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Hundeführerschein · Nordrhein-Westfalen

Hundeführerschein NRW

In Nordrhein-Westfalen gibt es keinen Hundeführerschein für alle. Pflicht ist der Sachkundenachweis aber für Halter großer Hunde ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg – und als Teil der Erlaubnis für gefährliche Hunde und bestimmte Rassen.

Geprüft am 3. Oktober 2026 Quelle: § 11 Abs. 1-3 LHundG NRW (i. V. m. §§ 6, 10, 14 LHundG NRW und § 1 DVO LHundG NRW)
große Hunde
Sachkundenachweis Pflicht für Halter großer Hunde
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Theorie + Praxis
Prüfungsteile
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erfasste Städte mit Hundesteuer-Vorteil für die Prüfung
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So funktioniert der Nachweis in Nordrhein-Westfalen

Das Landeshundegesetz NRW knüpft die Sachkunde an die Größe: Wer einen Hund hält, der ausgewachsen mindestens 40 Zentimeter groß oder 20 Kilogramm schwer ist, muss die Haltung beim Ordnungsamt anzeigen und Sachkunde, Zuverlässigkeit, Chip und Haftpflichtversicherung nachweisen (§ 11 LHundG NRW). Das gilt schon für Welpen, die diese Maße erreichen werden.

Geprüft wird nur Theorie: als Fachgespräch beim amtlichen Tierarzt oder schriftlich bei anerkannten Sachverständigen – mindestens 30 Fragen aus einem Katalog von mindestens 100, bestanden ab zwei Dritteln der Punkte. Einen praktischen Teil sieht die Durchführungsverordnung nicht vor. Ohne Prüfung gelten unter anderem Tierärzte und Inhaber eines Jagdscheins als sachkundig. Für kleine Hunde braucht man in NRW keinen Nachweis.

Die Regeln im Detail

Keine Pflicht für alle Halter. Pflicht besteht für (a) große Hunde: ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe ODER mindestens 20 kg (auch Welpen, die diese Maße erreichen werden, VV Nr. 11.1), (b) Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen) und (c) gefährliche Hunde nach § 3 (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen sowie im Einzelfall festgestellte Hunde) – bei (b) und (c) als Teil der Haltungserlaubnis (§ 4 Abs. 1 Nr. 2). Große Hunde: Haltung beim Ordnungsamt anzeigen (§ 11 Abs. 1); halten darf man sie nur mit Sachkunde, Zuverlässigkeit, Mikrochip und Haftpflichtversicherung (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden über § 11 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 5 Abs. 5) und muss dies dem Ordnungsamt nachweisen (§ 11 Abs. 2). Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht; das Ordnungsamt kann eine Frist setzen und bei fehlendem Nachweis die Haltung untersagen (§ 12 Abs. 2 Satz 2). Prüfung: nur Theorie – ausreichende theoretische Kenntnisse zu (1) Sozial- und Ausdrucksverhalten/Rassemerkmalen, (2) Haltung, Ernährung, Pflege, (3) Gefahrensituationen, (4) Lernverhalten/Ausbildung, (5) Rechtsvorschriften; als Fachgespräch mit dem amtlichen Tierarzt oder in einem vergleichbaren schriftlichen Verfahren (§ 1 Abs. 1 DVO LHundG NRW). Bei anerkannten Sachverständigen laut LAVE: mindestens 30 Fragen aus einem Katalog von mindestens 100 Fragen, bestanden ab zwei Dritteln der Punkte. Ein praktischer Prüfungsteil ist in der DVO nicht vorgesehen. Bei Nichtbestehen ist eine Wiederholung möglich (soll innerhalb von zwei Monaten stattfinden); fällt auch diese durch, wird das Ordnungsamt informiert (§ 1 Abs. 3 DVO). Die Sachkundebescheinigung ist personenbezogen und gilt auch für einen neuen Hund derselben oder einer weniger gefährlichen Kategorie (VV Nr. 6.2). Als sachkundig gelten ohne Prüfung (§ 6 Abs. 3 i. V. m. § 11 Abs. 2 Satz 3): Tierärztinnen/Tierärzte, Inhaber eines Jagdscheins bzw. wer die Jägerprüfung bestanden hat, Inhaber einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG zur Zucht, Haltung oder zum Handel mit Hunden, Polizeihundeführer sowie anerkannte Sachverständige. Bescheinigungen anderer Bundesländer sollen anerkannt werden, wenn sie im Wesentlichen gleichwertig sind (§ 14); frühere Nachweise nach der Landeshundeverordnung bzw. der bis 26.09.2016 geltenden Sachkundevermutung (alter § 11 Abs. 4) werden weiter anerkannt (§ 21 Abs. 3, VV Nr. 6.2). Touristen brauchen keinen Sachkundenachweis (MLV-FAQ). Ausgenommen vom Gesetz: Diensthunde, Rettungs-/Katastrophenschutzhunde, Blindenführhunde (§ 17).

