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Hundesteuer · Baden-Württemberg

Hundesteuer in Mannheim

Mannheim hat die Hundesteuer 2026 kräftig angehoben: Der erste Hund kostet 144 € statt 108 €, jeder weitere 288 €. Wer einen Hundeführerschein macht, zahlt dafür zwei Jahre lang nichts.

Stand der Daten: 1. Januar 2026 Geprüft am 3. Oktober 2026 Quelle: Hundesteuersatzung Mannheim
144 €
für den ersten Hund pro Jahr
12,00 € im Monat
#
432 €
für zwei Hunde zusammen pro Jahr
2. und jeder weitere Hund 288 €
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744 €
für einen gefährlichen Hund
5,2-mal so viel wie der Normalsatz
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Platz 13
von 25 erfassten Großstädten (1 = teuerste)
genau im Median
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Was die Hundesteuer in Mannheim kostet

Steuersätze laut Hundesteuersatzung Mannheim, gültig ab 01.01.2026
Hundpro Jahrpro Monat
1. Hund144 €12,00 €
2. Hund und jeder weitere288 €24,00 €
gefährlicher Hund744 €62,00 €

288 € gilt für den zweiten und jeden weiteren Hund. Kampfhunde und steuerbefreite Hunde zählen bei der Hundeanzahl nicht mit – ein normaler Hund neben einem Kampfhund kostet daher 144 €. Steuerpflicht ab dem Monat nach Beginn der Haltung, frühestens nach dem Monat, in dem der Hund drei Monate alt wird.

  • Zwingersteuer: 144 € je Zwinger, auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Zuchthunden derselben Rasse (darunter eine Hündin), eingetragen im Zuchtbuch (§ 5 Abs. 1 d, § 7)

Für zwei Hunde zahlen Halterinnen und Halter in Mannheim zusammen 432 € im Jahr, für drei Hunde 720 €. Über zehn Jahre summiert sich schon der erste Hund auf 1.440 €.

Hundesteuer in Mannheim berechnen

Wie viele Hunde halten Sie?
Davon als gefährlich eingestuft (Listenhund)

Unverbindliche Beispielrechnung nach den amtlichen Sätzen, ohne Ermäßigungen oder Befreiungen. Wie Listenhunde bei der Reihenfolge mehrerer Hunde gezählt werden, regelt jede Stadt selbst.

Hundesteuer pro Jahr
–
 

Mannheim im Städtevergleich

Die Erhöhung um ein Drittel ist Teil des Nachtragshaushalts 2025/26, den die Stadt nach einem Einbruch der Steuereinnahmen aufgestellt hat; eingeplant sind rund 0,4 Millionen Euro Mehrertrag im Jahr. Mit 144 € für den ersten Hund liegt Mannheim nun auf Platz 13 von 25, mit 288 € für jeden weiteren Hund gehört die Stadt bei Mehrhundehaltung zu den teuersten.

Kampfhunde kosten 744 €. Sie zählen bei der Hundezahl nicht mit – ein normaler Hund neben einem Kampfhund kostet also nur 144 €.

Mannheim belohnt Sachkunde: Ein Hundeführerschein oder eine vergleichbare Prüfung wie die FCI-Begleithundeprüfung bringt zwei steuerfreie Jahre. Hunde aus dem Mannheimer Tierheim sind sogar unbefristet befreit. Mit SGB-II- oder SGB-XII-Leistungen zahlt man für den ersten Hund 60 €.

Weitere erfasste Städte in Baden-Württemberg: Stuttgart (144 €).

