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Hundesteuer · Nordrhein-Westfalen

Hundesteuer in Bonn

Bonn verlangt 162 € für einen Hund und 840 € für einen sogenannten Kampfhund. Wer Sozialhilfe bezieht, zahlt für einen Hund nur 24 € im Jahr.

Stand der Daten: 1. Januar 2016 Geprüft am 3. Oktober 2026 Quelle: Hundesteuersatzung Bonn
162 €
für den ersten Hund pro Jahr
13,50 € im Monat
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372 €
für zwei Hunde zusammen pro Jahr
2. Hund 210 €, ab dem 3. Hund 264 €
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840 €
für einen gefährlichen Hund
5,2-mal so viel wie der Normalsatz
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Platz 3
von 25 erfassten Großstädten (1 = teuerste)
18 € über dem Median von 144 €
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Was die Hundesteuer in Bonn kostet

Steuersätze laut Hundesteuersatzung Bonn, gültig ab 01.01.2016
Hundpro Jahrpro Monat
1. Hund162 €13,50 €
2. Hund210 €17,50 €
3. Hund und jeder weitere264 €22,00 €
gefährlicher Hund (1.)840 €70,00 €
gefährlicher Hund (2. und jeder weitere)1.140 €95,00 €

Die Sätze gelten je Hund: zwei Hunde = 420 €, drei Hunde = 792 € pro Jahr; zwei gefährliche Hunde = 2.280 €. Hunde, die wegen Kurzaufenthalt steuerfrei sind, zählen bei der Anzahl nicht mit; ermäßigte Rettungshunde zählen mit (§ 2 Abs. 1). Für gefährliche Hunde gibt es keine Ermäßigung (§ 4 Abs. 3).

  • Listenhund mit Befreiung von Leinen- und Maulkorbpflicht nach LHundG NRW (Nachweis, dass keine Gefahr droht): für die Dauer dieser Befreiung kein erhöhter Satz (§ 2 Abs. 3)
  • Rettungshunde: halber Satz – 81 € (ein Hund), 105 € je Hund (zwei Hunde), 132 € je Hund (ab drei Hunden) (§ 4 Abs. 2; Beträge laut Stadtseite)
  • Sozialermäßigung: 24 € für einen Hund; zweiter Hund zusätzlich 162 €; ab drei Hunden für den zweiten und jeden weiteren Hund je 210 € (§ 4 Abs. 1)

Für zwei Hunde zahlen Halterinnen und Halter in Bonn zusammen 372 € im Jahr, für drei Hunde 636 €. Über zehn Jahre summiert sich schon der erste Hund auf 1.620 €.

Hundesteuer in Bonn berechnen

Wie viele Hunde halten Sie?
Davon als gefährlich eingestuft (Listenhund)

Unverbindliche Beispielrechnung nach den amtlichen Sätzen, ohne Ermäßigungen oder Befreiungen. Wie Listenhunde bei der Reihenfolge mehrerer Hunde gezählt werden, regelt jede Stadt selbst.

Hundesteuer pro Jahr
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Bonn im Städtevergleich

Die Sätze steigen mit jedem Hund: je 210 € bei zwei und je 264 € ab drei Hunden – drei Hunde kosten also 792 € im Jahr. Beim ersten Hund liegt Bonn auf Platz 3 der 25 erfassten Großstädte. Für zwei gefährliche Hunde werden je 1.140 € fällig.

Bonn regelt einiges anders als andere Städte: Die Anmeldefrist beträgt zwei Monate, die Sozialermäßigung ist mit 24 € für einen Hund besonders hoch, und statt einer Steuerbefreiung erhalten Halter von Hunden aus dem Albert-Schweitzer-Tierheim einen Zuschuss in Höhe der Jahressteuer, wenn sie den Hund mindestens zwei Jahre halten. Eine ausdrückliche Befreiung für Blinden- oder Assistenzhunde enthält die Satzung nicht.

