Leinenpflicht NRW
In Nordrhein-Westfalen schreibt das Landeshundegesetz die Leine an bestimmten Orten für alle Hunde vor – und für große Hunde ab 40 cm oder 20 kg grundsätzlich auf allen öffentlichen Straßen und Wegen im Ort.
Was in Nordrhein-Westfalen gilt
Das Landeshundegesetz (LHundG NRW) nennt in § 2 vier Bereiche, in denen jeder Hund an die Leine muss: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und ähnlich belebte innerörtliche Straßen; öffentlich zugängliche, eingefriedete Parks, Gärten und Grünanlagen einschließlich Spielplätzen – außer ausgewiesenen Hundeauslaufflächen; Versammlungen, Umzüge, Volksfeste und andere Veranstaltungen; sowie öffentliche Gebäude, Schulen und Kindergärten. Busse und Bahnen nennt das Gesetz für normale Hunde nicht, dort gelten die Beförderungsbedingungen der Verkehrsbetriebe.
Für große Hunde – ab 40 Zentimeter Schulterhöhe oder 20 Kilogramm – gilt nach § 11 zusätzlich: innerhalb bebauter Ortsteile auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nur an der Leine, ohne Befreiungsmöglichkeit. Im Wald dürfen Hunde außerhalb der Wege nur angeleint laufen. Eine landesweite Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit gibt es in NRW nicht – nur in Europäischen Vogelschutzgebieten vom 1. März bis 31. Juli.
Brutzeit in Schutzgebieten
1. März bis 31. Juli (Brutzeit)
Wo: nur in den bekannt gemachten Europäischen Vogelschutzgebieten, bezogen auf die dort geschützten Vogelarten; keine allgemeine landesweite Brut- und Setzzeit-Leinenpflicht in NRW
Ausgenommen: Gebrauchshunde in Verwendung
§ 52 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 LNatSchG NRW; Bußgeld § 77 Abs. 1 Nr. 11 i. V. m. § 78 Abs. 1 LNatSchG NRW
Große und gefährliche Hunde
Große Hunde (ab 40 cm oder 20 kg): zusätzlich Leinenpflicht innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (§ 11 Abs. 6), außer in ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen; keine Befreiung möglich; im Außenbereich gilt sie nicht. Flexi-/Rollleinen sind für große Hunde grundsätzlich erlaubt (VV Nr. 11.6.1.1). Private Grundstücke (z. B. Hundeplatz) sind nicht erfasst. Gefährliche Hunde (§ 3) und Hunde der § 10-Rassen: außerhalb des befriedeten Besitztums überall (auch im Außenbereich und auf Waldwegen) sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern Leine UND Maulkorb (§ 5 Abs. 2; Maulkorb erst ab dem 7. Lebensmonat); Leine laut VV im Ort reißfest und nicht länger als 1,5 m, keine Flexileine. Ausgenommen: ausgewiesene Hundeauslaufbereiche. Befreiung von Leine/Maulkorb nach bestandener Verhaltensprüfung möglich für § 3 Abs. 2- und § 10-Hunde (nicht für im Einzelfall gefährliche Hunde), aber nie in den Bereichen des § 2 Abs. 2 und § 11 Abs. 6 (§ 5 Abs. 3). Nur eine Person ab 18 mit Sachkunde und Zuverlässigkeit darf sie führen, nie mehrere gleichzeitig (§ 5 Abs. 4).
Vor Ort zählt die Gemeinde: Viele Städte haben eigene Leinenpflichten, etwa in Parks oder ganzjährig in Schutzgebieten. Diese Seite fasst nur das Landesrecht zusammen; maßgeblich ist zusätzlich die Verordnung Ihrer Gemeinde.
Fragen zur Leinenpflicht in Nordrhein-Westfalen
Gibt es in Nordrhein-Westfalen eine allgemeine Leinenpflicht?
Ja, ortsbezogene Leinenpflicht für ALLE Hunde (§ 2 Abs. 2 LHundG NRW), an einer zur Gefahrenvermeidung geeigneten Leine: (1) Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und andere innerörtliche Bereiche, Straßen und Plätze mit vergleichbarem Publikumsverkehr; (2) der Allgemeinheit zugängliche, umfriedete Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen, außer besonders ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen; (3) öffentliche Versammlungen, Aufzüge, Volksfeste und andere Veranstaltungen mit Menschenansammlungen; (4) öffentliche Gebäude, Schulen und Kindergärten. 'Umfriedet' heißt erkennbar abgegrenzt (Zaun, Mauer, Hecke, Bepflanzung), auch Grünanlagen in Innenhöfen (VV Nr. 2.2). Gilt auch für Urlauber; eine Befreiung sieht das Gesetz nicht vor. Öffentliche Verkehrsmittel und Mehrfamilienhäuser sind für normale Hunde nicht genannt (ÖPNV: Beförderungsbedingungen der Verkehrsbetriebe). Ausnahmen: Behindertenbegleit-, Herdengebrauchs- und brauchbare Jagdhunde während ihres Einsatzes (§ 17 Satz 2).
Wann ist in Nordrhein-Westfalen Brut- und Setzzeit?
