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Hundesteuer · Baden-Württemberg

Hundesteuer in Stuttgart

Stuttgart hat die Hundesteuer zum 1. Januar 2026 erstmals seit 2002 erhöht: 144 € für den ersten Hund statt 108 €, 288 € für jeden weiteren statt 216 €.

Stand der Daten: 1. Januar 2026 Geprüft am 3. Oktober 2026 Quelle: Hundesteuersatzung Stuttgart
144 €
für den ersten Hund pro Jahr
12,00 € im Monat
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432 €
für zwei Hunde zusammen pro Jahr
2. und jeder weitere Hund 288 €
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816 €
für einen gefährlichen Hund
5,7-mal so viel wie der Normalsatz
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Platz 13
von 25 erfassten Großstädten (1 = teuerste)
genau im Median
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Was die Hundesteuer in Stuttgart kostet

Steuersätze laut Hundesteuersatzung Stuttgart, gültig ab 01.01.2026
Hundpro Jahrpro Monat
1. Hund144 €12,00 €
2. Hund und jeder weitere288 €24,00 €
gefährlicher Hund816 €68,00 €

Der Satz für den 2. Hund (288 €) gilt für jeden weiteren Hund. Wer neben einem Kampfhund andere Hunde hält, zahlt für diese den Satz für weitere Hunde (288 €). Steuerbefreite Hunde zählen bei der Anzahl nicht mit. Steuerpflicht ab dem Monat nach Beginn der Haltung, frühestens nach dem Monat, in dem der Hund drei Monate alt wird.

  • Zwingersteuer (auf Antrag für Züchter mit im Zuchtbuch eingetragenem Zwinger): 288 € für bis zu 5 Hunde, je weitere bis zu 5 Hunde zusätzlich 288 € (§ 5 Abs. 3, § 7)

Für zwei Hunde zahlen Halterinnen und Halter in Stuttgart zusammen 432 € im Jahr, für drei Hunde 720 €. Über zehn Jahre summiert sich schon der erste Hund auf 1.440 €.

Hundesteuer in Stuttgart berechnen

Wie viele Hunde halten Sie?
Davon als gefährlich eingestuft (Listenhund)

Unverbindliche Beispielrechnung nach den amtlichen Sätzen, ohne Ermäßigungen oder Befreiungen. Wie Listenhunde bei der Reihenfolge mehrerer Hunde gezählt werden, regelt jede Stadt selbst.

Hundesteuer pro Jahr
–
 

Stuttgart im Städtevergleich

Den Ausschlag gab der Doppelhaushalt 2026/2027: Nach einem Einbruch der Gewerbesteuer beschloss der Gemeinderat im Oktober 2025 höhere Sätze. Geplant sind rund 2,5 Millionen Euro Hundesteuer im Jahr bei etwa 14.000 Hundehaltungen.

Wer mehrere Hunde hält, zahlt in Stuttgart viel: Jeder weitere Hund kostet das Doppelte des ersten, drei Hunde also 720 € im Jahr. Auch ein normaler Hund neben einem Kampfhund gilt als „weiterer Hund“. Kampfhunde selbst kosten 816 € und brauchen zusätzlich eine Haltungserlaubnis.

Für Hunde aus dem Tierheim Botnang oder einer anerkannten gemeinnützigen Einrichtung halbiert sich die Steuer für den ersten Hund.

Weitere erfasste Städte in Baden-Württemberg: Mannheim (144 €).

Hundesteuer für den ersten Hund in 25 Großstädten

Köln 174 €
Bochum 168 €
Bonn 162 €
Wuppertal 160 €
Dortmund 156 €
Essen 156 €
Lübeck 156 €
Lünen 156 €
Bremen 150 €
Hannover 150 €
Kiel 150 €
Leipzig 150 €
Bielefeld 144 €
Mannheim 144 €
Stuttgart 144 €
Duisburg 132 €
Nürnberg 132 €
Berlin 120 €
Saarbrücken 120 €
Magdeburg 114 €
Dresden 108 €
München 100 €
Düsseldorf 96 €
Hamburg 90 €
Jahresbetrag laut Satzung; Stand der Daten je Stadt siehe Stadtseite. Median: 144 €.

