Abgabenatlas
Hundesteuer · Sachsen-Anhalt

Hundesteuer in Magdeburg

Magdeburg hat die Hundesteuer 2024 radikal vereinfacht: Jeder Hund kostet 114 € im Jahr – egal, wie viele Hunde im Haushalt leben und welcher Rasse sie angehören.

Stand der Daten: 1. August 2024 Geprüft am 3. Oktober 2026 Quelle: Hundesteuersatzung Magdeburg
114 €
für den ersten Hund pro Jahr
9,50 € im Monat
#
228 €
für zwei Hunde zusammen pro Jahr
Einheitssatz: jeder Hund kostet gleich viel
#
kein Aufschlag
für gefährliche Hunde gilt der normale Satz
#
Platz 20
von 25 erfassten Großstädten (1 = teuerste)
30 € unter dem Median von 144 €
#

Was die Hundesteuer in Magdeburg kostet

Steuersätze laut Hundesteuersatzung Magdeburg, gültig ab 01.08.2024
Hundpro Jahrpro Monat
jeder Hund (Einheitssatz)114 €9,50 €

Einheitssatz 114 € für jeden Hund, unabhängig von der Zahl der Hunde; bei Haltung nur für einen Teil des Jahres 1/12 je Monat. Der frühere Satz von 250 € je Hund bei behördlich festgestellter nicht ordnungsgemäßer Haltung ist mit der Neufassung entfallen.

Für zwei Hunde zahlen Halterinnen und Halter in Magdeburg zusammen 228 € im Jahr, für drei Hunde 342 €. Über zehn Jahre summiert sich schon der erste Hund auf 1.140 €.

Hundesteuer in Magdeburg berechnen

Wie viele Hunde halten Sie?
Davon als gefährlich eingestuft (Listenhund)

Unverbindliche Beispielrechnung nach den amtlichen Sätzen, ohne Ermäßigungen oder Befreiungen. Wie Listenhunde bei der Reihenfolge mehrerer Hunde gezählt werden, regelt jede Stadt selbst.

Hundesteuer pro Jahr
–
 

Magdeburg im Städtevergleich

Bis Juli 2024 zahlte man in Magdeburg 96 € für den ersten, 144 € für den zweiten und 192 € für jeden weiteren Hund, für gefährliche Hunde 500 €. Seit der Neufassung zum 1. August 2024 gilt ein Einheitssatz von 114 €. Wer einen Hund hält, zahlt seitdem etwas mehr, Haushalte mit mehreren Hunden sparen: Drei Hunde kosten jetzt 342 € statt 432 €.

Mit 114 € gehört Magdeburg zu den günstigen Großstädten (Platz 20 von 25). Eine Steuermarke gibt es nicht mehr; bei der Anmeldung wird die Chipnummer angegeben, die zugleich die Registrierung im zentralen Hunderegister auslöst.

Die Hälfte zahlen Menschen mit Leistungen nach dem SGB XII, seit 2024 außerdem Wohngeld- und Kinderzuschlag-Berechtigte sowie Inhaber der Otto-City-Card. Hunde aus dem städtischen Tierheim sind drei Jahre steuerfrei.

Hundesteuer für den ersten Hund in 25 Großstädten

Köln 174 €
Bochum 168 €
Bonn 162 €
Wuppertal 160 €
Dortmund 156 €
Essen 156 €
Lübeck 156 €
Lünen 156 €
Bremen 150 €
Hannover 150 €
Kiel 150 €
Leipzig 150 €
Bielefeld 144 €
Mannheim 144 €
Stuttgart 144 €
Duisburg 132 €
Nürnberg 132 €
Berlin 120 €
Saarbrücken 120 €
Magdeburg 114 €
Dresden 108 €
München 100 €
Düsseldorf 96 €
Hamburg 90 €
Jahresbetrag laut Satzung; Stand der Daten je Stadt siehe Stadtseite. Median: 144 €.

Was sich zuletzt geändert hat

Mit der Neufassung der Satzung (Stadtratsbeschluss vom 13. Juni 2024) entfielen die Staffel und die Sondersätze. Für Halter von zwei oder mehr Hunden und von gefährlichen Hunden war das eine deutliche Entlastung.

