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Hundesteuer · Nordrhein-Westfalen

Hundesteuer in Düsseldorf

Düsseldorf ist für den ersten Hund mit 96 € im Jahr eine der günstigsten Großstädte. Für gefährliche Hunde – hier zählen auch Rottweiler & Co. dazu – beginnt die Steuer dagegen bei 600 €.

Stand der Daten: 1. Januar 2024 Geprüft am 3. Oktober 2026 Quelle: Hundesteuersatzung Düsseldorf
96 €
für den ersten Hund pro Jahr
8,00 € im Monat
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246 €
für zwei Hunde zusammen pro Jahr
2. Hund 150 €, ab dem 3. Hund 180 €
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600 €
für einen gefährlichen Hund
6,3-mal so viel wie der Normalsatz
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Platz 24
von 25 erfassten Großstädten (1 = teuerste)
48 € unter dem Median von 144 €
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Was die Hundesteuer in Düsseldorf kostet

Steuersätze laut Hundesteuersatzung Düsseldorf, gültig ab 01.01.2024
Hundpro Jahrpro Monat
1. Hund96 €8,00 €
2. Hund150 €12,50 €
3. Hund und jeder weitere180 €15,00 €
gefährlicher Hund (1.)600 €50,00 €
gefährlicher Hund (2.)900 €75,00 €
gefährlicher Hund (3. und jeder weitere)1.200 €100,00 €

Normalsätze: ab drei Hunden 180 € für jeden Hund. Die Liste ‚gefaehrlich‘ (600/900/1.200 € je Hund) gilt für Haushalte nur mit solchen Hunden; in gemischten Haushalten gelten 750 bzw. 1.050 €. Wer gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen hält, bekommt für diese UND alle anderen Hunde grundsätzlich keine Befreiung oder Ermäßigung. Befreite und steuerfreie Hunde zählen bei der Anzahl nicht mit, ermäßigte schon. Die Beträge gelten laut Stadt unverändert seit der Neufassung zum 01.01.2018.

  • 750 € pro Jahr, wenn ein solcher Hund zusammen mit einem oder mehreren normalen Hunden gehalten wird (§ 2 Abs. 2)
  • 1.050 € je Hund, wenn zwei oder mehr solcher Hunde zusammen mit normalen Hunden gehalten werden (§ 2 Abs. 2)
  • Hat das Ordnungsamt eine Befreiung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW (ggf. i. V. m. § 10) erteilt, wird auf Antrag der Normalsatz festgesetzt – für die Dauer der Befreiung, frühestens ab dem Antragsmonat, Nachweis binnen 3 Monaten (§ 2 Abs. 5)

Für zwei Hunde zahlen Halterinnen und Halter in Düsseldorf zusammen 246 € im Jahr, für drei Hunde 426 €. Über zehn Jahre summiert sich schon der erste Hund auf 960 €.

Hundesteuer in Düsseldorf berechnen

Wie viele Hunde halten Sie?
Davon als gefährlich eingestuft (Listenhund)

Unverbindliche Beispielrechnung nach den amtlichen Sätzen, ohne Ermäßigungen oder Befreiungen. Wie Listenhunde bei der Reihenfolge mehrerer Hunde gezählt werden, regelt jede Stadt selbst.

Hundesteuer pro Jahr
–
 

Düsseldorf im Städtevergleich

Platz 24 von 25: Kaum eine erfasste Großstadt verlangt für den ersten Hund weniger als Düsseldorf. Die Staffel steigt aber deutlich – 150 € für den zweiten, 180 € ab dem dritten Hund.

Bei gefährlichen Hunden geht Düsseldorf weiter als viele Nachbarn: Nicht nur die vier Listenrassen des Landeshundegesetzes, sondern auch die „Hunde bestimmter Rassen“ nach § 10 – etwa Rottweiler – zahlen den erhöhten Satz von 600 € für den ersten solchen Hund. Werden sie zusammen mit normalen Hunden gehalten, steigt der Satz auf 750 €. Hat das Ordnungsamt den Hund von Leine und Maulkorb befreit, gilt auf Antrag der Normalsatz.

