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Kirchensteuer · Nordrhein-Westfalen

Kirchensteuer NRW

In Nordrhein-Westfalen beträgt die Kirchensteuer 9 % der Einkommen- oder Lohnsteuer. Wer austreten will, geht zum Amtsgericht – die Gebühr beträgt landesweit 30 €.

Stand der Daten: 3. Oktober 2026 Quelle: Kirchensteuergesetz und Kirchensteuerbeschlüsse
9 %
Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen (der Einkommen-/Lohnsteuer)
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3,5 % / 4 %
Kappung bei hohen Einkommen (in % des zu versteuernden Einkommens)
auf Antrag
#
30 €
Gebühr für den Kirchenaustritt (Amtsgericht)
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7 %
Kirchensteuer bei pauschaler Lohnsteuer (z. B. Minijob mit Pauschalsteuer)
vereinfachtes Verfahren
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Kirchensteuer berechnen

Was wissen Sie?
Steht auf der Lohnabrechnung (Monat) oder im Steuerbescheid (Jahr).

Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Nicht berücksichtigt: Kinderfreibeträge (sie mindern die Kirchensteuer, § 51a EStG) und die Kappung, die manche Kirchen bei hohen Einkommen gewähren.

Kirchensteuer
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Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen im Überblick

NRW erhebt mit 9 % den Satz, der in vierzehn der sechzehn Länder gilt. Bei Lohnsteuer von 500 € im Monat sind das 45 € Kirchensteuer. Hohe Einkommen können eine Kappung beantragen: Die beiden evangelischen Landeskirchen in Westfalen und im Rheinland begrenzen die Kirchensteuer auf 3,5 % des zu versteuernden Einkommens, das Erzbistum Köln und das Bistum Aachen auf 4 %.

Eine Besonderheit: In NRW ist nicht das Standesamt für den Kirchenaustritt zuständig, sondern das Amtsgericht. Ein besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe erheben nur die evangelischen Landeskirchen.

Nachbarländer

Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen (9 %) im Vergleich zu 8 %
Einkommensteuer pro JahrKirchensteuer 9 %pro Monatbei 8 %
3.000 €270 €22,50 €240 €
6.000 €540 €45,00 €480 €
10.000 €900 €75,00 €800 €
20.000 €1.800 €150,00 €1.600 €
40.000 €3.600 €300,00 €3.200 €

Ohne Kinderfreibeträge und Kappung. Die Einkommensteuer steht im Steuerbescheid, die monatliche Lohnsteuer auf der Gehaltsabrechnung.

Kappung: Obergrenze für hohe Einkommen

Kappung je Kirche in Nordrhein-Westfalen laut Kirchensteuerbeschluss bzw. Kirchenangabe
Kirche / BistumhöchstensVerfahren
Evangelische Kirche von Westfalen3,5 % des zu verst. Einkommensauf Antrag · Quelle
Evangelische Kirche im Rheinland3,5 % des zu verst. Einkommensauf Antrag · Quelle
Erzbistum Köln, Bistum Aachen4 % des zu verst. Einkommensauf Antrag · Quelle
Lippische Landeskirchenicht veröffentlicht–
Bistum Essen, Bistum Münster (NRW-Teil), Erzbistum Paderbornnicht veröffentlicht–

Beispiel: Bei 300.000 € zu versteuerndem Einkommen beträgt die Einkommensteuer 115.529 €; 9 % davon wären 10.397,61 €. Eine Kappung bei 3,5 % des Einkommens begrenzt die Kirchensteuer auf 10.500 €.

Kirchenaustritt in Nordrhein-Westfalen

Zuständig
Amtsgericht
Gebühr
Landeseinheitlich 30 € laut Justizportal NRW; Rechtsgrundlage ist das Justizverwaltungskostengesetz, auf das § 6 KiAustrG NRW verweist (das Gebührenverzeichnis selbst wurde nicht geöffnet).
Form
Mündlich zur Niederschrift beim Amtsgericht oder schriftlich als Einzelerklärung in öffentlich beglaubigter Form. Keine Vorbehalte, Bedingungen oder Zusätze; Erklärung durch Bevollmächtigte unzulässig. Ab 14 Jahren kann man selbst austreten. Ein Online-Verfahren nennt das Justizportal nicht.
Mitbringen
Bei mündlicher Erklärung ein gültiger Personalausweis; andere Ausweispapiere reichen ggf. nur zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung. Anzugeben sind Familienname, Vornamen, Geburtstag und -ort, Wohnung und Familienstand; ein Nachweis der Zugehörigkeit ist nicht nötig.
Steuer endet
Mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung des Kirchenaustritts wirksam geworden ist (§ 3 Abs. 2 Kirchensteuergesetz NRW, Fassung vom 29.11.2019).