Rettungshunde zahlen den halben Satz. Laut Haushaltsplan nimmt die Stadt rund 1,9 Millionen Euro Hundesteuer im Jahr ein.

Weitere erfasste Städte in Nordrhein-Westfalen: Bielefeld (144 €), Bochum (168 €), Dortmund (156 €), Duisburg (132 €), Düsseldorf (96 €), Essen (156 €), Köln (174 €), Lünen (156 €) und Wuppertal (160 €).

Hundesteuer für den ersten Hund in 25 Großstädten

Köln 174 €
Bochum 168 €
Bonn 162 €
Wuppertal 160 €
Dortmund 156 €
Essen 156 €
Lübeck 156 €
Lünen 156 €
Bremen 150 €
Hannover 150 €
Kiel 150 €
Leipzig 150 €
Bielefeld 144 €
Mannheim 144 €
Stuttgart 144 €
Duisburg 132 €
Nürnberg 132 €
Berlin 120 €
Saarbrücken 120 €
Magdeburg 114 €
Dresden 108 €
München 100 €
Düsseldorf 96 €
Hamburg 90 €
Jahresbetrag laut Satzung; Stand der Daten je Stadt siehe Stadtseite. Median: 144 €.

Ermäßigung und Befreiung in Bonn

Steuerfrei

  • Kurzaufenthalt – Personen, die höchstens zwei Monate in Bonn sind, für mitgebrachte Hunde, wenn diese anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 3)

Ermäßigt

  • Empfänger laufender Sozialhilfe nach SGB XII sowie Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen (Prüfung anhand von Einkommens-, Miet- und Heizkostennachweisen, z. B. Bürgergeld- oder Wohngeldbescheid): ein Hund 24 € statt 162 €; zweiter Hund zusätzlich 162 €; ab drei Hunden zweiter und jeder weitere je 210 € – Antrag binnen zwei Monaten nach Aufnahme bzw. Eintritt der Voraussetzungen (sonst ab Vormonat des Antrags); wird befristet bewilligt und muss neu beantragt werden; nicht für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 1, § 5)
  • Rettungshunde: 50 % – regelmäßiger Einsatz bei einer staatlich anerkannten bzw. im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisation; Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins; Einsatz jährlich nachweisen (§ 4 Abs. 2)

Ermäßigungen und Befreiungen gibt es nur auf Antrag und meist erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Alle Städte im Vergleich →

Anmelden, zahlen, abmelden

Anmeldung
Binnen zwei Monaten nach Aufnahme (eigene Welpen: zwei Monate nach Vollendung des 3. Lebensmonats; Zuzug: zwei Monate nach Zuzug), mit Angabe der Rasse (§ 8 Abs. 1). Steuerpflicht ab dem 1. des Monats nach Aufnahme bzw. Zuzug; bei Aufnahme am Monatsersten ab diesem Tag (§ 6 Abs. 1).
Zuständig: Bundesstadt Bonn, Kassen- und Steueramt – Steuern (Stadthaus, Berliner Platz 2), Servicetelefon 0228 77-2370 · online anmelden
Fälligkeit
Vierteljährlich je ein Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag am 01.07. (Antrag bis 30.09. des Vorjahres). Für die zurückliegende Zeit erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 7 Abs. 2).
Abmeldung
Binnen zwei Monaten nach Tod, Verlust, Verkauf/Abgabe oder Wegzug (§ 8 Abs. 2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats des Ereignisses (am Monatsersten mit Ablauf des Vormonats). Ist die Steuer bereits bestandskräftig festgesetzt, wird nur rückwirkend geändert, wenn die Abmeldung bis 31.03. des Folgejahres erfolgt (§ 6 Abs. 3). Bei Abgabe Name und Anschrift des neuen Halters angeben.
Steuermarke
Marke kommt mit dem Bescheid und gilt bis zur Übersendung einer neuen; außerhalb von Wohnung und umfriedetem Grundstück sichtbar tragen (§ 8 Abs. 3). Ersatz bei Verlust 10 € Verwaltungsgebühr (Stadtseite, Stand April 2025).