  1. ab 01.08.2024
    1. Hund: 96 € → 114 € (+18,8 %)
  2. ab 01.08.2024
    2. Hund: 144 € → 114 € (-20,8 %)
  3. ab 01.08.2024
    3. und jeder weitere Hund: 192 € → 114 € (-40,6 %)
  4. ab 01.08.2024
    Gefährlicher Hund (Sondersatz abgeschafft): 500 € → 114 € (-77,2 %)
  5. ab 01.08.2024
    Hund bei nicht ordnungsgemäßer Haltung (Sondersatz abgeschafft): 250 € → 114 € (-54,4 %)

Ermäßigung und Befreiung in Magdeburg

Steuerfrei

  • Hunde, die ausschließlich Schutz und Hilfe gehörloser Menschen dienen – Antrag; fachärztliche (ggf. amtsärztliche) Bescheinigung (§ 8 Nr. 1)
  • Hunde, die ausschließlich Schutz und Hilfe sonst hilfsbedürftiger Menschen dienen – Antrag; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H (§ 8 Nr. 2)
  • Hunde aus dem städtischen Tierheim Magdeburg – Antrag; Befreiung für drei Jahre (§ 8 Nr. 3)
  • Ausgebildete und zugelassene Diensthunde öffentlich-rechtlicher Körperschaften, die beim Hundeführer leben – Antrag (§ 8 Nr. 4)
  • Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Einheiten – Antrag jährlich bis 31.01. mit Prüfungszeugnis und Bestätigung des Amts für Brand- und Katastrophenschutz (§ 8 Nr. 5)
  • Erfolgreich geprüfte Jagdhunde – Einsatz jährlich von der unteren Jagdbehörde bestätigt (§ 8 Nr. 6)
  • Assistenzhunde mit mindestens 12 Einsätzen pro Jahr in sozialen Einrichtungen – Bestandene Prüfung nach Assistenzhundeverordnung; Zertifikat und Einsatznachweise bis 31.10. vorlegen (§ 8 Nr. 7)
  • Hunde bis drei Monate; Hunde, deren Kosten vom Finanzamt als Betriebsausgaben/Werbungskosten anerkannt sind – Kein Steuergegenstand (keine Befreiung im engeren Sinn) (§ 1 Abs. 2, § 2 Abs. 3)

Ermäßigt

  • Bezieherinnen und Bezieher von SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung), SGB II, Wohngeld oder Kinderzuschlag sowie Inhaber einer gültigen Otto-City-Card: 50 % (57 € statt 114 €) – Antrag; nur für einen Hund; frühestens ab dem Monat des Antragseingangs; Wegfall der Voraussetzungen binnen 14 Tagen melden (§ 9 (mit § 7 und § 11 Abs. 3))

Ermäßigungen und Befreiungen gibt es nur auf Antrag und meist erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Alle Städte im Vergleich →

Anmelden, zahlen, abmelden

Anmeldung
14 Tage nach Entstehen der Steuerpflicht (Hund älter als drei Monate, Neuerwerb, Zuzug, Pflege länger als zwei Monate)
Zuständig: Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Finanzservice – Team Gewerbesteuer und sonstige Gemeindesteuern; bei der Anmeldung u. a. Chipnummer (Transponder) angeben · online anmelden
Fälligkeit
Jahresbetrag fällig zum 01.01.; auf Antrag in Halbjahresraten zum 15.05. und 15.11., in Härtefällen andere Termine möglich. Erhoben werden soll per Lastschrift.
Abmeldung
14 Tage nach Ende der Haltung Ende der Haltung glaubhaft nachweisen; bei Abgabe Name und Anschrift des neuen Halters angeben. Ohne fristgerechte Meldung und Nachweis endet die Steuerpflicht erst mit dem Monat, in dem die Meldung eingeht. Online-Abmeldung ist auf magdeburg.de verlinkt.
Steuermarke
Keine Hundesteuermarke mehr: Laut Stadt entfiel die Pflicht mit der neuen Satzung ab 20.07.2024; zur Identifizierung dient die bei der Anmeldung anzugebende Chipnummer.