Amtliche Information: landesweit (Justizportal NRW)

Fragen zur Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen

Wie hoch ist die Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen?

9 % der Einkommen- oder Lohnsteuer. Bei einer Lohnsteuer von 400 € im Monat sind das 36 € Kirchensteuer.

Gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Kappung der Kirchensteuer?

Ja, je nach Kirche: Evangelische Kirche von Westfalen 3,5 % des zu versteuernden Einkommens (auf Antrag); Evangelische Kirche im Rheinland 3,5 % des zu versteuernden Einkommens (auf Antrag); Erzbistum Köln, Bistum Aachen 4 % des zu versteuernden Einkommens (auf Antrag). Für Lippische Landeskirche, Bistum Essen, Bistum Münster (NRW-Teil), Erzbistum Paderborn haben wir keinen veröffentlichten Satz gefunden.

Wo trete ich in Nordrhein-Westfalen aus der Kirche aus und was kostet es?

Zuständig: Amtsgericht. Landeseinheitlich 30 € laut Justizportal NRW; Rechtsgrundlage ist das Justizverwaltungskostengesetz, auf das § 6 KiAustrG NRW verweist (das Gebührenverzeichnis selbst wurde nicht geöffnet).

Mündlich zur Niederschrift beim Amtsgericht oder schriftlich als Einzelerklärung in öffentlich beglaubigter Form. Keine Vorbehalte, Bedingungen oder Zusätze; Erklärung durch Bevollmächtigte unzulässig. Ab 14 Jahren kann man selbst austreten. Ein Online-Verfahren nennt das Justizportal nicht.

Ab wann muss ich nach dem Austritt keine Kirchensteuer mehr zahlen?

Mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung des Kirchenaustritts wirksam geworden ist (§ 3 Abs. 2 Kirchensteuergesetz NRW, Fassung vom 29.11.2019).

Was ist das besondere Kirchgeld?

Gehört nur ein Ehepartner einer steuererhebenden Kirche an und hat dieser wenig oder kein eigenes Einkommen, erheben Kirchen statt der Kirchensteuer ein besonderes Kirchgeld nach dem gemeinsamen Einkommen. Nur von den evangelischen Landeskirchen erhoben: gestaffelt nach dem gemeinsam zu versteuernden Einkommen (13 Stufen): 96 € im Jahr bei 50.000–57.499 €, steigend bis 3.600 € im Jahr ab 320.000 €; unter 50.000 € kein besonderes Kirchgeld. Vergleichsberechnung mit der Kirchensteuer vom eigenen Einkommen, der höhere Betrag gilt. Die katholischen (Erz-)Bistümer in NRW erheben kein besonderes Kirchgeld.

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Quellen & Stand

Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Angaben ohne Gewähr
  1. Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen (Kirchensteuergesetz – KiStG) vom 22.4.1975 (GV. NW. S. 438), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.11.2019 (GV. NRW. S. 860), aktuelle Fassung gültig ab 29.11.2019
  2. Kappung: Evangelische Kirche von Westfalen
  3. Kappung: Evangelische Kirche im Rheinland
  4. Kappung: Erzbistum Köln, Bistum Aachen
  5. Kirchenaustritt: Gebühr (Landesportal)
  6. Kirchenaustritt: Gesetz zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (Kirchenaustrittsgesetz – KiAustrG) vom 26. Mai 1981, Fassung gültig ab 10. April 2014
  7. § 51a Einkommensteuergesetz

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Abgabenatlas: „Kirchensteuer NRW: 9 % – Rechner & Austritt“, https://abgabenatlas.pages.dev/kirchensteuer/nrw/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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