Gefährliche Hunde

Eigene Definition in § 2 Abs. 2 und 3 ('sog. Kampfhunde'): Hunde, die auf gesteigerte Aggressivität gezüchtet oder ausgebildet wurden oder eine Schutzhund-/Zivilschärfe-Ausbildung haben; Hunde, die einen Menschen gebissen (außer zur Abwehr einer Straftat) oder gefahrdrohend angesprungen haben; Hunde, die ohne Anlass andere Hunde gebissen haben oder unkontrolliert Wild, Vieh oder Katzen hetzen. Grundsätzlich als gefährlich gelten Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier samt Kreuzungen (deckt sich mit § 3 Abs. 2 LHundG NRW). Rassen nach § 10 LHundG (z. B. Rottweiler) stehen nicht in der Liste. Welche Rassen in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten →

Fragen zur Hundesteuer in Bonn

Wie hoch ist die Hundesteuer in Bonn?

Für den ersten Hund verlangt Bonn 162 € im Jahr, für den zweiten 210 €. Das ergibt Platz 3 unter 25 erfassten Großstädten (Median 144 €).

Wann wird die Hundesteuer in Bonn fällig?

Vierteljährlich je ein Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag am 01.07. (Antrag bis 30.09. des Vorjahres). Für die zurückliegende Zeit erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 7 Abs. 2).

Wie melde ich meinen Hund in Bonn an?

Binnen zwei Monaten nach Aufnahme (eigene Welpen: zwei Monate nach Vollendung des 3. Lebensmonats; Zuzug: zwei Monate nach Zuzug), mit Angabe der Rasse (§ 8 Abs. 1). Steuerpflicht ab dem 1. des Monats nach Aufnahme bzw. Zuzug; bei Aufnahme am Monatsersten ab diesem Tag (§ 6 Abs. 1). Zuständig ist: Bundesstadt Bonn, Kassen- und Steueramt – Steuern (Stadthaus, Berliner Platz 2), Servicetelefon 0228 77-2370. Die Anmeldung ist auch online möglich.

Zahlt man in Bonn für kleine Hunde weniger?

nein – die Satzung enthält keine Regel nach Größe oder Gewicht

Was kostet ein Listenhund in Bonn?

Für einen als gefährlich eingestuften Hund werden 840 € im Jahr fällig. Welche Hunde darunter fallen, richtet sich nach dem Landesrecht: Rasseliste ansehen.

Weiterlesen

Quellen & Stand

Stand der Daten: 1. Januar 2016 Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Angaben ohne Gewähr
  1. Hundesteuersatzung der Bundesstadt Bonn vom 25.03.1998 (Ortsrecht 22-2), zuletzt geändert am 18.12.2023 (Amtsblatt S. 1685, in Kraft 01.01.2024) – Steuersatz in § 2 Abs. 1
  2. bonn.de – Hundesteuer An Um und Abmeldung
  3. bonn.de – Hundesteuer Steuerermaessigung
  4. bonn.de – grundbesitzabgaben
  5. bonn.de – satzung hebesaetze realsteuern 2025
  6. bonn.de – hhsatz (PDF)
  7. bonn.de – vorbe (PDF)
  8. bonn.de – grundsteuer b rat beschliesst einheitlichen hebesatz
  9. service.bonn.de – show

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Abgabenatlas: „Hundesteuer Bonn 2026: 162 € pro Jahr“, https://abgabenatlas.pages.dev/hundesteuer/bonn/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells aus den oben verlinkten amtlichen Quellen formuliert. Zahlen stammen nicht aus dem Modell, sondern aus unserem geprüften Datensatz. Mehr zur Methodik.