Abgabenatlas
Hundesteuer · Nordrhein-Westfalen

Hundesteuer in Essen

Essen verlangt 156 € für den ersten Hund und 852 € für einen gefährlichen Hund. Seit 2026 gibt es statt der Metallmarke eine digitale Hundesteuermarke per QR-Code.

Stand der Daten: 1. Januar 2026 Geprüft am 3. Oktober 2026 Quelle: Hundesteuersatzung Essen
156 €
für den ersten Hund pro Jahr
13,00 € im Monat
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372 €
für zwei Hunde zusammen pro Jahr
2. Hund 216 €, ab dem 3. Hund 252 €
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852 €
für einen gefährlichen Hund
5,5-mal so viel wie der Normalsatz
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Platz 5
von 25 erfassten Großstädten (1 = teuerste)
12 € über dem Median von 144 €
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Was die Hundesteuer in Essen kostet

Steuersätze laut Hundesteuersatzung Essen, gültig ab 01.01.2026
Hundpro Jahrpro Monat
1. Hund156 €13,00 €
2. Hund216 €18,00 €
3. Hund und jeder weitere252 €21,00 €
gefährlicher Hund852 €71,00 €

Ab drei Hunden 252 € für jeden Hund. 852 € gelten je gefährlichem Hund, egal wie viele; gefährliche Hunde zählen bei der Staffel der übrigen Hunde mit. Befreite und steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte werden vorrangig gezählt. Die Beträge sind dieselben wie in den Satzungen vom 10.06.2025 (gültig ab 01.01.2025) und vom 27.09.2023.

  • Listenhund, für den das Ordnungsamt eine Befreiung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW erteilt hat (Ausnahme von Maulkorb- und Leinenpflicht, z. B. nach Wesenstest): auf Antrag Normalsatz nach § 2 Abs. 1 a–c statt 852 €, für die Dauer der Befreiung, frühestens ab dem Antragsmonat, Nachweis binnen 3 Monaten (§ 3 Abs. 4)

Für zwei Hunde zahlen Halterinnen und Halter in Essen zusammen 372 € im Jahr, für drei Hunde 624 €. Über zehn Jahre summiert sich schon der erste Hund auf 1.560 €.

Hundesteuer in Essen berechnen

Wie viele Hunde halten Sie?
Davon als gefährlich eingestuft (Listenhund)

Unverbindliche Beispielrechnung nach den amtlichen Sätzen, ohne Ermäßigungen oder Befreiungen. Wie Listenhunde bei der Reihenfolge mehrerer Hunde gezählt werden, regelt jede Stadt selbst.

Hundesteuer pro Jahr
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Essen im Städtevergleich

Platz 5 von 25: Beim ersten Hund liegt Essen über dem Median von 144 €, die Staffel steigt auf 216 € für den zweiten und 252 € ab dem dritten Hund. Für drei Hunde kommen so 624 € im Jahr zusammen.

Der Satz von 852 € für gefährliche Hunde gehört zu den höchsten unter den erfassten Städten. Hat das Ordnungsamt einen Listenhund nach einem Wesenstest von Leinen- und Maulkorbpflicht befreit, setzt die Stadt auf Antrag den Normalsatz fest – rückwirkend gilt diese Regel seit 2025.

Besonders lange steuerfrei sind Hunde aus dem Essener Tierheim: 36 Monate. Gezahlt wird nur zweimal im Jahr, zum 15. Mai und 15. November. Im Sommer 2026 hat die Stadt in Parks und Wohnvierteln kontrolliert, ob Hunde angemeldet sind.

Weitere erfasste Städte in Nordrhein-Westfalen: Bielefeld (144 €), Bochum (168 €), Bonn (162 €), Dortmund (156 €), Duisburg (132 €), Düsseldorf (96 €), Köln (174 €), Lünen (156 €) und Wuppertal (160 €).

Hundesteuer für den ersten Hund in 25 Großstädten

Köln 174 €
Bochum 168 €
Bonn 162 €
Wuppertal 160 €
Dortmund 156 €
Essen 156 €
Lübeck 156 €
Lünen 156 €
Bremen 150 €
Hannover 150 €
Kiel 150 €
Leipzig 150 €
Bielefeld 144 €
Mannheim 144 €
Stuttgart 144 €
Duisburg 132 €
Nürnberg 132 €
Berlin 120 €
Saarbrücken 120 €
Magdeburg 114 €
Dresden 108 €
München 100 €
Düsseldorf 96 €
Hamburg 90 €
Jahresbetrag laut Satzung; Stand der Daten je Stadt siehe Stadtseite. Median: 144 €.

