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Grunderwerbsteuer · Nordrhein-Westfalen

Grunderwerbsteuer NRW

Nordrhein-Westfalen verlangt 6,5 % Grunderwerbsteuer – den höchsten Satz, den es in Deutschland gibt. Kein Land nimmt mit dieser Steuer mehr ein.

Stand der Daten: 1. Januar 2015 Geprüft am 3. Oktober 2026 Quelle: Landesgesetz über den Steuersatz
6,5 %
Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen
gilt seit 01.01.2015
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26.000 €
bei 400.000 € Kaufpreis
Beispielrechnung
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12
Länder mit niedrigerem Satz
der höchste Satz in Deutschland (gemeinsam mit 3 weiteren Ländern)
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3,59 Mrd. €
Grunderwerbsteuer-Einnahmen in Nordrhein-Westfalen 2025
Platz 1 von 16 · BMF
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Grunderwerbsteuer berechnen

Kaufpreis laut notariellem Kaufvertrag.

Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.

Grunderwerbsteuer
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Günstigstes Land
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Teuerstes Land
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Unterschied
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Dieser Kaufpreis in allen 16 Ländern

Nordrhein-Westfalen im Vergleich

Seit dem 1. Januar 2015 gelten in NRW 6,5 %, ebenso viel wie in Brandenburg, im Saarland und in Schleswig-Holstein. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € sind das 26.000 € – 12.000 € mehr als bei gleichem Preis in Bayern.

2025 nahm NRW 3,59 Milliarden Euro Grunderwerbsteuer ein, 23,8 % des gesamten Aufkommens in Deutschland. Ein Förderprogramm, das 2022 einen Zuschuss von 2 % des Kaufpreises für selbst genutztes Wohneigentum gewährte, ist beendet: Anträge waren nur bis zum 30. Juni 2024 möglich.

Nachbarländer

3,5 %5 %5,5 %6 %6,5 %
Steuersatz je Land, Stand 03.10.2026. Klick auf ein Land öffnet dessen Seite.

Was kostet das konkret?

Grunderwerbsteuer für typische Kaufpreise in Nordrhein-Westfalen

Grunderwerbsteuer bei 6,5 % im Vergleich zum günstigsten Land (3,5 %)
KaufpreisGrunderwerbsteuer NRWBei 3,5 %Mehrkosten
250.000 €16.250 €8.750 €+7.500 €
350.000 €22.750 €12.250 €+10.500 €
450.000 €29.250 €15.750 €+13.500 €
600.000 €39.000 €21.000 €+18.000 €
800.000 €52.000 €28.000 €+24.000 €

So hat sich der Satz entwickelt

NRW erhöhte im Oktober 2011 von 3,5 % auf 5 % und 2015 auf den heutigen Satz.

  1. 01.01.1997 – 30.09.2011
    3,5 %
  2. 01.10.2011 – 31.12.2014
    5 %
  3. 01.01.2015 – heute
    6,5 % (aktuell)

Gut zu wissen

Nur den Satz legt Nordrhein-Westfalen selbst fest. Bemessungsgrundlage, Befreiungen – etwa für Käufe zwischen Ehegatten oder von den Eltern – und die Fälligkeit einen Monat nach dem Bescheid regelt das Grunderwerbsteuergesetz des Bundes für alle Länder gleich. Diese Regeln im Überblick →

Fragen zur Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen?

Sie beträgt 6,5 % der Gegenleistung, in der Regel also des Kaufpreises. Der Satz gilt seit dem 1. Januar 2015 und ist im Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 25. Juli 2011 (GV. NRW. S. 389), geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 954) festgelegt.

Was kostet die Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro in Nordrhein-Westfalen?

6,5 % von 400.000 € ergeben 26.000 €. Zum Vergleich: In Bayern wären es 14.000 €. Mit dem Rechner oben können Sie jeden Betrag einsetzen.

Seit wann gilt der Satz von 6,5 % in Nordrhein-Westfalen?

Seit dem 1. Januar 2015. Davor galten in Nordrhein-Westfalen 5 % (01.10.2011–31.12.2014), 3,5 % (01.01.1997–30.09.2011).

Gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Entlastung für Familien oder Erstkäufer?

Eine landeseigene Förderung, die die Grunderwerbsteuer für Erstkäufer senkt oder erstattet, haben wir in Nordrhein-Westfalen nicht gefunden (Stand 03.10.2026). Bundesweit steuerfrei sind aber zum Beispiel Käufe zwischen Ehegatten und von Eltern an Kinder (§ 3 GrEStG).

Wie viel Grunderwerbsteuer hat Nordrhein-Westfalen zuletzt eingenommen?

3,59 Milliarden Euro im Jahr 2025 – das sind 23,8 % der bundesweiten Einnahmen von 15,1 Milliarden Euro (BMF). Die Grunderwerbsteuer steht vollständig den Ländern zu.

Mehr zu Nordrhein-Westfalen

Quellen & Stand

Stand der Daten: 1. Januar 2015 Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Angaben ohne Gewähr
  1. Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 25. Juli 2011 (GV. NRW. S. 389), geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 954) – § 1
  2. recht.nrw.de – 2014 s954
  3. recht.nrw.de – 05052023 richtlinie ueber die gewaehrung von zuwendungen des landes
  4. gesetze-im-internet.de – 23
  5. Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
  6. Bundesministerium der Finanzen: Steuereinnahmen im Dezember 2025, Übersicht 5a (Einnahmen der Länder Januar bis Dezember 2025)
  7. Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Abgabenatlas: „Grunderwerbsteuer NRW 2026: 6,5 %“, https://abgabenatlas.pages.dev/grunderwerbsteuer/nrw/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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