Inhaberinnen und Inhaber des Düsselpasses zahlen für einen Hund nur ein Viertel, und Hunde aus dem Tierheim Düsseldorf-Rath sind im ersten Jahr steuerfrei.

Weitere erfasste Städte in Nordrhein-Westfalen: Bielefeld (144 €), Bochum (168 €), Bonn (162 €), Dortmund (156 €), Duisburg (132 €), Essen (156 €), Köln (174 €), Lünen (156 €) und Wuppertal (160 €).

Hundesteuer für den ersten Hund in 25 Großstädten

Köln 174 €
Bochum 168 €
Bonn 162 €
Wuppertal 160 €
Dortmund 156 €
Essen 156 €
Lübeck 156 €
Lünen 156 €
Bremen 150 €
Hannover 150 €
Kiel 150 €
Leipzig 150 €
Bielefeld 144 €
Mannheim 144 €
Stuttgart 144 €
Duisburg 132 €
Nürnberg 132 €
Berlin 120 €
Saarbrücken 120 €
Magdeburg 114 €
Dresden 108 €
München 100 €
Düsseldorf 96 €
Hamburg 90 €
Jahresbetrag laut Satzung; Stand der Daten je Stadt siehe Stadtseite. Median: 144 €.

Was sich zuletzt geändert hat

  • ab 01.01.2024: Neufassung der Satzung: zusätzliche Steuerbefreiung für Assistenzhunde nach § 12e BGG; Steuersätze unverändert (keine Änderung für 2025 oder 2026 gefunden)

Ermäßigung und Befreiung in Düsseldorf

Steuerfrei

  • Blindenführhunde – schriftlicher Antrag beim Steueramt (§ 4)
  • Hunde, die für Schutz und Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen unbedingt nötig sind – Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, Gl, aG oder H; amtsärztliches Zeugnis kann verlangt werden; höchstens zwei Hunde (§ 4)
  • Rettungshunde – bestandene Prüfung vor Prüfer*innen eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbands (Prüfungszeugnis) und glaubhafte Verwendung (§ 4)
  • Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen – Antrag (§ 4)
  • Hunde aus dem Tierheim Düsseldorf-Rath – erstmalige Aufnahme durch die Halterin/den Halter; nur für die ersten 12 Monate (§ 4)
  • Assistenzhunde im Sinne von § 12e Abs. 3 BGG – gültiger Ausweis über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft (Anlage 9 Assistenzhundeverordnung) (§ 4)
  • Kurzaufenthalt bis 3 Monate (Steuerfreiheit) – für Hunde, die bei Ankunft in Düsseldorf schon gehalten werden (§ 3)

Ermäßigt

  • Inhaber*innen eines Düsselpasses oder Personen, die ihnen wirtschaftlich gleichstehen: Steuer auf ein Viertel (bei nur einem Hund 24 € statt 96 €) – Antrag mit gültigem Düsselpass bzw. aussagekräftigen Einkommensunterlagen; nur für einen Hund; nur für Hunde nach § 2 Abs. 1 (nicht für gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen); wirkt ab dem Monat des Antragseingangs (§ 5 Abs. 3)
  • Wachhunde für Gebäude, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen: 50 % – Antrag; höchstens zwei Hunde (§ 5 Abs. 1)
  • Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt liegen: Steuer auf ein Viertel (75 % Ermäßigung) – Antrag; höchstens zwei Hunde (§ 5 Abs. 2)

Ermäßigungen und Befreiungen gibt es nur auf Antrag und meist erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Alle Städte im Vergleich →

