Hundesteuer in Nürnberg
Nürnberg verlangt bis Ende 2026 132 € für jeden Hund. Ab 2027 kostet der erste Hund 144 €, jeder weitere 168 € – die erste Erhöhung seit 2005.
Was die Hundesteuer in Nürnberg kostet
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| jeder Hund (Einheitssatz) | 132 € | 11,00 € |
| gefährlicher Hund | 1.056 € | 88,00 € |
132 € gilt bis Ende 2026 für jeden Hund, auch für weitere Hunde (kein Staffeltarif). Steuerpflichtig sind Hunde ab vier Monaten; bei Beginn im Jahr ab dem Folgemonat anteilig. Ab 01.01.2027: erster Hund 144 €, jeder weitere Hund im selben Haushalt 168 € (Stadtratsbeschluss, Pressemitteilung Nr. 657 vom 17.06.2026).
- Hunde der Kategorie 2 mit Negativzeugnis (§ 5 Abs. 5): 264 € pro Jahr (ab Ablauf des Monats der Bescheinigung)
- Züchtersteuer: je Zuchthund die Hälfte des Normalsatzes (rechnerisch 66 €) für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin (§ 8)
Für zwei Hunde zahlen Halterinnen und Halter in Nürnberg zusammen 264 € im Jahr, für drei Hunde 396 €. Über zehn Jahre summiert sich schon der erste Hund auf 1.320 €.
Hundesteuer in Nürnberg berechnen
Unverbindliche Beispielrechnung nach den amtlichen Sätzen, ohne Ermäßigungen oder Befreiungen. Wie Listenhunde bei der Reihenfolge mehrerer Hunde gezählt werden, regelt jede Stadt selbst.
Nürnberg im Städtevergleich
Beim ersten Hund liegt Nürnberg auf Platz 16 der 25 erfassten Städte. Einen Zweithund-Aufschlag gibt es bis Ende 2026 nicht, ab 2027 führt die Stadt ihn ein.
Für Kampfhunde verlangt Nürnberg 1.056 € – einer der höchsten Sätze unter den erfassten Städten. Bei Hunden der Kategorie 2 (etwa Rottweiler oder Cane Corso) sinkt der Betrag mit Negativzeugnis auf 264 €.
Nürnberg kennt viele Ermäßigungen: die Hälfte für Inhaber des Nürnberg-Passes, für Therapiehunde und für Hunde in Einöden und Weilern, dazu einmalig 50 € Nachlass für einen freiwilligen Hundeführerschein. Fällig ist die Steuer erst zum 1. April. Angemeldet sind derzeit rund 17.000 Hunde.
Weitere erfasste Städte in Bayern: München (100 €).
Hundesteuer für den ersten Hund in 25 Großstädten
Was sich 2027 ändert
Beschlossen: Ab 1. Januar 2027 gelten neue Sätze – 1. Hund: 132 € → 144 € · jeder weitere Hund im selben Haushalt: 132 € → 168 €.
Der Stadtrat hat die Erhöhung im Juni 2026 beschlossen. Ob sich 2027 auch die Sätze für Kampfhunde ändern, hat die Stadt noch nicht veröffentlicht.
- ab 01.01.2027 (beschlossen)
1. Hund: 132 € → 144 € (+9,1 %) - ab 01.01.2027 (beschlossen)
jeder weitere Hund im selben Haushalt: 132 € → 168 € (+27,3 %)
Ermäßigung und Befreiung in Nürnberg
Steuerfrei
- Hunde für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen – Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl, Gl oder H; Hund unentbehrlich und durch besondere Ausbildung geeignet; auf Antrag. Laut Stadt werden ab der Satzungsänderung 2026/2027 weitere Merkzeichen anerkannt. (§ 2 Abs. 1 Nr. 3)
- Diensthunde, Hunde von Hilfsorganisationen/THW, Rettungshunde – ausschließlich für öffentliche Aufgaben bzw. Aufgaben der freiwilligen Hilfsorganisationen oder des THW; Rettungshunde mit bestandener Prüfung, die für Zivil-, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst bereitstehen; auf Antrag (§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 2, 6)
- Herdenschutzhunde – zur Bewachung von Herden notwendig; auf Antrag (§ 2 Abs. 1 Nr. 4)
- Hunde in Tierasylen und Tierhandlungen – vorübergehend aus Tierschutzgründen untergebracht bzw. in Tierhandlungen gehalten (§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 7)
- Hunde von Berufsjägern im Forstdienst – im Privat-, Kommunal- oder Staatsforstdienst beschäftigte Berufsjäger, Hund ausschließlich für Jagd bzw. Jagd- oder Forstschutz (§ 2 Abs. 1 Nr. 8)
- Hunde aus dem Tierheim Nürnberg – nach zwei Jahren Haltung auf Antrag nachträglich steuerfrei für die ersten zwölf Monate (§ 2 Abs. 2)
Ermäßigt
- Hunde in Einöden und Weilern: 50 % – Wohngebäude mehr als 500 m vom nächsten Wohngebäude entfernt (Einöde) bzw. Weiler mit höchstens 300 Einwohnern in dieser Lage; auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
- Jagd- und Forstschutzhunde: 50 % – von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern überwiegend zur Jagd bzw. zum Jagd- oder Forstschutz gehalten; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
- Therapiehunde: 50 % – zertifizierte Therapiehundeprüfung; Eignung und jährlicher Einsatz für soziale/therapeutische Zwecke nachzuweisen (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
- Inhaber des Nürnberg-Passes: 50 % – nur für einen Hund pro Haushalt; auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
- Hundeführerschein: einmalig 50 € – freiwillig mit dem Hund bestandene Prüfung nach den Standards der Anlage; einmal je Hund und Haushalt; nicht für Kampfhunde, bei sicherheitsrechtlichen Anordnungen oder wenn schon anderswo berücksichtigt; auf Antrag (§ 7a)
Ermäßigungen und Befreiungen gibt es nur auf Antrag und meist erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Alle Städte im Vergleich →
Anmelden, zahlen, abmelden
- Anmeldung
- innerhalb eines Monats, sobald ein Hund über vier Monate alt ist bzw. nach Aufnahme oder Zuzug nach Nürnberg
Zuständig: Stadt Nürnberg, Kassen- und Steueramt – Hundesteuer (Theresienstraße 7) · online anmelden - Fälligkeit
- Jährlich zum 1. April; nach Zustellung eines (neuen) Bescheids einen Monat danach. Die Steuerschuld entsteht am 1. Januar, bei späterem Beginn ab dem Folgemonat anteilig.
