Hundesteuer in Saarbrücken
In Saarbrücken kostet der erste Hund 120 € und jeder weitere 168 € im Jahr – unverändert seit 2011. Einen Aufschlag für gefährliche Hunde gibt es nicht.
Was die Hundesteuer in Saarbrücken kostet
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 1. Hund | 120 € | 10,00 € |
| 2. Hund und jeder weitere | 168 € | 14,00 € |
168 € gilt für jeden weiteren Hund. Steuerfreie Hunde zählen bei der Anzahl nicht mit; Hunde mit Ermäßigung gelten als erste Hunde (§ 2 Abs. 2).
- Zwingersteuer (§ 5): Züchter mit mindestens zwei rassereinen, zuchtfähigen Hunden derselben Rasse (darunter eine Hündin), eingetragen in ein vom VDH anerkanntes Zuchtbuch, zahlen auf Antrag je Zuchthund die Hälfte des Erst-Hund-Satzes (60 €), insgesamt höchstens die Steuer für zwei Hunde; selbst gezogene Welpen bis sechs Monate im Zwinger steuerfrei; entfällt nach zwei Jahren ohne Zucht.
Für zwei Hunde zahlen Halterinnen und Halter in Saarbrücken zusammen 288 € im Jahr, für drei Hunde 456 €. Über zehn Jahre summiert sich schon der erste Hund auf 1.200 €.
Hundesteuer in Saarbrücken berechnen
Unverbindliche Beispielrechnung nach den amtlichen Sätzen, ohne Ermäßigungen oder Befreiungen. Wie Listenhunde bei der Reihenfolge mehrerer Hunde gezählt werden, regelt jede Stadt selbst.
Saarbrücken im Städtevergleich
Die saarländische Landeshauptstadt liegt beim ersten Hund auf Platz 18 der 25 erfassten Großstädte und damit unter dem Median von 144 €. Zwei Hunde kosten 288 € im Jahr.
Wer laufende Hilfe nach dem SGB XII, Bürgergeld oder ein vergleichbar niedriges Einkommen hat, wird ganz befreit – der Antrag muss allerdings jedes Jahr neu gestellt werden, spätestens einen Monat nach dem Steuerbescheid. Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim sind ein Jahr steuerfrei, allerdings nur als Ersthund und nur einmal je Hund.
Gezahlt wird in zwei Raten zum 1. März und 1. September. Eine Online-Anmeldung bietet die Stadt nicht an: Das Formular geht mit Ausweiskopie per Post an die Stadtkasse.
Hundesteuer für den ersten Hund in 25 Großstädten
Ermäßigung und Befreiung in Saarbrücken
Steuerfrei
- Kurzaufenthalt (höchstens zwei Monate) mit einem anderswo in Deutschland versteuerten oder befreiten Hund – Steuerfrei kraft Satzung; Nachweis erforderlich (§ 3 Abs. 1)
- Hunde, die ausschließlich Schutz und Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Menschen dienen – Antrag; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H; gilt für die Gültigkeitsdauer des Ausweises (§ 3 Abs. 2 a, § 6 Abs. 1 d)
- Gebrauchshunde bestätigter Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher – Antrag; bestandene Brauchbarkeitsprüfung nach saarländischem Jagdrecht; nur erforderliche Anzahl (§ 3 Abs. 2 b)
- Gebrauchshunde von Feld- und Forstschutzbeauftragten – Antrag; nur erforderliche Anzahl (§ 3 Abs. 2 c)
- Hunde auf Binnenschiffen, die im Schiffsregister eingetragen sind – Antrag (§ 3 Abs. 2 d)
- Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden – Antrag; nur benötigte Anzahl (§ 3 Abs. 2 e)
- Halterinnen und Halter mit laufender Hilfe nach SGB XII oder SGB II oder mit vergleichbar niedrigem Einkommen – Antrag mit Einkommensnachweis; spätestens einen Monat nach dem Steuerbescheid stellen und jährlich wiederholen (§ 3 Abs. 2 f, § 6)
- Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim mit Erlaubnis nach Tierschutzgesetz – Antrag mit Bescheinigung des Tierheims; ein Jahr ab dem Übernahmemonat; nur für den 'ersten Hund' und nur einmal je Hund (§ 3 Abs. 2 g)
Ermäßigt
- Wachhunde für Gebäude, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen: 50 % – Antrag; Hund muss für die Bewachung erforderlich und geeignet sein; Antrag spätestens einen Monat nach dem Steuerbescheid und jährlich wiederholen (§ 4 a, § 6)
- Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshunde: 50 % – Bestandene Prüfung vor Leistungsprüfern eines anerkannten Vereins oder Verbands (Zeugnis) und glaubhafte Verwendung; Antrag spätestens einen Monat nach dem Bescheid, jährlich (§ 4 b, § 6)
- Hundezüchter (Zwingersteuer): je Zuchthund 50 % des Erst-Hund-Satzes, insgesamt höchstens die Steuer für zwei Hunde – Antrag; VDH-Zuchtbescheinigung alle zwei Jahre; Bücher über Bestand, Erwerb und Verkauf führen (§ 5, § 6)
Ermäßigungen und Befreiungen gibt es nur auf Antrag und meist erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Alle Städte im Vergleich →
Anmelden, zahlen, abmelden
- Anmeldung
- 2 Wochen nach Aufnahme des Hundes (Welpen aus eigenem Wurf: 2 Wochen nach Vollendung des 3. Monats; Zuzug: in den ersten zwei Wochen des Folgemonats)
Zuständig: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtsteueramt; PDF-Formular ausgefüllt und unterschrieben mit Kopie des Personalausweises per Post (persönliche Vorsprache nicht nötig) - Fälligkeit
- Je zur Hälfte am 01.03. und 01.09.; bei Neuanmeldung für das laufende Halbjahr einen Monat nach Zustellung des Bescheids, frühestens zu diesen Terminen.
