Kirchensteuer NRW
In Nordrhein-Westfalen beträgt die Kirchensteuer 9 % der Einkommen- oder Lohnsteuer. Wer austreten will, geht zum Amtsgericht – die Gebühr beträgt landesweit 30 €.
Kirchensteuer berechnen
Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Nicht berücksichtigt: Kinderfreibeträge (sie mindern die Kirchensteuer, § 51a EStG) und die Kappung, die manche Kirchen bei hohen Einkommen gewähren.
Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen im Überblick
NRW erhebt mit 9 % den Satz, der in vierzehn der sechzehn Länder gilt. Bei Lohnsteuer von 500 € im Monat sind das 45 € Kirchensteuer. Hohe Einkommen können eine Kappung beantragen: Die beiden evangelischen Landeskirchen in Westfalen und im Rheinland begrenzen die Kirchensteuer auf 3,5 % des zu versteuernden Einkommens, das Erzbistum Köln und das Bistum Aachen auf 4 %.
Eine Besonderheit: In NRW ist nicht das Standesamt für den Kirchenaustritt zuständig, sondern das Amtsgericht. Ein besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe erheben nur die evangelischen Landeskirchen.
Nachbarländer
- Niedersachsen9 %
- Hessen9 %
- Rheinland-Pfalz9 %
| Einkommensteuer pro Jahr | Kirchensteuer 9 % | pro Monat | bei 8 % |
|---|---|---|---|
| 3.000 € | 270 € | 22,50 € | 240 € |
| 6.000 € | 540 € | 45,00 € | 480 € |
| 10.000 € | 900 € | 75,00 € | 800 € |
| 20.000 € | 1.800 € | 150,00 € | 1.600 € |
| 40.000 € | 3.600 € | 300,00 € | 3.200 € |
Ohne Kinderfreibeträge und Kappung. Die Einkommensteuer steht im Steuerbescheid, die monatliche Lohnsteuer auf der Gehaltsabrechnung.
Kappung: Obergrenze für hohe Einkommen
| Kirche / Bistum | höchstens | Verfahren |
|---|---|---|
| Evangelische Kirche von Westfalen | 3,5 % des zu verst. Einkommens | auf Antrag · Quelle |
| Evangelische Kirche im Rheinland | 3,5 % des zu verst. Einkommens | auf Antrag · Quelle |
| Erzbistum Köln, Bistum Aachen | 4 % des zu verst. Einkommens | auf Antrag · Quelle |
| Lippische Landeskirche | nicht veröffentlicht | – |
| Bistum Essen, Bistum Münster (NRW-Teil), Erzbistum Paderborn | nicht veröffentlicht | – |
Beispiel: Bei 300.000 € zu versteuerndem Einkommen beträgt die Einkommensteuer 115.529 €; 9 % davon wären 10.397,61 €. Eine Kappung bei 3,5 % des Einkommens begrenzt die Kirchensteuer auf 10.500 €.
Kirchenaustritt in Nordrhein-Westfalen
- Zuständig
- Amtsgericht
- Gebühr
- Landeseinheitlich 30 € laut Justizportal NRW; Rechtsgrundlage ist das Justizverwaltungskostengesetz, auf das § 6 KiAustrG NRW verweist (das Gebührenverzeichnis selbst wurde nicht geöffnet).
- Form
- Mündlich zur Niederschrift beim Amtsgericht oder schriftlich als Einzelerklärung in öffentlich beglaubigter Form. Keine Vorbehalte, Bedingungen oder Zusätze; Erklärung durch Bevollmächtigte unzulässig. Ab 14 Jahren kann man selbst austreten. Ein Online-Verfahren nennt das Justizportal nicht.
- Mitbringen
- Bei mündlicher Erklärung ein gültiger Personalausweis; andere Ausweispapiere reichen ggf. nur zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung. Anzugeben sind Familienname, Vornamen, Geburtstag und -ort, Wohnung und Familienstand; ein Nachweis der Zugehörigkeit ist nicht nötig.