- Abmeldung
- innerhalb eines Monats nach Abgabe, Tod, Entlaufen des Hundes oder Wegzug Steuermarke zurückgeben; bei Tod Bestätigung von Tierarzt oder Tierbestatter, bei Abgabe Name und Anschrift des neuen Halters. Wer zu spät abmeldet, zahlt bis zum Ende des Monats, in dem die Abmeldung eingeht. Online-Abmeldung möglich.
- Steuermarke
- Eine Steuermarke pro Hund (Eigentum der Stadt), kommt mit dem Bescheid per Post; außerhalb von Wohnung bzw. umfriedetem Grundstück sichtbar tragen; Ersatz bei Verlust 10 €, beschädigte Marke wird kostenlos getauscht.
Gefährliche Hunde
Kampfhunde nach § 5 der Satzung, angelehnt an die bayerische Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit von 1992: Bei 5 Rassen/Gruppen (Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu) und deren Kreuzungen wird die Kampfhundeigenschaft stets vermutet; bei 14 weiteren Rassen (u. a. Rottweiler, Cane Corso, Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff) gilt sie, bis der Stadt die fehlende Gefährlichkeit nachgewiesen ist. Zusätzlich im Einzelfall Hunde mit aggressionsfördernder Ausbildung. Welche Rassen in Bayern als gefährlich gelten →
Nürnberg auf einen Blick: weitere Gemeindesteuern 2026
Alle Hebesätze der erfassten Großstädte → · Grundsteuer selbst berechnen →
Fragen zur Hundesteuer in Nürnberg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Nürnberg?
Die Satzung legt 132 € jährlich für den ersten Hund fest, 132 € für den zweiten. Im Vergleich der 25 erfassten Großstädte bedeutet das Platz 16; der Median liegt bei 144 €.
Wird die Hundesteuer in Nürnberg erhöht?
Ja. Ab dem 1. Januar 2027 gilt: 1. Hund 144 € statt 132 €; jeder weitere Hund im selben Haushalt 168 € statt 132 €.
Wann wird die Hundesteuer in Nürnberg fällig?
Jährlich zum 1. April; nach Zustellung eines (neuen) Bescheids einen Monat danach. Die Steuerschuld entsteht am 1. Januar, bei späterem Beginn ab dem Folgemonat anteilig.
Wie melde ich meinen Hund in Nürnberg an?
innerhalb eines Monats, sobald ein Hund über vier Monate alt ist bzw. nach Aufnahme oder Zuzug nach Nürnberg Zuständig ist: Stadt Nürnberg, Kassen- und Steueramt – Hundesteuer (Theresienstraße 7). Die Anmeldung ist auch online möglich.
Zahlt man in Nürnberg für kleine Hunde weniger?
Nein. Die Satzung von Nürnberg kennt keine Staffel nach Größe oder Gewicht – ein Chihuahua kostet so viel wie ein Schäferhund. Auch eine Befreiung für Hunde unter 5 kg gibt es nicht.
Was kostet ein Listenhund in Nürnberg?
Für einen als gefährlich eingestuften Hund werden 1.056 € im Jahr fällig. Welche Hunde darunter fallen, richtet sich nach dem Landesrecht: Rasseliste ansehen.
Weiterlesen
Hundesteuer München
100 € für den ersten Hund
Ansehen →Hundesteuer Dresden
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Ansehen →Hundesteuer Mannheim
144 € für den ersten Hund
Ansehen →Hundesteuer Stuttgart
144 € für den ersten Hund
Ansehen →Quellen & Stand
- Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) vom 15. Dezember 2014, Stadtrecht 210.340 (79. Nachtrag Dezember 2023) – Steuersatz in § 4
- nuernberg.de (PDF)
- nuernberg.de – hundesteuer
- nuernberg.de – pm 27644
- nuernberg.de – pm 657 ls
- nuernberg.de – hundesteuer
- nuernberg.de – hundesteuer
- formularservice.nuernberg.de – index
- formularservice.nuernberg.de – index
- Satzung über die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung – HebS), Stadtrecht 210.295, zuletzt geändert durch Satzung vom 31.10.2025
- nuernberg.de – grundsteuer
- nuernberg.de – gewerbesteuer
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Abgabenatlas: „Hundesteuer Nürnberg 2026: 132 € pro Jahr“, https://abgabenatlas.pages.dev/hundesteuer/nuernberg/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0. Einzelne Zahlen können Sie über das # an jeder Kennzahl direkt verlinken.
KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells aus den oben verlinkten amtlichen Quellen formuliert. Zahlen stammen nicht aus dem Modell, sondern aus unserem geprüften Datensatz. Mehr zur Methodik.