§ 11 Abs. 1-3 LHundG NRW (i. V. m. §§ 6, 10, 14 LHundG NRW und § 1 DVO LHundG NRW)

Fragen zum Hundeführerschein in Nordrhein-Westfalen

Wer braucht in Nordrhein-Westfalen einen Hundeführerschein?

Pflicht für: Halter großer Hunde. Keine Pflicht für alle Halter. Pflicht besteht für (a) große Hunde: ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe ODER mindestens 20 kg (auch Welpen, die diese Maße erreichen werden, VV Nr.

Wer nimmt die Prüfung ab?

Amtliche Tierärztin/amtlicher Tierarzt (Veterinäramt, d. h. die für den Tierschutz zuständige Behörde; Antrag dort, § 1 Abs. 1-2 DVO). Für große Hunde und § 10-Rassen zusätzlich vom Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) anerkannte Sachverständige bzw. sachverständige Stellen, z. B. Hundeschulen oder Hundevereine (§ 10 Abs. 3, § 11 Abs. 3 LHundG, § 2 DVO); für große Hunde außerdem von den Tierärztekammern benannte Tierärztinnen/Tierärzte (§ 11 Abs. 3). Für gefährliche Hunde nach § 3 ist die Sachkundebescheinigung dem amtlichen Tierarzt vorbehalten (§ 6 Abs. 2, VV Nr. 6.2). Das LAVE veröffentlicht eine Liste der anerkannten Sachverständigen.

Was kostet der Hundeführerschein?

Amtlicher Gebührentarif NRW (AGT Tarifstelle 6.10, Stand 25.04.2026): Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes nach § 6 Abs. 2 LHundG 80 € (Hund aus dem Tierheim 40 €, Tarifstelle 6.10.1.6); Entgegennahme der Anzeige eines großen Hundes 25 € (6.10.1.10). Preise anerkannter privater Sachverständiger sind nicht amtlich festgelegt.

Lohnt sich der Hundeführerschein bei der Hundesteuer?

In einigen Städten ja: Frankfurt am Main, Kiel, Mannheim, München, Nürnberg gewähren für eine bestandene Prüfung Vorteile bei der Hundesteuer.

Mehr zu Nordrhein-Westfalen

Quellen & Stand

Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Angaben ohne Gewähr
  1. § 11 Abs. 1-3 LHundG NRW (i. V. m. §§ 6, 10, 14 LHundG NRW und § 1 DVO LHundG NRW)
  2. Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW), RdErl. v. 02.05.2003, aktuelle Fassung
  3. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW) vom 19.12.2003, Fassung gültig ab 09.12.2025
  4. Landesforstgesetz NRW (LFoG), Fassung gültig ab 01.04.2025
  5. Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW), Fassung gültig ab 01.04.2025
  6. Landesjagdgesetz NRW (LJG-NRW), Fassung gültig ab 01.04.2025
  7. Allgemeiner Gebührentarif NRW, Tarifstelle 6 (Stand 25.04.2026), Anlage zur AVwGebO NRW (PDF, 111 Seiten, geprüft)
  8. MLV NRW: Hunde (inkl. FAQ Urlaub mit Hunden)
  9. LAVE NRW: Anerkennung von Sachverständigen nach dem LHundG NRW

Diese Seite fasst amtliche Regeln in eigenen Worten zusammen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist allein der verlinkte Gesetzes- oder Satzungstext. Kommunen können zusätzliche Regeln erlassen. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Abgabenatlas: „Hundeführerschein NRW: wer ihn braucht“, https://abgabenatlas.pages.dev/hundefuehrerschein/nrw/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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