- Steuer endet
- Mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung des Kirchenaustritts wirksam geworden ist (§ 3 Abs. 2 Kirchensteuergesetz NRW, Fassung vom 29.11.2019).
Amtliche Information: landesweit (Justizportal NRW)
Fragen zur Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen
Wie hoch ist die Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen?
9 % der Einkommen- oder Lohnsteuer. Bei einer Lohnsteuer von 400 € im Monat sind das 36 € Kirchensteuer.
Gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Kappung der Kirchensteuer?
Ja, je nach Kirche: Evangelische Kirche von Westfalen 3,5 % des zu versteuernden Einkommens (auf Antrag); Evangelische Kirche im Rheinland 3,5 % des zu versteuernden Einkommens (auf Antrag); Erzbistum Köln, Bistum Aachen 4 % des zu versteuernden Einkommens (auf Antrag). Für Lippische Landeskirche, Bistum Essen, Bistum Münster (NRW-Teil), Erzbistum Paderborn haben wir keinen veröffentlichten Satz gefunden.
Wo trete ich in Nordrhein-Westfalen aus der Kirche aus und was kostet es?
Zuständig: Amtsgericht. Landeseinheitlich 30 € laut Justizportal NRW; Rechtsgrundlage ist das Justizverwaltungskostengesetz, auf das § 6 KiAustrG NRW verweist (das Gebührenverzeichnis selbst wurde nicht geöffnet).
Mündlich zur Niederschrift beim Amtsgericht oder schriftlich als Einzelerklärung in öffentlich beglaubigter Form. Keine Vorbehalte, Bedingungen oder Zusätze; Erklärung durch Bevollmächtigte unzulässig. Ab 14 Jahren kann man selbst austreten. Ein Online-Verfahren nennt das Justizportal nicht.
Ab wann muss ich nach dem Austritt keine Kirchensteuer mehr zahlen?
Mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung des Kirchenaustritts wirksam geworden ist (§ 3 Abs. 2 Kirchensteuergesetz NRW, Fassung vom 29.11.2019).
Was ist das besondere Kirchgeld?
Gehört nur ein Ehepartner einer steuererhebenden Kirche an und hat dieser wenig oder kein eigenes Einkommen, erheben Kirchen statt der Kirchensteuer ein besonderes Kirchgeld nach dem gemeinsamen Einkommen. Nur von den evangelischen Landeskirchen erhoben: gestaffelt nach dem gemeinsam zu versteuernden Einkommen (13 Stufen): 96 € im Jahr bei 50.000–57.499 €, steigend bis 3.600 € im Jahr ab 320.000 €; unter 50.000 € kein besonderes Kirchgeld. Vergleichsberechnung mit der Kirchensteuer vom eigenen Einkommen, der höhere Betrag gilt. Die katholischen (Erz-)Bistümer in NRW erheben kein besonderes Kirchgeld.
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Ansehen →Quellen & Stand
- Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen (Kirchensteuergesetz – KiStG) vom 22.4.1975 (GV. NW. S. 438), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.11.2019 (GV. NRW. S. 860), aktuelle Fassung gültig ab 29.11.2019
- Kappung: Evangelische Kirche von Westfalen
- Kappung: Evangelische Kirche im Rheinland
- Kappung: Erzbistum Köln, Bistum Aachen
- Kirchenaustritt: Gebühr (Landesportal)
- Kirchenaustritt: Gesetz zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (Kirchenaustrittsgesetz – KiAustrG) vom 26. Mai 1981, Fassung gültig ab 10. April 2014
- § 51a Einkommensteuergesetz
Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.
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Abgabenatlas: „Kirchensteuer NRW: 9 % – Rechner & Austritt“, https://abgabenatlas.pages.dev/kirchensteuer/nrw/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0. Einzelne Zahlen können Sie über das # an jeder Kennzahl direkt verlinken.
KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells aus den oben verlinkten amtlichen Quellen formuliert. Zahlen stammen nicht aus dem Modell, sondern aus unserem geprüften Datensatz. Mehr zur Methodik.