- Abmeldung
- 2 Wochen nach Abgabe, Tod, Verlust oder Wegzug Schriftlich mit demselben Formular; Hundemarke zurückschicken und je nach Fall Nachweis beilegen (z. B. Tierarzt- oder Tierkörperbeseitigungsbescheinigung, Umzugsnachweis, Bestätigung des neuen Eigentümers). Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats des Ereignisses.
- Steuermarke
- Marke je Hund; außerhalb von Wohnung bzw. umfriedetem Grundstück gut sichtbar tragen und auf Verlangen zeigen; Ersatz bei Verlust 5 €; bei Abmeldung zurückgeben.
Gefährliche Hunde
Kein erhöhter Satz; die Satzung definiert keine gefährlichen Hunde. Welche Rassen im Saarland als gefährlich gelten →
Saarbrücken auf einen Blick: weitere Gemeindesteuern 2026
Alle Hebesätze der erfassten Großstädte → · Grundsteuer selbst berechnen →
Fragen zur Hundesteuer in Saarbrücken
Wie hoch ist die Hundesteuer in Saarbrücken?
Für den ersten Hund verlangt Saarbrücken 120 € im Jahr, für den zweiten 168 €. Das ergibt Platz 18 unter 25 erfassten Großstädten (Median 144 €).
Wann wird die Hundesteuer in Saarbrücken fällig?
Je zur Hälfte am 01.03. und 01.09.; bei Neuanmeldung für das laufende Halbjahr einen Monat nach Zustellung des Bescheids, frühestens zu diesen Terminen.
Wie melde ich meinen Hund in Saarbrücken an?
2 Wochen nach Aufnahme des Hundes (Welpen aus eigenem Wurf: 2 Wochen nach Vollendung des 3. Monats; Zuzug: in den ersten zwei Wochen des Folgemonats) Zuständig ist: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtsteueramt; PDF-Formular ausgefüllt und unterschrieben mit Kopie des Personalausweises per Post (persönliche Vorsprache nicht nötig).
Zahlt man in Saarbrücken für kleine Hunde weniger?
Nein. Die Satzung von Saarbrücken kennt keine Staffel nach Größe oder Gewicht – ein Chihuahua kostet so viel wie ein Schäferhund. Auch eine Befreiung für Hunde unter 5 kg gibt es nicht.
Was kostet ein Listenhund in Saarbrücken?
Saarbrücken erhebt für gefährliche Hunde keinen höheren Steuersatz. Die Haltung selbst ist aber nach Landesrecht an Auflagen gebunden: Regeln ansehen.
Weiterlesen
Quellen & Stand
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuern in der Landeshauptstadt Saarbrücken (Hundesteuersatzung) vom 17.03.2010 – Steuersatz in § 2
- saarbruecken.de – hundesteuerangelegenheiten
- saarbruecken.de – download 532aef2faa327
- saarbruecken.de – index H
- saarbruecken.de – index G
- saarbruecken.de – download 586a284b0fec7
- saarbruecken.de – download 535f6a9384743
- Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken für das Haushaltsjahr 2026, § 6 (Stadtratsbeschluss 23.06.2026)
- saarbruecken.de – grundsteuer
- saarbruecken.de – article 692f06158ae12
Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.
Zitieren & weiterverwenden
Abgabenatlas: „Hundesteuer Saarbrücken 2026: 120 € pro Jahr“, https://abgabenatlas.pages.dev/hundesteuer/saarbruecken/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0. Einzelne Zahlen können Sie über das # an jeder Kennzahl direkt verlinken.
KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells aus den oben verlinkten amtlichen Quellen formuliert. Zahlen stammen nicht aus dem Modell, sondern aus unserem geprüften Datensatz. Mehr zur Methodik.