Hundesteuer in Kiel
Kiel hat die Hundesteuer 2025 kräftig erhöht: 150 € für den ersten Hund statt 126 €, 225 € für den zweiten und 285 € ab dem dritten. Wer einen Sachkundenachweis hat, zahlt drei Jahre lang die Hälfte.
Was die Hundesteuer in Kiel kostet
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 1. Hund | 150 € | 12,50 € |
| 2. Hund | 225 € | 18,75 € |
| 3. Hund und jeder weitere | 285 € | 23,75 € |
Der Satz für den 3. Hund (285 €) gilt für jeden weiteren Hund. Die Steuer entsteht erst mit Ende des Kalenderjahres; im Laufe des Jahres werden Vorauszahlungen erhoben, bei unterjähriger Haltung wird anteilig berechnet (§ 12).
- Ermäßigte Hunde (§ 6) zahlen die Hälfte und zählen als 'erste Hunde': 75 €/Jahr
- Steuerbefreite Hunde (§ 7) zählen bei der Staffel nicht mit
Für zwei Hunde zahlen Halterinnen und Halter in Kiel zusammen 375 € im Jahr, für drei Hunde 660 €. Über zehn Jahre summiert sich schon der erste Hund auf 1.500 €.
Hundesteuer in Kiel berechnen
Unverbindliche Beispielrechnung nach den amtlichen Sätzen, ohne Ermäßigungen oder Befreiungen. Wie Listenhunde bei der Reihenfolge mehrerer Hunde gezählt werden, regelt jede Stadt selbst.
Kiel im Städtevergleich
Mit der Satzung vom November 2024 stiegen die Kieler Sätze zum 1. Januar 2025 um bis zu ein Drittel. Für drei Hunde fallen nun 660 € im Jahr an – Kiel gehört bei Mehrhundehaltung zu den teureren Städten. Beim ersten Hund liegt die Stadt auf Platz 9 von 25.
Gleichzeitig belohnt Kiel Sachkunde: Wer den Sachkundenachweis nach dem schleswig-holsteinischen Hundegesetz erbringt, zahlt für den ersten Hund drei Jahre lang den halben Satz. Ebenfalls die Hälfte zahlen Inhaberinnen und Inhaber des Kiel-Passes. Hunde aus dem Tierheim Kiel sind laut Satzung 48 Monate steuerfrei – einmal in sechs Jahren je Haushalt.
Eine Besonderheit ist das Verfahren: Die Steuer wird erst nach Jahresende endgültig festgesetzt; bis dahin zahlt man vierteljährliche Vorauszahlungen. Einen Aufschlag für gefährliche Hunde kennt Kiel nicht; eine Rasseliste gibt es in Schleswig-Holstein ohnehin nicht.
Weitere erfasste Städte in Schleswig-Holstein: Lübeck (156 €).
Hundesteuer für den ersten Hund in 25 Großstädten
Was sich zuletzt geändert hat
- ab 01.01.2025
1. Hund: 126 € → 150 € (+19 %) - ab 01.01.2025
2. Hund: 177 € → 225 € (+27,1 %) - ab 01.01.2025
3. und jeder weitere Hund: 213 € → 285 € (+33,8 %)
Ermäßigung und Befreiung in Kiel
Steuerfrei
- Hunde aus dem Tierheim Kiel – Der Hund war dauerhaft im Tierheim des Tierschutzvereins Kiel; steuerfrei für 48 Monate, für einen Hund und einmal in 6 Jahren je Haushalt; Bescheinigung (z. B. Abgabevertrag) nötig (§ 7 Nr. 9)
- Anerkannte Assistenzhunde (inkl. Blindenführhunde) – Behinderung, Eignung des Hundes und die Mensch-Hund-Gemeinschaft nachweisen bzw. begründen (§ 7 Nr. 7)
- Schutz- und Hilfehunde – Für blinde, taube oder hilflose Menschen unentbehrlich; ggf. amtsärztliches Zeugnis (§ 7 Nr. 8)
- Anerkannte Therapiehunde – Zertifizierte Therapiehundeprüfung und nachgewiesener sozialer oder therapeutischer Einsatz (§ 7 Nr. 6)
- Sanitäts- und Rettungshunde – In anerkannten Sanitäts- oder Katastrophenschutzeinheiten eingesetzt, Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (Zeugnis höchstens 2 Jahre alt) (§ 7 Nr. 4)
- Dienst-, Forst-, Jagd- und Herdengebrauchshunde – Diensthunde, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln unterhalten werden, sowie Gebrauchshunde von Forst-, Jagd- und Landschaftsschutzpersonal und Herdenhunde in erforderlicher Anzahl (§ 7 Nr. 1–3)
- Hunde in Tierschutzeinrichtungen – Vorübergehend untergebracht und nicht auf die Straße gelassen (§ 7 Nr. 5)
- Kurzaufenthalte – Personen, die höchstens 2 Monate in Kiel sind, für Hunde, die anderswo in Deutschland versteuert werden (§ 9)
Ermäßigt
- Halter mit Sachkundenachweis: 50 % für den ersten Hund, 3 Jahre befristet – Sachkunde nach § 4 HundeG SH durch einen Nachweis belegt (§ 6 Abs. 1 c)
- Kiel-Pass-Inhaber: 50 % für den ersten Hund – Antrag mit Kiel-Pass; gilt ab dem Antragsmonat für die Gültigkeitsdauer des Passes (§ 6 Abs. 2)
- Wachhunde für abgelegene Gebäude: 50 % – Gebäude liegt mehr als 100 m Wegstrecke vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt (§ 6 Abs. 1 a)
- Geprüfte Gebrauchshunde: 50 % – Einsatz als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshund mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern; Zeugnis höchstens 2 Jahre alt (§ 6 Abs. 1 b)
- Härtefälle: ganz oder teilweise (Erlass) – Einziehung im Einzelfall unbillig (entsprechend § 227 AO) (§ 10)
Ermäßigungen und Befreiungen gibt es nur auf Antrag und meist erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Alle Städte im Vergleich →
Anmelden, zahlen, abmelden
- Anmeldung
- Binnen 14 Tagen nach Aufnahme oder Zuzug, schriftlich, mit Angabe der Rasse und des Vorbesitzers (§ 11 Abs. 1)
Zuständig: Landeshauptstadt Kiel, Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern (Fragen zur Zahlung: Stadtkasse) · online anmelden - Fälligkeit
- Vorauszahlungen in vier Raten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die endgültige Steuer wird nach Jahresende festgesetzt, ist 14 Tage nach Bekanntgabe fällig und wird mit den Vorauszahlungen verrechnet (§ 12).
