Hundesteuer in Magdeburg
Magdeburg hat die Hundesteuer 2024 radikal vereinfacht: Jeder Hund kostet 114 € im Jahr – egal, wie viele Hunde im Haushalt leben und welcher Rasse sie angehören.
Was die Hundesteuer in Magdeburg kostet
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| jeder Hund (Einheitssatz) | 114 € | 9,50 € |
Einheitssatz 114 € für jeden Hund, unabhängig von der Zahl der Hunde; bei Haltung nur für einen Teil des Jahres 1/12 je Monat. Der frühere Satz von 250 € je Hund bei behördlich festgestellter nicht ordnungsgemäßer Haltung ist mit der Neufassung entfallen.
Für zwei Hunde zahlen Halterinnen und Halter in Magdeburg zusammen 228 € im Jahr, für drei Hunde 342 €. Über zehn Jahre summiert sich schon der erste Hund auf 1.140 €.
Hundesteuer in Magdeburg berechnen
Unverbindliche Beispielrechnung nach den amtlichen Sätzen, ohne Ermäßigungen oder Befreiungen. Wie Listenhunde bei der Reihenfolge mehrerer Hunde gezählt werden, regelt jede Stadt selbst.
Magdeburg im Städtevergleich
Bis Juli 2024 zahlte man in Magdeburg 96 € für den ersten, 144 € für den zweiten und 192 € für jeden weiteren Hund, für gefährliche Hunde 500 €. Seit der Neufassung zum 1. August 2024 gilt ein Einheitssatz von 114 €. Wer einen Hund hält, zahlt seitdem etwas mehr, Haushalte mit mehreren Hunden sparen: Drei Hunde kosten jetzt 342 € statt 432 €.
Mit 114 € gehört Magdeburg zu den günstigen Großstädten (Platz 20 von 25). Eine Steuermarke gibt es nicht mehr; bei der Anmeldung wird die Chipnummer angegeben, die zugleich die Registrierung im zentralen Hunderegister auslöst.
Die Hälfte zahlen Menschen mit Leistungen nach dem SGB XII, seit 2024 außerdem Wohngeld- und Kinderzuschlag-Berechtigte sowie Inhaber der Otto-City-Card. Hunde aus dem städtischen Tierheim sind drei Jahre steuerfrei.
Hundesteuer für den ersten Hund in 25 Großstädten
Was sich zuletzt geändert hat
Mit der Neufassung der Satzung (Stadtratsbeschluss vom 13. Juni 2024) entfielen die Staffel und die Sondersätze. Für Halter von zwei oder mehr Hunden und von gefährlichen Hunden war das eine deutliche Entlastung.
- ab 01.08.2024
1. Hund: 96 € → 114 € (+18,8 %) - ab 01.08.2024
2. Hund: 144 € → 114 € (-20,8 %) - ab 01.08.2024
3. und jeder weitere Hund: 192 € → 114 € (-40,6 %) - ab 01.08.2024
Gefährlicher Hund (Sondersatz abgeschafft): 500 € → 114 € (-77,2 %) - ab 01.08.2024
Hund bei nicht ordnungsgemäßer Haltung (Sondersatz abgeschafft): 250 € → 114 € (-54,4 %)
Ermäßigung und Befreiung in Magdeburg
Steuerfrei
- Hunde, die ausschließlich Schutz und Hilfe gehörloser Menschen dienen – Antrag; fachärztliche (ggf. amtsärztliche) Bescheinigung (§ 8 Nr. 1)
- Hunde, die ausschließlich Schutz und Hilfe sonst hilfsbedürftiger Menschen dienen – Antrag; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H (§ 8 Nr. 2)
- Hunde aus dem städtischen Tierheim Magdeburg – Antrag; Befreiung für drei Jahre (§ 8 Nr. 3)
- Ausgebildete und zugelassene Diensthunde öffentlich-rechtlicher Körperschaften, die beim Hundeführer leben – Antrag (§ 8 Nr. 4)
- Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Einheiten – Antrag jährlich bis 31.01. mit Prüfungszeugnis und Bestätigung des Amts für Brand- und Katastrophenschutz (§ 8 Nr. 5)
- Erfolgreich geprüfte Jagdhunde – Einsatz jährlich von der unteren Jagdbehörde bestätigt (§ 8 Nr. 6)
- Assistenzhunde mit mindestens 12 Einsätzen pro Jahr in sozialen Einrichtungen – Bestandene Prüfung nach Assistenzhundeverordnung; Zertifikat und Einsatznachweise bis 31.10. vorlegen (§ 8 Nr. 7)
- Hunde bis drei Monate; Hunde, deren Kosten vom Finanzamt als Betriebsausgaben/Werbungskosten anerkannt sind – Kein Steuergegenstand (keine Befreiung im engeren Sinn) (§ 1 Abs. 2, § 2 Abs. 3)
Ermäßigt
- Bezieherinnen und Bezieher von SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung), SGB II, Wohngeld oder Kinderzuschlag sowie Inhaber einer gültigen Otto-City-Card: 50 % (57 € statt 114 €) – Antrag; nur für einen Hund; frühestens ab dem Monat des Antragseingangs; Wegfall der Voraussetzungen binnen 14 Tagen melden (§ 9 (mit § 7 und § 11 Abs. 3))
Ermäßigungen und Befreiungen gibt es nur auf Antrag und meist erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Alle Städte im Vergleich →
Anmelden, zahlen, abmelden
- Anmeldung
- 14 Tage nach Entstehen der Steuerpflicht (Hund älter als drei Monate, Neuerwerb, Zuzug, Pflege länger als zwei Monate)
Zuständig: Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Finanzservice – Team Gewerbesteuer und sonstige Gemeindesteuern; bei der Anmeldung u. a. Chipnummer (Transponder) angeben · online anmelden - Fälligkeit
- Jahresbetrag fällig zum 01.01.; auf Antrag in Halbjahresraten zum 15.05. und 15.11., in Härtefällen andere Termine möglich. Erhoben werden soll per Lastschrift.