Was sich zuletzt geändert hat

  1. ab 01.01.2026
    1. Hund: 108 € → 144 € (+33,3 %)
  2. ab 01.01.2026
    jeder weitere Hund: 216 € → 288 € (+33,3 %)
  3. ab 01.01.2026
    Kampfhund / gefährlicher Hund: 612 € → 816 € (+33,3 %)
  4. ab 01.01.2026
    Zwingersteuer (Grundbetrag bis 5 Hunde): 216 € → 288 € (+33,3 %)

Ermäßigung und Befreiung in Stuttgart

Steuerfrei

  • Hunde für gehörlose oder sonst hilfsbedürftige Menschen (z. B. Assistenzhunde) – Hund dient ausschließlich Schutz und Hilfe; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H (Merkblatt 2026 nennt zusätzlich GL); Eignungsnachweis des Hundes; auf Antrag; nicht für Kampfhunde (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
  • Rettungshunde – Rettungshunde- oder Wiederholungsprüfung innerhalb der letzten zwölf Monate bestanden und für den Zivilschutz verfügbar; auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 3)
  • Hunde zur Einkommenserzielung (Betriebshunde) – nicht steuerpflichtig, wenn die Haltung ausschließlich der Erzielung von Einnahmen dient; laut Merkblatt Nachweis, dass das Finanzamt die Kosten als Betriebsausgaben anerkennt (§ 1 Abs. 2)

Ermäßigt

  • Hunde aus dem Tierheim Stuttgart oder einer anerkannten gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Sitz in Stuttgart: 50 % – ab 01.01.2020 direkt vom Halter übernommen; nur bei erstmaliger Aufnahme in einen Haushalt; nur für den ersten Hund; nicht für Kampfhunde/gefährliche Hunde; schriftlicher Antrag, gilt ab dem Antragsjahr (laut Merkblatt derzeit nur Tierheim Botnang) (§ 6a)

Ermäßigungen und Befreiungen gibt es nur auf Antrag und meist erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Alle Städte im Vergleich →

Anmelden, zahlen, abmelden

Anmeldung
innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist; schriftlich, mit Angabe der Rasse (bei Mischlingen Rasse von Vater- und Muttertier)
Zuständig: Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtkämmerei – Sachgebiet Hunde- und Übernachtungssteuer (Aufwandsteuern), Eichstraße 7; Abgabe auch in Bürgerbüros möglich · online anmelden
Fälligkeit
Festsetzung per Steuerbescheid; zu zahlen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids. Jahressteuer; die Steuerschuld entsteht am 1. Januar, bei Beginn im Jahr anteilig.
Abmeldung
innerhalb eines Monats nach Ende der Haltung, schriftlich Steuermarke mit der Abmeldung zurückgeben; ohne Abmeldung wird die Steuer weiter berechnet. Verstöße gegen Melde- und Markenpflichten können laut Merkblatt mit 15 bis 250 € Bußgeld geahndet werden.
Steuermarke
Eine Marke pro Hund (Eigentum der Stadt), gültig grundsätzlich für die Dauer der Haltung; außerhalb von Haus bzw. umfriedetem Grundstück sichtbar tragen; Ersatzmarke bei Verlust oder Unbrauchbarkeit 5 €; Züchter mit Zwingersteuer erhalten zwei Marken.

