Hundesteuer in Bremen
In der Stadt Bremen kostet jeder Hund 150 € im Jahr – ohne Aufschlag für weitere Hunde und ohne Sondersatz für Kampfhunde. Fällig ist der ganze Betrag auf einmal am 15. Januar.
Was die Hundesteuer in Bremen kostet
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| jeder Hund (Einheitssatz) | 150 € | 12,50 € |
150 € gelten für jeden Hund, ohne Mehrhunde-Staffel und ohne Sondersatz für gefährliche Hunde. Bei unterjähriger Haltung wird anteilig nach Monaten berechnet; die Steuerpflicht beginnt nach dem Monat der Aufnahme, frühestens nach dem Monat, in dem der Hund 3 Monate alt wird (§ 4).
- Wach- und Schutzhunde u. a. (§ 7): 50 % = 75 €/Jahr
- Zwingersteuer für anerkannte Züchter (mindestens zwei rassereine Hunde derselben Rasse, darunter eine Hündin, Eintrag im Zuchtbuch): pauschal die Steuer für zwei Hunde = 300 €/Jahr (§ 8)
- Gewerblicher Hundehandel: pauschal die Steuer für zwei Hunde = 300 €/Jahr (§ 9)
Für zwei Hunde zahlen Halterinnen und Halter in Bremen zusammen 300 € im Jahr, für drei Hunde 450 €. Über zehn Jahre summiert sich schon der erste Hund auf 1.500 €.
Hundesteuer in Bremen berechnen
Unverbindliche Beispielrechnung nach den amtlichen Sätzen, ohne Ermäßigungen oder Befreiungen. Wie Listenhunde bei der Reihenfolge mehrerer Hunde gezählt werden, regelt jede Stadt selbst.
Bremen im Städtevergleich
Bremen regelt die Hundesteuer für die Stadtgemeinde in einem eigenen Hundesteuergesetz; Bremerhaven hat ein eigenes Ortsgesetz. Zuletzt angehoben wurde der Satz 2016, von 122,64 € auf 150 €. Damit liegt Bremen auf Platz 9 der 25 erfassten Großstädte.
Weil es keinen Zweithund-Aufschlag gibt, kosten zwei Hunde 300 €. Für Wach-, Hof- und Schutzhunde gilt der halbe Satz; Hunde aus dem Bremer Tierheim sind auf Antrag ein Jahr steuerfrei.
Anders als in vielen Städten gibt es in Bremen weiterhin eine Steuermarke – für 2026 bis 2029 ist sie rund und grün. Und anders als anderswo zahlt man nicht in Raten: Der ganze Jahresbetrag wird am 15. Januar fällig.
Hundesteuer für den ersten Hund in 25 Großstädten
Was sich zuletzt geändert hat
- ab 01.01.2016
Steuer je Hund (letzte Änderung; 2025/2026 keine Änderung): 122,64 € → 150 € (+22,3 %)
Ermäßigung und Befreiung in Bremen
Steuerfrei
- Blindenführhunde – Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
- Schutz- und Hilfehunde – Hund wird ausschließlich zum Schutz/zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Menschen benötigt; Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
- Diensthunde – Unterhalt wird überwiegend aus öffentlichen Mitteln bezahlt (§ 6 Abs. 1 Nr. 3)
- Hunde wissenschaftlicher Institute – Ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke anerkannter Institute oder Labore (§ 6 Abs. 1 Nr. 4)
- Geprüfte Rettungshunde – Rettungshunde- oder Wiederholungsprüfung in den letzten 12 Monaten bestanden und für den Bevölkerungsschutz benötigt (§ 6 Abs. 1 Nr. 5)
- Hunde in Tierasylen – Vorübergehende Unterbringung aus Tierschutzgründen (§ 6 Abs. 1 Nr. 6)
- Hunde auf Binnenschiffen – Ständig an Bord gehalten (§ 6 Abs. 1 Nr. 7)
- Hunde aus dem Bremer Tierheim – Auf Antrag ein Jahr steuerfrei (§ 6 Abs. 2)
Ermäßigt
- Wachhunde für abgelegene Gebäude: 50 % – Gebäude liegt mehr als 100 m (von Hauseingang zu Hauseingang) vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt und hat nur eine Wohnung oder ist unbewohnt (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
- Hofhunde, Wachdienst, Artisten: 50 % – Bewachung landwirtschaftlicher Gehöfte, Einsatz im zugelassenen Bewachungsgewerbe oder für Artisten und Schausteller zur Berufsausübung (§ 7 Abs. 1 Nr. 2–4)
- Schutzhunde: 50 % – Prüfungszeugnis eines anerkannten Fachverbands (§ 7 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2)
- Züchter (Zwingersteuer): pauschal Steuer für zwei Hunde – Eintrag im Zuchtbuch; in den letzten zwei Jahren muss gezüchtet worden sein; schriftliche Pflichten zu Unterbringung und Bestandsbuch (§ 8)
- Gewerbliche Hundehändler: pauschal Steuer für zwei Hunde – Gewerbe angemeldet; Antrag (§ 9)
- Geringes Einkommen / Härtefall: Einzelfall (Stundung oder Erlass) – Keine Befreiung wegen fehlender Mittel; auf begründeten Antrag mit Einkommensnachweis sind Ratenzahlung oder Erlass möglich (Angabe Service Bremen) (keine Regel im Hundesteuergesetz)
Ermäßigungen und Befreiungen gibt es nur auf Antrag und meist erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Alle Städte im Vergleich →
Anmelden, zahlen, abmelden
- Anmeldung
- Innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Haltung bzw. nach dem 3. Lebensmonat des Hundes; Name und Anschrift des Vorbesitzers angeben (§ 13 Abs. 1)
Zuständig: Finanzamt Bremen, Hundesteuerstelle (Rudolf-Hilferding-Platz 1, 28195 Bremen); im Gesetzestext steht noch 'Finanzamt Bremen-Nord' · online anmelden - Fälligkeit
- Der ganze Jahresbetrag ist am 15. Januar fällig. Beginnt die Steuerpflicht im laufenden Jahr, ist die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig, frühestens am 15. des Anfangsmonats. Zu viel gezahlte Steuer nach Ende der Haltung wird erstattet (§ 11).