Gefährliche Hunde

Seit 01.08.2024 kein Sondersatz. Bis dahin (Satzung 2018/2022) galten 500 € für Hunde, die nach dem Landesgesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (§ 4 Abs. 4 S. 2) behördlich als gefährlich festgestellt waren. Welche Rassen in Sachsen-Anhalt als gefährlich gelten →

Magdeburg auf einen Blick: weitere Gemeindesteuern 2026

483 %
Hebesatz Grundsteuer B (Wohngrundstücke)
Nichtwohngrundstücke: 965 %
#
450 %
Hebesatz Gewerbesteuer
#

Alle Hebesätze der erfassten Großstädte → · Grundsteuer selbst berechnen →

Fragen zur Hundesteuer in Magdeburg

Wie hoch ist die Hundesteuer in Magdeburg?

Die Satzung legt 114 € jährlich für den ersten Hund fest, 114 € für den zweiten. Im Vergleich der 25 erfassten Großstädte bedeutet das Platz 20; der Median liegt bei 144 €.

Hat sich die Hundesteuer in Magdeburg zuletzt geändert?

Ja, zum 1. August 2024: 1. Hund 114 € statt 96 €; 2. Hund 114 € statt 144 €; 3. und jeder weitere Hund 114 € statt 192 €; Gefährlicher Hund (Sondersatz abgeschafft) 114 € statt 500 €; Hund bei nicht ordnungsgemäßer Haltung (Sondersatz abgeschafft) 114 € statt 250 €.

Wann wird die Hundesteuer in Magdeburg fällig?

Jahresbetrag fällig zum 01.01.; auf Antrag in Halbjahresraten zum 15.05. und 15.11., in Härtefällen andere Termine möglich. Erhoben werden soll per Lastschrift.

Wie melde ich meinen Hund in Magdeburg an?

14 Tage nach Entstehen der Steuerpflicht (Hund älter als drei Monate, Neuerwerb, Zuzug, Pflege länger als zwei Monate) Zuständig ist: Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Finanzservice – Team Gewerbesteuer und sonstige Gemeindesteuern; bei der Anmeldung u. a. Chipnummer (Transponder) angeben. Die Anmeldung ist auch online möglich.

Zahlt man in Magdeburg für kleine Hunde weniger?

Nein. Die Satzung von Magdeburg kennt keine Staffel nach Größe oder Gewicht – ein Chihuahua kostet so viel wie ein Schäferhund. Auch eine Befreiung für Hunde unter 5 kg gibt es nicht.

Was kostet ein Listenhund in Magdeburg?

Magdeburg erhebt für gefährliche Hunde keinen höheren Steuersatz. Die Haltung selbst ist aber nach Landesrecht an Auflagen gebunden: Regeln ansehen.

Weiterlesen

Quellen & Stand

Stand der Daten: 1. August 2024 Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Angaben ohne Gewähr
  1. Neufassung der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg (Stadtratsbeschluss 13.06.2024, Amtsblatt Nr. 14 vom 19.07.2024) – Steuersatz in § 6
  2. magdeburg.de – Hund anmelden
  3. ratsinfo.magdeburg.de – getfile
  4. ratsinfo.magdeburg.de – vo0050
  5. Geänderte Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Magdeburg für das Haushaltsjahr 2026, § 5 (Amtsblatt Nr. 06 vom 02.03.2026)
  6. magdeburg.de – loadDocument.phtml
  7. magdeburg.de – Stadtrecht
  8. forms.kitu-genossenschaft.de:443

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Abgabenatlas: „Hundesteuer Magdeburg 2026: 114 € pro Jahr“, https://abgabenatlas.pages.dev/hundesteuer/magdeburg/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
Lizenz & Rohdaten

Einzelne Zahlen können Sie über das # an jeder Kennzahl direkt verlinken.

KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells aus den oben verlinkten amtlichen Quellen formuliert. Zahlen stammen nicht aus dem Modell, sondern aus unserem geprüften Datensatz. Mehr zur Methodik.