Anmelden, zahlen, abmelden

Anmeldung
Innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei Welpen aus eigenem Wurf 2 Wochen nachdem der Hund 3 Monate alt ist; bei Zuzug in den ersten 2 Wochen des Folgemonats. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht binnen 4 Wochen abgegeben wird.
Zuständig: Steueramt der Landeshauptstadt Düsseldorf · online anmelden
Fälligkeit
Vierteljährlich je ein Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; für zurückliegende Zeit erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids. Auf Antrag als Jahresbetrag am 15.05. Der Bescheid gilt über das Jahr hinaus weiter, bis ein neuer kommt.
Abmeldung
Innerhalb von 4 Wochen nach Tod, Abgabe, Verkauf oder Verlust des Hundes bzw. nach Wegzug, schriftlich oder persönlich Steuermarke zurückschicken; bei Abgabe Name und Anschrift der neuen Halterin/des neuen Halters angeben. Rückwirkende Abmeldung nur mit Nachweis und höchstens 6 Monate rückwirkend.
Steuermarke
Nummerierte Marke, die mit dem Bescheid einmalig kommt und gültig bleibt, bis der Hund abgegeben wird, verloren geht oder die Halterin/der Halter wegzieht; außerhalb der Wohnung bzw. des umfriedeten Grundstücks sichtbar tragen; Ersatzmarke gegen Kostenersatz (online beantragbar).

Gefährliche Hunde

Verweis auf das Landeshundegesetz NRW, in der Satzung ausdrücklich aufgezählt: (1) gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen) sowie Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW im Einzelfall festgestellt wurde (Begutachtung durch Amtstierarzt); (2) Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen). Beide Gruppen zahlen den erhöhten Satz. Welche Rassen in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten →

Düsseldorf auf einen Blick: weitere Gemeindesteuern 2026

374 %
Hebesatz Grundsteuer B
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440 %
Hebesatz Gewerbesteuer
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Alle Hebesätze der erfassten Großstädte → · Grundsteuer selbst berechnen →

Fragen zur Hundesteuer in Düsseldorf

Wie hoch ist die Hundesteuer in Düsseldorf?

Die Satzung legt 96 € jährlich für den ersten Hund fest, 150 € für den zweiten. Im Vergleich der 25 erfassten Großstädte bedeutet das Platz 24; der Median liegt bei 144 €.

Wann wird die Hundesteuer in Düsseldorf fällig?

Vierteljährlich je ein Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; für zurückliegende Zeit erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids. Auf Antrag als Jahresbetrag am 15.05. Der Bescheid gilt über das Jahr hinaus weiter, bis ein neuer kommt.

Wie melde ich meinen Hund in Düsseldorf an?

Innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei Welpen aus eigenem Wurf 2 Wochen nachdem der Hund 3 Monate alt ist; bei Zuzug in den ersten 2 Wochen des Folgemonats. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht binnen 4 Wochen abgegeben wird. Zuständig ist: Steueramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Anmeldung ist auch online möglich.

Zahlt man in Düsseldorf für kleine Hunde weniger?

Nein. Die Satzung von Düsseldorf kennt keine Staffel nach Größe oder Gewicht – ein Chihuahua kostet so viel wie ein Schäferhund. Auch eine Befreiung für Hunde unter 5 kg gibt es nicht.

Was kostet ein Listenhund in Düsseldorf?

Für einen als gefährlich eingestuften Hund werden 600 € im Jahr fällig. Welche Hunde darunter fallen, richtet sich nach dem Landesrecht: Rasseliste ansehen.

Weiterlesen

Quellen & Stand

Stand der Daten: 1. Januar 2024 Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Angaben ohne Gewähr
  1. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Hundesteuersatzung) vom 19.12.2023 – Steuersatz in § 2
  2. duesseldorf.de – hundesteuer
  3. duesseldorf.de – pressemitteilung
  4. duesseldorf.de – pressemitteilung
  5. Landeshauptstadt Düsseldorf, Steueramt: Hebesätze für Realsteuern (Tabelle 1948–2026)
  6. duesseldorf.de – grundsteuer

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Abgabenatlas: „Hundesteuer Düsseldorf 2026: 96 € pro Jahr“, https://abgabenatlas.pages.dev/hundesteuer/duesseldorf/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells aus den oben verlinkten amtlichen Quellen formuliert. Zahlen stammen nicht aus dem Modell, sondern aus unserem geprüften Datensatz. Mehr zur Methodik.