- Abmeldung
- Binnen 14 Tagen, schriftlich (§ 11 Abs. 2) Die Hundesteuermarke ist zurückzugeben. Bei Verkauf den Käufer angeben. Wer zu spät und ohne Nachweis (z. B. tierärztliche Bescheinigung) abmeldet, zahlt bis zum Ende des Monats vor Eingang der Abmeldung.
- Steuermarke
- Ja: Ausgabe durch das Amt für Finanzwirtschaft; Pflicht außerhalb von Wohnung und umfriedetem Grundstück; bei Abmeldung zurückgeben. Ersatzmarke auf schriftlichen Antrag, laut Stadtseite gebührenfrei.
Gefährliche Hunde
Die Satzung hat keinen Sondersatz. Nach Landesrecht (§ 7 HundeG SH) gibt es keine Rasseliste: Die Behörde stellt die Gefährlichkeit im Einzelfall fest, z. B. nachdem ein Hund einen Menschen gebissen, wiederholt gefahrdrohend angesprungen, andere Tiere gebissen oder unkontrolliert Tiere gehetzt hat. Welche Rassen in Schleswig-Holstein als gefährlich gelten →
Kiel auf einen Blick: weitere Gemeindesteuern 2026
Alle Hebesätze der erfassten Großstädte → · Grundsteuer selbst berechnen →
Fragen zur Hundesteuer in Kiel
Wie hoch ist die Hundesteuer in Kiel?
150 € pro Jahr kostet der erste Hund in Kiel; jeder weitere Hund 225 €. Unter 25 Großstädten liegt Kiel damit auf Platz 9.
Hat sich die Hundesteuer in Kiel zuletzt geändert?
Ja, zum 1. Januar 2025: 1. Hund 150 € statt 126 €; 2. Hund 225 € statt 177 €; 3. und jeder weitere Hund 285 € statt 213 €.
Wann wird die Hundesteuer in Kiel fällig?
Vorauszahlungen in vier Raten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die endgültige Steuer wird nach Jahresende festgesetzt, ist 14 Tage nach Bekanntgabe fällig und wird mit den Vorauszahlungen verrechnet (§ 12).
Wie melde ich meinen Hund in Kiel an?
Binnen 14 Tagen nach Aufnahme oder Zuzug, schriftlich, mit Angabe der Rasse und des Vorbesitzers (§ 11 Abs. 1) Zuständig ist: Landeshauptstadt Kiel, Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern (Fragen zur Zahlung: Stadtkasse). Die Anmeldung ist auch online möglich.
Zahlt man in Kiel für kleine Hunde weniger?
Nein. Die Satzung von Kiel kennt keine Staffel nach Größe oder Gewicht – ein Chihuahua kostet so viel wie ein Schäferhund. Auch eine Befreiung für Hunde unter 5 kg gibt es nicht.
Was kostet ein Listenhund in Kiel?
Kiel erhebt für gefährliche Hunde keinen höheren Steuersatz. Die Haltung selbst ist aber nach Landesrecht an Auflagen gebunden: Regeln ansehen.
Weiterlesen
Hundesteuer Lübeck
156 € für den ersten Hund
Ansehen →Hundesteuer Hamburg
90 € für den ersten Hund
Ansehen →Hundesteuer Hannover
150 € für den ersten Hund
Ansehen →Listenhunde in Schleswig-Holstein
Welche Rassen als gefährlich gelten
Ansehen →Ermäßigung und Befreiung
Wer weniger oder nichts zahlt – im Städtevergleich
Ansehen →Quellen & Stand
- Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 29.11.2024 – Steuersatz in § 5
- kiel.de – index
- kiel.de – leistung
- kiel.de – leistung
- web.archive.org – leistung
- Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) vom 28.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025
- kiel.de – download
- gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de – perma
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Abgabenatlas: „Hundesteuer Kiel 2026: 150 € pro Jahr“, https://abgabenatlas.pages.dev/hundesteuer/kiel/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0. Einzelne Zahlen können Sie über das # an jeder Kennzahl direkt verlinken.
KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells aus den oben verlinkten amtlichen Quellen formuliert. Zahlen stammen nicht aus dem Modell, sondern aus unserem geprüften Datensatz. Mehr zur Methodik.