Hundesteuer für den ersten Hund in 25 Großstädten

Köln 174 €
Bochum 168 €
Bonn 162 €
Wuppertal 160 €
Dortmund 156 €
Essen 156 €
Lübeck 156 €
Lünen 156 €
Bremen 150 €
Hannover 150 €
Kiel 150 €
Leipzig 150 €
Bielefeld 144 €
Mannheim 144 €
Stuttgart 144 €
Duisburg 132 €
Nürnberg 132 €
Berlin 120 €
Saarbrücken 120 €
Magdeburg 114 €
Dresden 108 €
München 100 €
Düsseldorf 96 €
Hamburg 90 €
Jahresbetrag laut Satzung; Stand der Daten je Stadt siehe Stadtseite. Median: 144 €.

Was sich zuletzt geändert hat

  1. ab 01.01.2026
    1. Hund: 108 € → 144 € (+33,3 %)
  2. ab 01.01.2026
    jeder weitere Hund: 216 € → 288 € (+33,3 %)
  3. ab 01.01.2026
    Kampfhund / gefährlicher Hund: 648 € → 744 € (+14,8 %)
  4. ab 01.01.2026
    ermäßigter Satz für SGB-II/XII-Leistungsbezieher (nur Ersthund): 54 € → 60 € (+11,1 %)

Ermäßigung und Befreiung in Mannheim

Steuerfrei

  • Hunde für Menschen mit Schwerbehinderung – Hund dient ausschließlich Schutz und Hilfe von Personen mit Merkzeichen Gl, B, BL, aG oder H; nur für den ersten Hund; auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
  • Rettungshunde – Rettungshunde- oder Wiederholungsprüfung innerhalb der letzten zwölf Monate bestanden und für den Zivilschutz verfügbar; auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 3)
  • Hunde aus dem Tierheim Mannheim oder einer anerkannten Mannheimer Tierschutzeinrichtung – ab 01.01.2020 direkt übernommen: unbefristet steuerfrei; Kampfhunde nur, wenn mit ihnen ein Hundeführerschein absolviert wurde; ausgeschlossen, wenn der frühere Halter oder jemand aus dessen Haushalt den Hund zurückholt (Übernahmen 2014–2019: zwölf Monate) (§ 6 Abs. 1 Nr. 3–4)
  • Nachsuchhunde – als brauchbare Jagdhunde ausgebildet und nachweislich regelmäßig zur Nachsuche eingesetzt (§ 38 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz) (§ 6 Abs. 1 Nr. 5)
  • Hundeführerschein – freiwillig bestandene Prüfung ab 2016 (gleichgestellt z. B. FCI-Begleithundeprüfung): die zwei Jahre nach dem Prüfungsjahr steuerfrei; einmal je Hund und Haushalt; nicht für Kampfhunde (außer Tierheim-Fall) und gefährliche Hunde; Antrag bis 30.06. des Folgejahres (§ 6a)

Ermäßigt

  • Bezieher laufender Leistungen nach SGB II oder SGB XII: Steuer auf 60 € ermäßigt – auf Antrag; nur für den ersten Hund; nicht für Kampfhunde und gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 2, § 8 Abs. 3)

Ermäßigungen und Befreiungen gibt es nur auf Antrag und meist erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Alle Städte im Vergleich →

Anmelden, zahlen, abmelden

Anmeldung
innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist; schriftlich oder online
Zuständig: Stadt Mannheim, Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling · online anmelden
Fälligkeit
Jahresbetrag einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids; bei Mehrjahresbescheiden jeweils zum 15. Februar.
Abmeldung
innerhalb eines Monats nach Ende der Haltung, schriftlich oder online Steuermarke mit der Abmeldung zurückgeben; bei Verkauf Name und Anschrift des Erwerbers angeben. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Haltung endet.
Steuermarke
Eine Marke pro steuerpflichtigem Hund (Eigentum der Stadt), gültig für die Dauer der Haltung; außerhalb von Haus bzw. umfriedetem Grundstück sichtbar tragen; bei Verlust oder Beschädigung sofort Ersatzmarke anfordern (auch online); eine Gebühr nennt die Satzung nicht.

