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Grunderwerbsteuer · Saarland

Grunderwerbsteuer Saarland

Das Saarland verlangt 6,5 % Grunderwerbsteuer – so viel wie NRW, Brandenburg und Schleswig-Holstein. Innerhalb weniger Jahre wurde der Satz mehrfach angehoben.

Stand der Daten: 1. Januar 2015 Geprüft am 3. Oktober 2026 Quelle: Landesgesetz über den Steuersatz
6,5 %
Grunderwerbsteuer im Saarland
gilt seit 01.01.2015
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26.000 €
bei 400.000 € Kaufpreis
Beispielrechnung
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12
Länder mit niedrigerem Satz
der höchste Satz in Deutschland (gemeinsam mit 3 weiteren Ländern)
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173 Mio. €
Grunderwerbsteuer-Einnahmen im Saarland 2025
Platz 14 von 16 · BMF
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Grunderwerbsteuer berechnen

Kaufpreis laut notariellem Kaufvertrag.

Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.

Grunderwerbsteuer
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Günstigstes Land
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Teuerstes Land
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Unterschied
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Dieser Kaufpreis in allen 16 Ländern

Saarland im Vergleich

Zwischen 2011 und 2015 stieg der saarländische Satz in mehreren Stufen von 3,5 % auf 6,5 %. Heute zahlt man bei 400.000 € Kaufpreis 26.000 €, im benachbarten Rheinland-Pfalz 6.000 € weniger.

2025 nahm das Saarland 173 Millionen Euro Grunderwerbsteuer ein.

Nachbarländer

3,5 %5 %5,5 %6 %6,5 %
Steuersatz je Land, Stand 03.10.2026. Klick auf ein Land öffnet dessen Seite.

Was kostet das konkret?

Grunderwerbsteuer für typische Kaufpreise im Saarland

Grunderwerbsteuer bei 6,5 % im Vergleich zum günstigsten Land (3,5 %)
KaufpreisGrunderwerbsteuer SLBei 3,5 %Mehrkosten
250.000 €16.250 €8.750 €+7.500 €
350.000 €22.750 €12.250 €+10.500 €
450.000 €29.250 €15.750 €+13.500 €
600.000 €39.000 €21.000 €+18.000 €
800.000 €52.000 €28.000 €+24.000 €

So hat sich der Satz entwickelt

Die Zwischenstufen von 2011 und 2012 sind im Landesportal nicht mehr als Altfassung abrufbar; gesichert sind die Schritte auf 5,5 % (2013) und 6,5 % (2015).

  1. 01.01.1997 – 31.12.2010
    3,5 %
  2. 01.01.2011 – 31.12.2011
    4 %
  3. 01.01.2012 – 31.12.2012
    4,5 %
  4. 01.01.2013 – 31.12.2014
    5,5 %
  5. 01.01.2015 – heute
    6,5 % (aktuell)

Gut zu wissen

Nur den Satz legt Saarland selbst fest. Bemessungsgrundlage, Befreiungen – etwa für Käufe zwischen Ehegatten oder von den Eltern – und die Fälligkeit einen Monat nach dem Bescheid regelt das Grunderwerbsteuergesetz des Bundes für alle Länder gleich. Diese Regeln im Überblick →

Fragen zur Grunderwerbsteuer im Saarland

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer im Saarland?
Was kostet die Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro im Saarland?

6,5 % von 400.000 € ergeben 26.000 €. Zum Vergleich: In Bayern wären es 14.000 €. Mit dem Rechner oben können Sie jeden Betrag einsetzen.

Seit wann gilt der Satz von 6,5 % im Saarland?

Seit dem 1. Januar 2015. Davor galten im Saarland 5,5 % (01.01.2013–31.12.2014), 4,5 % (01.01.2012–31.12.2012), 4 % (01.01.2011–31.12.2011), 3,5 % (01.01.1997–31.12.2010).

Gibt es im Saarland eine Entlastung für Familien oder Erstkäufer?

Eine landeseigene Förderung, die die Grunderwerbsteuer für Erstkäufer senkt oder erstattet, haben wir im Saarland nicht gefunden (Stand 03.10.2026). Bundesweit steuerfrei sind aber zum Beispiel Käufe zwischen Ehegatten und von Eltern an Kinder (§ 3 GrEStG).

Wie viel Grunderwerbsteuer hat Saarland zuletzt eingenommen?

173 Millionen Euro im Jahr 2025 – das sind 1,1 % der bundesweiten Einnahmen von 15,1 Milliarden Euro (BMF). Die Grunderwerbsteuer steht vollständig den Ländern zu.

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Quellen & Stand

Stand der Daten: 1. Januar 2015 Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Angaben ohne Gewähr
  1. Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Art. 1 des Gesetzes Nr. 1736) vom 8. Dezember 2010 (Amtsbl. I 2010 S. 1522), §§ 1 und 2 zuletzt neu gefasst durch Art. 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2014 (Amtsbl. I S. 447) – § 1 (Steuersatz), § 2 (Anwendungsbereich)
  2. service.saarland.de – detail
  3. finanzen.bremen.de – 2013 07 09 Gesetz Festsetzung Steuersatz (PDF)
  4. gesetze-im-internet.de – 23
  5. Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
  6. Bundesministerium der Finanzen: Steuereinnahmen im Dezember 2025, Übersicht 5a (Einnahmen der Länder Januar bis Dezember 2025)
  7. Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Abgabenatlas: „Grunderwerbsteuer Saarland 2026: 6,5 %“, https://abgabenatlas.pages.dev/grunderwerbsteuer/saarland/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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