- Abmeldung
- 14 Tage nach Ende der Haltung Ende der Haltung glaubhaft nachweisen; bei Abgabe Name und Anschrift des neuen Halters angeben. Ohne fristgerechte Meldung und Nachweis endet die Steuerpflicht erst mit dem Monat, in dem die Meldung eingeht. Online-Abmeldung ist auf magdeburg.de verlinkt.
- Steuermarke
- Keine Hundesteuermarke mehr: Laut Stadt entfiel die Pflicht mit der neuen Satzung ab 20.07.2024; zur Identifizierung dient die bei der Anmeldung anzugebende Chipnummer.
Gefährliche Hunde
Seit 01.08.2024 kein Sondersatz. Bis dahin (Satzung 2018/2022) galten 500 € für Hunde, die nach dem Landesgesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (§ 4 Abs. 4 S. 2) behördlich als gefährlich festgestellt waren. Welche Rassen in Sachsen-Anhalt als gefährlich gelten →
Magdeburg auf einen Blick: weitere Gemeindesteuern 2026
Alle Hebesätze der erfassten Großstädte → · Grundsteuer selbst berechnen →
Fragen zur Hundesteuer in Magdeburg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Magdeburg?
Die Satzung legt 114 € jährlich für den ersten Hund fest, 114 € für den zweiten. Im Vergleich der 25 erfassten Großstädte bedeutet das Platz 20; der Median liegt bei 144 €.
Hat sich die Hundesteuer in Magdeburg zuletzt geändert?
Ja, zum 1. August 2024: 1. Hund 114 € statt 96 €; 2. Hund 114 € statt 144 €; 3. und jeder weitere Hund 114 € statt 192 €; Gefährlicher Hund (Sondersatz abgeschafft) 114 € statt 500 €; Hund bei nicht ordnungsgemäßer Haltung (Sondersatz abgeschafft) 114 € statt 250 €.
Wann wird die Hundesteuer in Magdeburg fällig?
Jahresbetrag fällig zum 01.01.; auf Antrag in Halbjahresraten zum 15.05. und 15.11., in Härtefällen andere Termine möglich. Erhoben werden soll per Lastschrift.
Wie melde ich meinen Hund in Magdeburg an?
14 Tage nach Entstehen der Steuerpflicht (Hund älter als drei Monate, Neuerwerb, Zuzug, Pflege länger als zwei Monate) Zuständig ist: Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Finanzservice – Team Gewerbesteuer und sonstige Gemeindesteuern; bei der Anmeldung u. a. Chipnummer (Transponder) angeben. Die Anmeldung ist auch online möglich.
Zahlt man in Magdeburg für kleine Hunde weniger?
Nein. Die Satzung von Magdeburg kennt keine Staffel nach Größe oder Gewicht – ein Chihuahua kostet so viel wie ein Schäferhund. Auch eine Befreiung für Hunde unter 5 kg gibt es nicht.
Was kostet ein Listenhund in Magdeburg?
Magdeburg erhebt für gefährliche Hunde keinen höheren Steuersatz. Die Haltung selbst ist aber nach Landesrecht an Auflagen gebunden: Regeln ansehen.
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Hundesteuer Dresden
108 € für den ersten Hund
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150 € für den ersten Hund
Ansehen →Listenhunde in Sachsen-Anhalt
Welche Rassen als gefährlich gelten
Ansehen →Ermäßigung und Befreiung
Wer weniger oder nichts zahlt – im Städtevergleich
Ansehen →Quellen & Stand
- Neufassung der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg (Stadtratsbeschluss 13.06.2024, Amtsblatt Nr. 14 vom 19.07.2024) – Steuersatz in § 6
- magdeburg.de – Hund anmelden
- ratsinfo.magdeburg.de – getfile
- ratsinfo.magdeburg.de – vo0050
- Geänderte Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Magdeburg für das Haushaltsjahr 2026, § 5 (Amtsblatt Nr. 06 vom 02.03.2026)
- magdeburg.de – loadDocument.phtml
- magdeburg.de – Stadtrecht
- forms.kitu-genossenschaft.de:443
Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.
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Abgabenatlas: „Hundesteuer Magdeburg 2026: 114 € pro Jahr“, https://abgabenatlas.pages.dev/hundesteuer/magdeburg/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0. Einzelne Zahlen können Sie über das # an jeder Kennzahl direkt verlinken.
KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells aus den oben verlinkten amtlichen Quellen formuliert. Zahlen stammen nicht aus dem Modell, sondern aus unserem geprüften Datensatz. Mehr zur Methodik.