- Abmeldung
- Innerhalb von 2 Wochen nach Ende der Haltung oder Wegfall einer Vergünstigung (§ 13 Abs. 2) Bei Verkauf oder Verschenken Name und Anschrift des neuen Halters angeben (§ 13 Abs. 4).
- Steuermarke
- Ja: Pflicht außerhalb von Haus und umfriedetem Grundstück, gültig jeweils 4 Kalenderjahre (§ 14). Die aktuelle Marke für 2026–2029 ist rund und grün und wird automatisch verschickt. Eine Ersatzmarke kostet 10,50 €.
Gefährliche Hunde
Das Steuergesetz kennt keinen Sondersatz. Ordnungsrechtlich (Service Bremen) gelten Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Kreuzungen als gefährlich. Ihre Haltung ist in Bremen grundsätzlich verboten; Ausnahmen gibt es nur mit Erlaubnis für Hunde aus einem bremischen Tierheim. Hunde, die gebissen oder gefährdend angesprungen haben, stuft das Ordnungsamt im Einzelfall als gefährlich ein. Welche Rassen in Bremen als gefährlich gelten →
Bremen auf einen Blick: weitere Gemeindesteuern 2026
Alle Hebesätze der erfassten Großstädte → · Grundsteuer selbst berechnen →
Fragen zur Hundesteuer in Bremen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bremen?
Für den ersten Hund verlangt Bremen 150 € im Jahr, für den zweiten 150 €. Das ergibt Platz 9 unter 25 erfassten Großstädten (Median 144 €).
Hat sich die Hundesteuer in Bremen zuletzt geändert?
Ja, zum 1. Januar 2016: Steuer je Hund (letzte Änderung; 2025/2026 keine Änderung) 150 € statt 122,64 €.
Wann wird die Hundesteuer in Bremen fällig?
Der ganze Jahresbetrag ist am 15. Januar fällig. Beginnt die Steuerpflicht im laufenden Jahr, ist die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig, frühestens am 15. des Anfangsmonats. Zu viel gezahlte Steuer nach Ende der Haltung wird erstattet (§ 11).
Wie melde ich meinen Hund in Bremen an?
Innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Haltung bzw. nach dem 3. Lebensmonat des Hundes; Name und Anschrift des Vorbesitzers angeben (§ 13 Abs. 1) Zuständig ist: Finanzamt Bremen, Hundesteuerstelle (Rudolf-Hilferding-Platz 1, 28195 Bremen); im Gesetzestext steht noch 'Finanzamt Bremen-Nord'. Die Anmeldung ist auch online möglich.
Zahlt man in Bremen für kleine Hunde weniger?
Nein. Die Satzung von Bremen kennt keine Staffel nach Größe oder Gewicht – ein Chihuahua kostet so viel wie ein Schäferhund. Auch eine Befreiung für Hunde unter 5 kg gibt es nicht.
Was kostet ein Listenhund in Bremen?
Bremen erhebt für gefährliche Hunde keinen höheren Steuersatz. Die Haltung selbst ist aber nach Landesrecht an Auflagen gebunden: Regeln ansehen.
Weiterlesen
Quellen & Stand
- Hundesteuergesetz in der Fassung vom 17. Dezember 1984 (Brem.GBl. 1985 S. 3) für die Stadtgemeinde Bremen, zuletzt geändert durch Art. 2 des Ortsgesetzes vom 29.09.2015 (Brem.GBl. S. 454) – Steuersatz in § 5
- transparenz.bremen.de – detail
- transparenz.bremen.de – detail
- service.bremen.de – hundesteuer hund anmelden 9265
- service.bremen.de – berechnung der hundesteuer 9273
- service.bremen.de – befreiung von der hundesteuer beantragen 144315
- service.bremen.de – gefaehrliche hunde 10103
- Ortsgesetz über die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer vom 2.12.2003, zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 12.11.2024 (Brem.GBl. S. 1026), Fassung in Kraft seit 01.01.2025
- transparenz.bremen.de – hundesteuerortsgesetz vom 20 juni 1991 308314
Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.
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Abgabenatlas: „Hundesteuer Bremen 2026: 150 € pro Jahr“, https://abgabenatlas.pages.dev/hundesteuer/bremen/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0. Einzelne Zahlen können Sie über das # an jeder Kennzahl direkt verlinken.
KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells aus den oben verlinkten amtlichen Quellen formuliert. Zahlen stammen nicht aus dem Modell, sondern aus unserem geprüften Datensatz. Mehr zur Methodik.