Was sich zuletzt geändert hat

  • ab 01.01.2025: Neue Steuerbefreiung für Assistenzhunde nach § 12e BGG (Satzung vom 10.06.2025, rückwirkend); andere Steuersätze unverändert
  • ab 01.01.2026: Neufassung ohne Betragsänderung: digitale Hundesteuermarke (QR-Code/Wallet) ersetzt die Metallmarke; die Zwingersteuer für Züchter (bisher § 7) entfällt; Anträge und Anzeigen grundsätzlich über elektronische Formulare
  1. ab 01.01.2025
    Gefährlicher Listenhund mit Befreiung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW (z. B. nach Wesenstest): auf Antrag Normalsatz statt Sondersatz – bei nur einem Hund 156 € statt 852 € (Satzung vom 10.06.2025, rückwirkend ab 01.01.2025): 852 € → 156 € (-81,7 %)

Ermäßigung und Befreiung in Essen

Steuerfrei

  • Hunde von Forstbediensteten und Forstschutzbeauftragten, Berufsjäger*innen sowie bestätigten Jagdaufseher*innen im Dienst der Stadt Essen – nur die für den Forst- bzw. Jagdeinsatz nötigen Hunde; Einsatzgebiet überwiegend in Essen; bei Berufsjäger*innen Eignungsprüfung vor einem Jagdverband; nicht für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
  • Blindenführhunde – Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
  • Ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden, tauben oder sonst hilflosen Person dient – grundsätzlich Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, aG oder H; amtsärztliches Zeugnis kann verlangt werden; nicht für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 1 Nr. 3)
  • Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen – Antrag; nicht für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 1 Nr. 4)
  • Gebrauchshunde zur Bewachung von Herden – ausschließlich für diesen Zweck, in der benötigten Anzahl; nicht für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 1 Nr. 5)
  • Hunde aus dem Tierheim Essen (Albert-Schweitzer-Tierheim, Tierschutzverein Groß-Essen e. V.) – erstmalige Aufnahme in einen Haushalt; die ersten 36 Monate; bei gefährlichen Hunden nur, wenn bei Aufnahme schon die Erlaubnis nach § 4 LHundG NRW beantragt war (§ 5 Abs. 1 Nr. 6)
  • Tierschutzvereine, die überwiegend Hunde aus dem Raum Essen aufnehmen oder vermitteln – Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 7)
  • Rettungs- und Suchhunde zur Unterstützung von Sicherheits- und Rettungskräften – bestandene Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein/Verband und dauernde Verwendung; nicht für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 1 Nr. 8)
  • Assistenzhunde im Sinne von § 12e Abs. 3 BGG – gültiger Ausweis über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft (Anlage 9 Assistenzhundeverordnung) (§ 5 Abs. 1 Nr. 9)
  • Kurzaufenthalt bis 2 Monate (Steuerfreiheit) – Hunde, die bei Ankunft schon gehalten werden und nachweislich anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 4)

Ermäßigt

  • Bezieher*innen von Grundsicherung für Arbeitsuchende/Sozialgeld (SGB II), Kinderzuschlag (BKGG), Leistungen nach dem AsylbLG, Kriegsopferfürsorge (BVG) oder Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung nach dem 3./4. Kapitel SGB XII – auch bei Anspruch dem Grunde nach: Steuer auf ein Viertel des Satzes für einen Hund (39 € statt 156 €), nur für den ersten Hund – Antrag binnen 2 Wochen nach Aufnahme (bei schon versteuerten Hunden mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Monat); in Mehrpersonenhaushalten müssen alle Halter*innen die Voraussetzungen erfüllen; ausgeschlossen sind Personen nach § 7 Abs. 5/6 SGB II bzw. § 22 SGB XII; nicht für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 2 und 3, § 7)
  • Wachhunde auf landwirtschaftlichen Betrieben (gewerbsmäßiger Ackerbau, Tierzucht, Obst-, Gemüse- oder Pflanzenanbau), die mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt liegen: 50 % – Antrag; höchstens 2 Hunde; Hund muss als Wachhund geeignet sein; nicht für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 1 und 3)

Ermäßigungen und Befreiungen gibt es nur auf Antrag und meist erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Alle Städte im Vergleich →

Anmelden, zahlen, abmelden

Anmeldung
Innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei Welpen aus eigenem Wurf 2 Wochen nachdem der Hund 3 Monate alt ist; bei Zuzug in den ersten 2 Wochen des Folgemonats. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht binnen 2 Wochen abgegeben wird. Grundsätzlich über das elektronische Formular.
Zuständig: Stadt Essen, Fachbereich Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt (Örtliche Aufwandssteuern, Hundesteuerteam) · online anmelden
Fälligkeit
Halbjährlich je die Hälfte am 15.05. und 15.11.; für zurückliegende Zeit erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids. Auf Antrag als Jahresbetrag zum 01.07. (Antrag bzw. Widerruf spätestens 30.09. des Vorjahres). Bis zu einem neuen Bescheid wird zu denselben Terminen weitergezahlt.
Abmeldung
Innerhalb eines Monats nach Verkauf, Abgabe, Verlust oder Tod des Hundes bzw. nach Wegzug Bei Abgabe Name und Anschrift der neuen Halterin/des neuen Halters angeben (auch bei Welpen, die vor Beginn der Steuerpflicht abgegeben werden). Mit der digitalen Marke muss keine Marke mehr zurückgegeben werden.
Steuermarke
Seit 01.01.2026 digitale Hundesteuermarke: QR-Code auf dem Steuerbescheid, als Wallet-Karte speicherbar; ohne Smartphone genügt ein Foto oder der ausgeschnittene QR-Abschnitt des Bescheids. Eine Marke gilt für alle Hunde des Haushalts und muss beim Ausführen mitgeführt werden, auch von beauftragten Personen; Ersatz-QR-Code auf Antrag gegen Kosten.