1. März bis 31. Juli (Brutzeit) – nur in den bekannt gemachten Europäischen Vogelschutzgebieten, bezogen auf die dort geschützten Vogelarten; keine allgemeine landesweite Brut- und Setzzeit-Leinenpflicht in NRW. Rechtsgrundlage: § 52 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 LNatSchG NRW; Bußgeld § 77 Abs. 1 Nr. 11 i. V. m. § 78 Abs. 1 LNatSchG NRW. Ausgenommen: Gebrauchshunde in Verwendung.
Darf mein Hund im Wald frei laufen?
Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden; auf Waldwegen dürfen sie (sofern keine andere Vorschrift entgegensteht) frei laufen. Ausgenommen sind Jagdhunde bei jagdlicher Tätigkeit und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 Satz 2 LFoG; VV LHundG Nr. 5.2.1/5.3.2). Bußgeld nach § 70 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 LFoG bis 25.000 €. Für gefährliche Hunde und § 10-Hunde gilt die Leinen- und Maulkorbpflicht auch auf allen Waldwegen (VV Nr. 5.2.1). Landesjagdgesetz: Hunde, die einem gehören oder unterstehen, in einem Jagdbezirk unbeaufsichtigt laufen zu lassen, ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 55 Abs. 2 Nr. 8 LJG-NRW, bis 5.000 € nach § 56 Abs. 2). Jagdschutzberechtigte dürfen Hunde außerhalb der Einwirkung ihres Führers nur als letztes Mittel abschießen, wenn sie Wild töten oder erkennbar hetzen und reißen können (nicht Blinden-, Begleit-, Hirten-, Herdenschutz-, Jagd-, Polizei- oder Rettungshunde, soweit erkennbar) (§ 25 Abs. 4 Nr. 2 LJG-NRW).
Können Städte und Gemeinden zusätzliche Leinenpflichten anordnen?
Ja. Die Anleingebote des § 2 Abs. 2 und § 11 Abs. 6 sind nur eine landesweite Mindestpflicht. Örtliche Ordnungsbehörden können in ordnungsbehördlichen Verordnungen weitere Hunderegeln (z. B. weitere Leinenbereiche) treffen, solange sie dem LHundG nicht widersprechen (§ 15 Abs. 2 LHundG NRW; VV Nr. 15.2). Grenze laut VV Nr. 5.2.2 (mit Verweis auf OLG Hamm, 08.04.2001, 5 Ss OWi 1225/00): ein genereller Leinenzwang für das gesamte Gemeindegebiet ohne Unterscheidung und ohne zeitliche Ausnahme ist unverhältnismäßig. Eine behördliche Befreiung nach § 5 Abs. 3 befreit nicht von kommunalen Leinenpflichten. Weitere Leinenpflichten können aus Landschaftsplänen und Schutzgebietsverordnungen folgen (Bußgeld § 77 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG NRW).
Was kostet ein Verstoß?
LHundG NRW: Ordnungswidrigkeit, Geldbuße bis 100.000 € (§ 20 Abs. 3), u. a. Verstoß gegen die Leinenpflicht nach § 2 Abs. 2 (§ 20 Abs. 1 Nr. 2), großen Hund unangeleint führen (Nr. 18), großen Hund ohne nachgewiesene Haltungsvoraussetzungen halten (Nr. 17), gefährlichen/§ 10-Hund ohne Leine oder Maulkorb (Nr. 5, 6). LFoG: Hund im Wald abseits der Wege unangeleint bis 25.000 € (§ 70 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3). LNatSchG: Hund in der Brutzeit im Vogelschutzgebiet unangeleint bis 50.000 € (§ 77 Abs. 1 Nr. 11, § 78 Abs. 1). LJG-NRW: Hund im Jagdbezirk unbeaufsichtigt laufen lassen bis 5.000 € (§ 55 Abs. 2 Nr. 8, § 56 Abs. 2). Hinweis: Das sind gesetzliche Höchstbeträge; tatsächliche Bußgelder im Einzelfall sind meist deutlich niedriger (Bußgeldkataloge nicht ausgewertet).
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Ansehen →Quellen & Stand
- § 52 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 LNatSchG NRW; Bußgeld § 77 Abs. 1 Nr. 11 i. V. m. § 78 Abs. 1 LNatSchG NRW
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) vom 18.12.2002, Fassung gültig ab 27.09.2016 (aktuellste von 2 Fassungen)
- Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW), RdErl. v. 02.05.2003, aktuelle Fassung
- Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW) vom 19.12.2003, Fassung gültig ab 09.12.2025
- Landesforstgesetz NRW (LFoG), Fassung gültig ab 01.04.2025
- Landesjagdgesetz NRW (LJG-NRW), Fassung gültig ab 01.04.2025
- Allgemeiner Gebührentarif NRW, Tarifstelle 6 (Stand 25.04.2026), Anlage zur AVwGebO NRW (PDF, 111 Seiten, geprüft)
- MLV NRW: Hunde (inkl. FAQ Urlaub mit Hunden)
- LAVE NRW: Anerkennung von Sachverständigen nach dem LHundG NRW
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Abgabenatlas: „Leinenpflicht NRW: wo die Leine Pflicht ist“, https://abgabenatlas.pages.dev/leinenpflicht/nrw/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0. Einzelne Zahlen können Sie über das # an jeder Kennzahl direkt verlinken.
KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells aus den oben verlinkten amtlichen Quellen formuliert. Zahlen stammen nicht aus dem Modell, sondern aus unserem geprüften Datensatz. Mehr zur Methodik.