Gefährliche Hunde

Eigene Regel in § 5 Abs. 1: (a) Hunde, bei denen das Amt für öffentliche Ordnung gesteigerte Aggressivität nach § 1 der baden-württembergischen Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (2000) festgestellt hat, (b) gefährliche Hunde nach § 2 dieser Verordnung, (c) 12 in der Satzung genannte Rassen (u. a. American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bordeaux Dogge, Mastiff, Tosa Inu) sowie Kreuzungen bis zur ersten Elterngeneration. Welche Rassen in Baden-Württemberg als gefährlich gelten →

Stuttgart auf einen Blick: weitere Gemeindesteuern 2026

160 %
Hebesatz Grundsteuer B
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430 %
Hebesatz Gewerbesteuer
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Alle Hebesätze der erfassten Großstädte → · Grundsteuer selbst berechnen →

Fragen zur Hundesteuer in Stuttgart

Wie hoch ist die Hundesteuer in Stuttgart?

Die Satzung legt 144 € jährlich für den ersten Hund fest, 288 € für den zweiten. Im Vergleich der 25 erfassten Großstädte bedeutet das Platz 13; der Median liegt bei 144 €.

Hat sich die Hundesteuer in Stuttgart zuletzt geändert?

Ja, zum 1. Januar 2026: 1. Hund 144 € statt 108 €; jeder weitere Hund 288 € statt 216 €; Kampfhund / gefährlicher Hund 816 € statt 612 €; Zwingersteuer (Grundbetrag bis 5 Hunde) 288 € statt 216 €.

Wann wird die Hundesteuer in Stuttgart fällig?

Festsetzung per Steuerbescheid; zu zahlen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids. Jahressteuer; die Steuerschuld entsteht am 1. Januar, bei Beginn im Jahr anteilig.

Wie melde ich meinen Hund in Stuttgart an?

innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist; schriftlich, mit Angabe der Rasse (bei Mischlingen Rasse von Vater- und Muttertier) Zuständig ist: Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtkämmerei – Sachgebiet Hunde- und Übernachtungssteuer (Aufwandsteuern), Eichstraße 7; Abgabe auch in Bürgerbüros möglich. Die Anmeldung ist auch online möglich.

Zahlt man in Stuttgart für kleine Hunde weniger?

Nein. Die Satzung von Stuttgart kennt keine Staffel nach Größe oder Gewicht – ein Chihuahua kostet so viel wie ein Schäferhund. Auch eine Befreiung für Hunde unter 5 kg gibt es nicht.

Was kostet ein Listenhund in Stuttgart?

Für einen als gefährlich eingestuften Hund werden 816 € im Jahr fällig. Welche Hunde darunter fallen, richtet sich nach dem Landesrecht: Rasseliste ansehen.

Weiterlesen

Quellen & Stand

Stand der Daten: 1. Januar 2026 Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Angaben ohne Gewähr
  1. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Stuttgart vom 26. September 1996 (Stuttgarter Stadtrecht 9/2) – Steuersatz in § 5
  2. stuttgart.de – 9 2 satzung ueber die erhebung der hundesteuer in stuttgart
  3. stuttgart.de – hundesteuer
  4. stuttgart.de – merkblatt allgemeine informationen 2026 (PDF)
  5. stuttgart.de – merkblatt steuerbefreiungen 2026 (PDF)
  6. stuttgart.de – doppelhaushalt 2026 2027
  7. stuttgart.de (PDF)
  8. service-bw.de – 130
  9. Satzung über die Erhebung von Realsteuern (Stuttgarter Stadtrecht 9/4), zuletzt geändert am 29.01.2026 (Amtsblatt Nr. 10 vom 05.03.2026)
  10. stuttgart.de – grundsteuer
  11. stuttgart.de – gewerbesteuer

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Abgabenatlas: „Hundesteuer Stuttgart 2026: 144 € pro Jahr“, https://abgabenatlas.pages.dev/hundesteuer/stuttgart/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells aus den oben verlinkten amtlichen Quellen formuliert. Zahlen stammen nicht aus dem Modell, sondern aus unserem geprüften Datensatz. Mehr zur Methodik.