Gefährliche Hunde

Kampfhunde (§ 5 Abs. 3): Hunde, bei denen wegen Rassemerkmalen, Zucht, Haltung oder Ausbildung gesteigerte Aggressivität anzunehmen ist – insbesondere 12 gelistete Rassen (u. a. American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bordeaux Dogge, Mastiff, Tosa Inu) und deren Kreuzungen. Gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 4): Hunde, die durch ihr Verhalten eine Gefahr darstellen, z. B. bissig sind, Menschen oder Tiere aggressiv anspringen oder zum Hetzen von Wild oder Vieh neigen. Beide Gruppen zahlen 744 €. Welche Rassen in Baden-Württemberg als gefährlich gelten →

Mannheim auf einen Blick: weitere Gemeindesteuern 2026

365 %
Hebesatz Grundsteuer B
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430 %
Hebesatz Gewerbesteuer
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Alle Hebesätze der erfassten Großstädte → · Grundsteuer selbst berechnen →

Fragen zur Hundesteuer in Mannheim

Wie hoch ist die Hundesteuer in Mannheim?

Für den ersten Hund verlangt Mannheim 144 € im Jahr, für den zweiten 288 €. Das ergibt Platz 13 unter 25 erfassten Großstädten (Median 144 €).

Hat sich die Hundesteuer in Mannheim zuletzt geändert?

Ja, zum 1. Januar 2026: 1. Hund 144 € statt 108 €; jeder weitere Hund 288 € statt 216 €; Kampfhund / gefährlicher Hund 744 € statt 648 €; ermäßigter Satz für SGB-II/XII-Leistungsbezieher (nur Ersthund) 60 € statt 54 €.

Wann wird die Hundesteuer in Mannheim fällig?

Jahresbetrag einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids; bei Mehrjahresbescheiden jeweils zum 15. Februar.

Wie melde ich meinen Hund in Mannheim an?

innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist; schriftlich oder online Zuständig ist: Stadt Mannheim, Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling. Die Anmeldung ist auch online möglich.

Zahlt man in Mannheim für kleine Hunde weniger?

Nein. Die Satzung von Mannheim kennt keine Staffel nach Größe oder Gewicht – ein Chihuahua kostet so viel wie ein Schäferhund. Auch eine Befreiung für Hunde unter 5 kg gibt es nicht.

Was kostet ein Listenhund in Mannheim?

Für einen als gefährlich eingestuften Hund werden 744 € im Jahr fällig. Welche Hunde darunter fallen, richtet sich nach dem Landesrecht: Rasseliste ansehen.

Weiterlesen

Quellen & Stand

Stand der Daten: 1. Januar 2026 Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Angaben ohne Gewähr
  1. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim (Hundesteuersatzung), Stadtrecht 2.04 – Gemeinderatsbeschluss vom 18.11.2025 (Amtsblatt Nr. 51 vom 18.12.2025) – Steuersatz in § 5
  2. mannheim.de – finanzen
  3. mannheim.de – hundesteuer
  4. mannheim.de – breite mehrheit fuer nachtragshaushalt
  5. 1. Nachtragshaushalt 2025/2026 der Stadt Mannheim, Haushaltssatzung § 5 Steuersätze (PDF S. 10); Hebesatzsatzung Grundsteuer 2025/2026 (Vorlage V509/2024)
  6. mannheim.de – anmeldung zur hundesteuer
  7. mannheim.de – abmeldung eines hundes
  8. mannheim.de – grundsteuer
  9. mannheim.de – grundsteuerreform
  10. mannheim.de – V509 2024 (PDF)
  11. mannheim.de – gewerbesteuer

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.

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Abgabenatlas: „Hundesteuer Mannheim 2026: 144 € pro Jahr“, https://abgabenatlas.pages.dev/hundesteuer/mannheim/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells aus den oben verlinkten amtlichen Quellen formuliert. Zahlen stammen nicht aus dem Modell, sondern aus unserem geprüften Datensatz. Mehr zur Methodik.