Gefährliche Hunde

Eigene Definition in § 3: (a) Rasseliste wie § 3 Abs. 2 LHundG NRW – Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen (Gefährlichkeit wird vermutet, Gegenbeweis durch die Halterin/den Halter); (b) im Einzelfall gefährliche Hunde, festgestellt von der zuständigen Behörde nach amtstierärztlicher Begutachtung (z. B. nach Beißvorfall); die Einstufung ist dem Stadtsteueramt binnen 2 Wochen zu melden. Die Rassen nach § 10 LHundG NRW (z. B. Rottweiler) zahlen den Normalsatz. Welche Rassen in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten →

Essen auf einen Blick: weitere Gemeindesteuern 2026

925 %
Hebesatz Grundsteuer B
Nichtwohngrundstücke: 925 %
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479 %
Hebesatz Gewerbesteuer
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27.000
angemeldete Hunde
Stand 03.07.2026
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Alle Hebesätze der erfassten Großstädte → · Grundsteuer selbst berechnen →

Fragen zur Hundesteuer in Essen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Essen?

Die Satzung legt 156 € jährlich für den ersten Hund fest, 216 € für den zweiten. Im Vergleich der 25 erfassten Großstädte bedeutet das Platz 5; der Median liegt bei 144 €.

Hat sich die Hundesteuer in Essen zuletzt geändert?

Ja, zum 1. Januar 2025 (Senkung): Gefährlicher Listenhund mit Befreiung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW (z. B. nach Wesenstest): auf Antrag Normalsatz statt Sondersatz – bei nur einem Hund 156 € statt 852 € (Satzung vom 10.06.2025, rückwirkend ab 01.01.2025) 156 € statt 852 €.

Wann wird die Hundesteuer in Essen fällig?

Halbjährlich je die Hälfte am 15.05. und 15.11.; für zurückliegende Zeit erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids. Auf Antrag als Jahresbetrag zum 01.07. (Antrag bzw. Widerruf spätestens 30.09. des Vorjahres). Bis zu einem neuen Bescheid wird zu denselben Terminen weitergezahlt.

Wie melde ich meinen Hund in Essen an?

Innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei Welpen aus eigenem Wurf 2 Wochen nachdem der Hund 3 Monate alt ist; bei Zuzug in den ersten 2 Wochen des Folgemonats. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht binnen 2 Wochen abgegeben wird. Grundsätzlich über das elektronische Formular. Zuständig ist: Stadt Essen, Fachbereich Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt (Örtliche Aufwandssteuern, Hundesteuerteam). Die Anmeldung ist auch online möglich.

Zahlt man in Essen für kleine Hunde weniger?

nein – die Grenze 40 cm Schulterhöhe bzw. 20 kg betrifft nur die zusätzliche Meldung beim Ordnungsamt nach dem LHundG NRW, nicht die Steuer

Was kostet ein Listenhund in Essen?

Für einen als gefährlich eingestuften Hund werden 852 € im Jahr fällig. Welche Hunde darunter fallen, richtet sich nach dem Landesrecht: Rasseliste ansehen.

Weiterlesen

Quellen & Stand

Stand der Daten: 1. Januar 2026 Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Angaben ohne Gewähr
  1. Hundesteuersatzung der Stadt Essen vom 15. Dezember 2025 (Stadtrecht 9.02; Ratsbeschluss 10.12.2025, Amtsblatt vom 19.12.2025) – Steuersatz in § 2
  2. essen.de – finanz und steuerwesen.de
  3. service.essen.de – show
  4. service.essen.de – show
  5. essen.de – pressemeldung 1568556.de
  6. essen.de – pressemeldung 1569164.de
  7. amtsblatt.essen.de
  8. essen.de – 21 4 digitale hundesteuermarke 1.de
  9. essen.de – pressemeldung 1581905.de
  10. essen.de – pressemeldung 1598494.de
  11. Stadt Essen, Stadtrecht 9.04: Hebesatzsatzung I (Gewerbesteuer 2026) vom 15.12.2025 und Hebesatzsatzung II (Grundsteuer 2026) vom 27.05.2026, rückwirkend ab 01.01.2026
  12. essen.de – pressemeldung 1595073.de
  13. essen.de – pressemeldung 1596141.de
  14. essen.de – pressemeldung 1547136.de
  15. essen.de – pressemeldung 1548552.de

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Abgabenatlas: „Hundesteuer Essen 2026: 156 € pro Jahr“, https://abgabenatlas.pages.dev/hundesteuer/essen/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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