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Grunderwerbsteuer · Rheinland-Pfalz

Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz verlangt seit März 2012 5 % Grunderwerbsteuer – deutlich weniger als die Nachbarn Saarland und Nordrhein-Westfalen mit je 6,5 %.

Stand der Daten: 1. März 2012 Geprüft am 3. Oktober 2026 Quelle: Landesgesetz über den Steuersatz
5 %
Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz
gilt seit 01.03.2012
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20.000 €
bei 400.000 € Kaufpreis
Beispielrechnung
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1
Land mit niedrigerem Satz
1 Länder verlangen weniger, 10 mehr
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633 Mio. €
Grunderwerbsteuer-Einnahmen in Rheinland-Pfalz 2025
Platz 8 von 16 · BMF
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Grunderwerbsteuer berechnen

Kaufpreis laut notariellem Kaufvertrag.

Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.

Grunderwerbsteuer
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Günstigstes Land
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Teuerstes Land
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Unterschied
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Dieser Kaufpreis in allen 16 Ländern

Rheinland-Pfalz im Vergleich

Rheinland-Pfalz hat seinen Satz nur einmal erhöht und liegt mit 5 % im unteren Mittelfeld. Wer zwischen Rheinland-Pfalz und dem Saarland oder NRW abwägt, spart bei 400.000 € Kaufpreis 6.000 € Grunderwerbsteuer (20.000 € statt 26.000 €).

2025 nahm das Land 633 Millionen Euro ein.

Nachbarländer

3,5 %5 %5,5 %6 %6,5 %
Steuersatz je Land, Stand 03.10.2026. Klick auf ein Land öffnet dessen Seite.

Was kostet das konkret?

Grunderwerbsteuer für typische Kaufpreise in Rheinland-Pfalz

Grunderwerbsteuer bei 5 % im Vergleich zum günstigsten Land (3,5 %)
KaufpreisGrunderwerbsteuer RPBei 3,5 %Mehrkosten
250.000 €12.500 €8.750 €+3.750 €
350.000 €17.500 €12.250 €+5.250 €
450.000 €22.500 €15.750 €+6.750 €
600.000 €30.000 €21.000 €+9.000 €
800.000 €40.000 €28.000 €+12.000 €

So hat sich der Satz entwickelt

Der einzige Schritt: zum 1. März 2012 von 3,5 % auf 5 %.

  1. 01.01.1997 – 29.02.2012
    3,5 %
  2. 01.03.2012 – heute
    5 % (aktuell)

Gut zu wissen

Nur den Satz legt Rheinland-Pfalz selbst fest. Bemessungsgrundlage, Befreiungen – etwa für Käufe zwischen Ehegatten oder von den Eltern – und die Fälligkeit einen Monat nach dem Bescheid regelt das Grunderwerbsteuergesetz des Bundes für alle Länder gleich. Diese Regeln im Überblick →

Fragen zur Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz?

Sie beträgt 5 % der Gegenleistung, in der Regel also des Kaufpreises. Der Satz gilt seit dem 1. März 2012 und ist im Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. 2012 S. 41) festgelegt.

Was kostet die Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro in Rheinland-Pfalz?

5 % von 400.000 € ergeben 20.000 €. Zum Vergleich: In Bayern wären es 14.000 €. Mit dem Rechner oben können Sie jeden Betrag einsetzen.

Seit wann gilt der Satz von 5 % in Rheinland-Pfalz?

Seit dem 1. März 2012. Davor galten in Rheinland-Pfalz 3,5 % (01.01.1997–29.02.2012).

Gibt es in Rheinland-Pfalz eine Entlastung für Familien oder Erstkäufer?

Eine landeseigene Förderung, die die Grunderwerbsteuer für Erstkäufer senkt oder erstattet, haben wir in Rheinland-Pfalz nicht gefunden (Stand 03.10.2026). Bundesweit steuerfrei sind aber zum Beispiel Käufe zwischen Ehegatten und von Eltern an Kinder (§ 3 GrEStG).

Wie viel Grunderwerbsteuer hat Rheinland-Pfalz zuletzt eingenommen?

633 Millionen Euro im Jahr 2025 – das sind 4,2 % der bundesweiten Einnahmen von 15,1 Milliarden Euro (BMF). Die Grunderwerbsteuer steht vollständig den Ländern zu.

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Quellen & Stand

Stand der Daten: 1. März 2012 Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Angaben ohne Gewähr
  1. Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 (GVBl. 2012 S. 41) – § 1
  2. gesetze-im-internet.de – 23
  3. Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
  4. Bundesministerium der Finanzen: Steuereinnahmen im Dezember 2025, Übersicht 5a (Einnahmen der Länder Januar bis Dezember 2025)
  5. Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Abgabenatlas: „Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz 2026: 5 %“, https://abgabenatlas.pages.dev/grunderwerbsteuer/rheinland-pfalz/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells aus den oben verlinkten amtlichen Quellen formuliert. Zahlen stammen nicht aus dem Modell, sondern aus unserem geprüften Datensatz. Mehr zur Methodik.