Listenhunde Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat eine vergleichsweise milde Liste: Drei Rassen gelten als Kampfhunde, bis eine Prüfung das Gegenteil zeigt; neun weitere nur, wenn es im Einzelfall Anhaltspunkte für gesteigerte Aggressivität gibt.
So regelt Baden-Württemberg gefährliche Hunde
Grundlage ist die Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde. American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier gelten als Kampfhunde, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen ist, dass keine gesteigerte Aggressivität besteht. Für neun weitere Rassen – etwa Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier oder Mastiff – gibt es keine Vermutung; sie werden nur bei konkreten Anhaltspunkten eingestuft.
Für Kampfhunde braucht man eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde; außerhalb des befriedeten Besitztums gelten Leine und Maulkorb. Die Leinenpflicht erstreckt sich auf alle Hunde beider Listen ab sechs Monaten.
Kampfhunde kraft Rasse – Vermutung widerlegbar (§ 1 Abs. 2)
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pit Bull Terrier
Erfasst sind Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Die Kampfhund-Eigenschaft gilt, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen ist, dass keine gesteigerte Aggressivität besteht. Grundlage der Entscheidung ist regelmäßig eine Prüfung beim Landratsamt bzw. Bürgermeisteramt des Stadtkreises durch einen beamteten Tierarzt und einen Polizeibeamten (§ 1 Abs. 4).
Kampfhund nur bei Anhaltspunkten im Einzelfall (§ 1 Abs. 3)
- Bullmastiff
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Bordeaux Dogge
- Fila Brasileiro
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Mastiff
- Tosa Inu
Keine Vermutung: Diese Rassen (und ihre Kreuzungen untereinander oder mit anderen als den § 1 Abs. 2-Hunden) sind nur dann Kampfhunde, wenn konkrete Anhaltspunkte für gesteigerte Aggressivität vorliegen und die Behörde das feststellt. 'widerlegbar' ist daher nicht anwendbar. Unabhängig davon gilt für diese Rassen über sechs Monate die Leinenpflicht nach § 4 Abs. 3.
Pflichten für Halter von Listenhunden
- Erlaubnis der Ortspolizeibehörde für Kampfhunde älter als sechs Monate (§ 3 Abs. 1)
- Berechtigtes Interesse an der Haltung, Zuverlässigkeit und Sachkunde (§ 3 Abs. 2 Satz 1)
- Unveränderliche Kennzeichnung des Hundes schon vor der Prüfung nach § 1 Abs. 4 (§ 3 Abs. 2 Satz 2)
- Besondere Haftpflichtversicherung in der Regel Voraussetzung der Erlaubnis (§ 3 Abs. 2 Satz 6)
- Sichere Haltung ohne Entweichen – gilt für Kampfhunde, Hunde beider Rasselisten und gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 1)
- Leinenpflicht außerhalb des befriedeten Besitztums für Kampfhunde und für alle Hunde der Rassen aus § 1 Abs. 2 und 3 sowie deren Kreuzungen, die älter als sechs Monate sind (§ 4 Abs. 3); für Listenhunde, die keine Kampfhunde sind, Ausnahmen im Einzelfall möglich (§ 4 Abs. 6)
- Maulkorb außerhalb des befriedeten Besitztums für Kampfhunde älter als sechs Monate (§ 4 Abs. 4)
- Halsband mit Kennzeichnung, über die der Halter ermittelt werden kann (§ 4 Abs. 3 Satz 2)
- Beglaubigte Kopie der Erlaubnis/Anzeige oder des Prüfungsergebnisses mitführen – für Kampfhunde und Hunde der § 1 Abs. 2-Rassen (§ 4 Abs. 5)
- Überlassung außerhalb des befriedeten Besitztums nur an geeignete, zuverlässige Personen (§ 4 Abs. 2)
- Zucht-, Kreuzungs- und Vermehrungsverbot; Kampfhunde sind dauerhaft unfruchtbar zu machen, Nachweis gegenüber der Ortspolizeibehörde (§ 5 Abs. 1)
- Anzeige bei Aufgabe der Haltung, Abhandenkommen und Ortswechsel (§ 4 Abs. 7)
Hundesteuer für gefährliche Hunde in Baden-Württemberg
| Stadt | normaler Hund | gefährlicher Hund | Faktor |
|---|---|---|---|
| Mannheim | 144 € | 744 € | 5,2× |
| Stuttgart | 144 € | 816 € | 5,7× |
Welche Hunde eine Stadt steuerlich als gefährlich einstuft, steht in ihrer Satzung und kann von der Landesliste abweichen – Details auf den Stadtseiten.
Fragen zu Listenhunden in Baden-Württemberg
Welche Hunde sind in Baden-Württemberg Listenhunde?
Kampfhunde kraft Rasse – Vermutung widerlegbar (§ 1 Abs. 2): American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier
Kampfhund nur bei Anhaltspunkten im Einzelfall (§ 1 Abs. 3): Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Kreuzungen mit diesen Rassen sind in der Regel eingeschlossen.
Ist der Rottweiler in Baden-Württemberg ein Listenhund?
Nein. Er steht nicht auf der Liste; gefährlich ist ein Rottweiler in Baden-Württemberg nur nach einer Feststellung im Einzelfall.
Ist eine Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg Pflicht?
Pflicht für: nur gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH). Die Erlaubnis für einen Kampfhund ist 'in der Regel' vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen; eine Mindestsumme nennt die Verordnung nicht. Keine landesweite Pflicht für andere Hunde.
Was kostet ein Listenhund in Baden-Württemberg an Hundesteuer?
Das legt jede Stadt fest. Mannheim: 744 € · Stuttgart: 816 €.
Mehr zu Baden-Württemberg
Quellen & Stand
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde
- Verwaltungsvorschrift zur Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde vom 29.08.2018 (GABl. 2018 Nr. 8 S. 426) – nicht ausgewertet
Diese Seite fasst amtliche Regeln in eigenen Worten zusammen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist allein der verlinkte Gesetzes- oder Satzungstext. Kommunen können zusätzliche Regeln erlassen. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.
Zitieren & weiterverwenden
Abgabenatlas: „Listenhunde Baden-Württemberg: 12 Rassen & Pflichten“, https://abgabenatlas.pages.dev/listenhunde/baden-wuerttemberg/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0. Einzelne Zahlen können Sie über das # an jeder Kennzahl direkt verlinken.
KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells aus den oben verlinkten amtlichen Quellen formuliert. Zahlen stammen nicht aus dem Modell, sondern aus unserem geprüften Datensatz. Mehr zur Methodik.