrag (§ 3 Abs. 1 c)
  • Rettungshunde – ausgebildet und vor einem unabhängigen Leistungsrichter geprüft; stehen einer im Katastrophenschutz anerkannten Organisation zur Verfügung; Eignung und Verfügbarkeit jährlich nachweisen (§ 3 Abs. 1 d)

Ermäßigt

  • Haushalte mit Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB XII, 3./4. Kapitel) sowie einkommensmäßig Gleichgestellte: auf ein Viertel (75 % Nachlass): 40 € statt 160 € – Antrag; nur für einen Hund; nicht für gefährliche Hunde; wirkt ab dem Antragsmonat (§ 5 Abs. 1). Der Satzungstext nennt noch die alte Bezeichnung 'ALG II'. (§ 4)

Ermäßigungen und Befreiungen gibt es nur auf Antrag und meist erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Alle Städte im Vergleich →

Anmelden, zahlen, abmelden

Anmeldung
Binnen zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt (eigene Welpen: zwei Wochen nach Vollendung des 3. Lebensmonats; Zuzug laut Satzungswortlaut: binnen zwei Wochen nach dem auf den Zuzug folgenden Monat); Hunderasse angeben (§ 8 Abs. 1). Steuerpflicht ab dem 1. des Aufnahmemonats, bei Zuzug ab dem 1. des Folgemonats (§ 6).
Zuständig: Stadt Wuppertal, Ressort Finanzen – Abteilung Steueramt
Fälligkeit
Vierteljährlich je ein Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag am 01.07. (Antrag bis 30.09. des Vorjahres). Für die zurückliegende Zeit erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids (§ 7 Abs. 2).
Abmeldung
Binnen zwei Wochen nach Verkauf, Abgabe, Verlust, Tod oder Wegzug (§ 8 Abs. 2) Gültige Steuermarke zurückgeben; bei Abgabe Name und Anschrift des neuen Halters angeben. Rückwirkende Abmeldung nur mit Nachweis und höchstens sechs Monate nach dem Ereignis (seit 2023). Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgegeben wurde oder starb (§ 6 Abs. 2).
Steuermarke
Steuermarke kommt mit dem Bescheid; außerhalb von Wohnung und umfriedetem Grundstück sichtbar am Hund tragen und auf Verlangen vorzeigen; Ersatz bei Verlust gegen Verwaltungsgebühr (§ 8 Abs. 3).

Gefährliche Hunde

Eigene Definition in § 2 Abs. 2: (a) die vier Rassen aus § 3 Abs. 2 LHundG NRW (Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier), (b) zusätzlich die Rassen aus § 10 Abs. 1 LHundG NRW (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu) samt Kreuzungen, (c) Hunde, die die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den Amtstierarzt im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat (z. B. nach Beißvorfall, Schutzhundausbildung). Eine solche Feststellung muss der Halter dem Steueramt binnen zwei Wochen melden. Welche Rassen in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten →

Wuppertal auf einen Blick: weitere Gemeindesteuern 2026

947 %
Hebesatz Grundsteuer B
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490 %
Hebesatz Gewerbesteuer
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Alle Hebesätze der erfassten Großstädte → · Grundsteuer selbst berechnen →

Fragen zur Hundesteuer in Wuppertal

Wie hoch ist die Hundesteuer in Wuppertal?

160 € pro Jahr kostet der erste Hund in Wuppertal; jeder weitere Hund 288 €. Unter 25 Großstädten liegt Wuppertal damit auf Platz 4.

Wann wird die Hundesteuer in Wuppertal fällig?

Vierteljährlich je ein Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag am 01.07. (Antrag bis 30.09. des Vorjahres). Für die zurückliegende Zeit erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids (§ 7 Abs. 2).

Wie melde ich meinen Hund in Wuppertal an?

Binnen zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt (eigene Welpen: zwei Wochen nach Vollendung des 3. Lebensmonats; Zuzug laut Satzungswortlaut: binnen zwei Wochen nach dem auf den Zuzug folgenden Monat); Hunderasse angeben (§ 8 Abs. 1). Steuerpflicht ab dem 1. des Aufnahmemonats, bei Zuzug ab dem 1. des Folgemonats (§ 6). Zuständig ist: Stadt Wuppertal, Ressort Finanzen – Abteilung Steueramt.

Zahlt man in Wuppertal für kleine Hunde weniger?

nein – die Satzung enthält keine Regel nach Größe oder Gewicht

Was kostet ein Listenhund in Wuppertal?

Für einen als gefährlich eingestuften Hund werden 1.000 € im Jahr fällig. Welche Hunde darunter fallen, richtet sich nach dem Landesrecht: Rasseliste ansehen.

Weiterlesen

Quellen & Stand

Stand der Daten: 1. Januar 2014 Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Angaben ohne Gewähr
  1. Hundesteuersatzung der Stadt Wuppertal vom 16.12.2008 in der Fassung der Vierten Änderungssatzung (Ratsbeschluss 19.12.2022, in Kraft 01.01.2023) – Steuersatz in § 2 Abs. 1
  2. ris.wuppertal.de – getfile
  3. ris.wuppertal.de – getfile
  4. ris.wuppertal.de – getfile
  5. ris.wuppertal.de – to0050
  6. ris.wuppertal.de – vo0050
  7. ris.wuppertal.de – getfile
  8. ris.wuppertal.de – getfile
  9. Haushaltsplanentwurf 2026/2027 der Stadt Wuppertal: § 6 Haushaltssatzung (verweist auf die Hebesatzsatzung vom 11.11.2024) und Anlage 12 'Steuern und Gebühren (Hebesätze)', Stand Oktober 2025
  10. ris.wuppertal.de – getfile
  11. ris.wuppertal.de – getfile
  12. ris.wuppertal.de – getfile
  13. ris.wuppertal.de – getfile

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Abgabenatlas: „Hundesteuer Wuppertal 2026: 160 € pro Jahr“, https://abgabenatlas.pages.dev/hundesteuer/wuppertal/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells aus den oben verlinkten amtlichen Quellen formuliert. Zahlen stammen nicht aus dem Modell, sondern aus unserem geprüften Datensatz. Mehr zur Methodik.