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Hundesteuer · Nordrhein-Westfalen

Hundesteuer in Köln

Seit Januar 2026 kostet jeder Hund in Köln 174 € im Jahr statt bisher 156 € – laut Stadt die erste Erhöhung seit 22 Jahren. Einen Aufschlag für Zweithunde oder Listenhunde gibt es weiterhin nicht.

Stand der Daten: 1. Januar 2026 Geprüft am 3. Oktober 2026 Quelle: Hundesteuersatzung Köln
174 €
für den ersten Hund pro Jahr
14,50 € im Monat
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348 €
für zwei Hunde zusammen pro Jahr
Einheitssatz: jeder Hund kostet gleich viel
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kein Aufschlag
für gefährliche Hunde gilt der normale Satz
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Platz 1
von 25 erfassten Großstädten (1 = teuerste)
30 € über dem Median von 144 €
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Was die Hundesteuer in Köln kostet

Steuersätze laut Hundesteuersatzung Köln, gültig ab 01.01.2026
Hundpro Jahrpro Monat
jeder Hund (Einheitssatz)174 €14,50 €

Einheitssatz: Jeder Hund kostet 174 €, es gibt keine Staffel nach der Zahl der Hunde (z. B. 2 Hunde = 2 × 174 €).

  • Ermäßigter Satz 60 € pro Jahr für einen Hund bei laufenden SGB-XII-Leistungen (§ 3 Abs. 2, siehe Ermäßigungen)
  • Besteht die Steuerpflicht nicht das ganze Jahr, wird je Monat ein Zwölftel des Jahresbetrags erhoben (§ 3 Abs. 1)

Für zwei Hunde zahlen Halterinnen und Halter in Köln zusammen 348 € im Jahr, für drei Hunde 522 €. Über zehn Jahre summiert sich schon der erste Hund auf 1.740 €.

Hundesteuer in Köln berechnen

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Davon als gefährlich eingestuft (Listenhund)

Unverbindliche Beispielrechnung nach den amtlichen Sätzen, ohne Ermäßigungen oder Befreiungen. Wie Listenhunde bei der Reihenfolge mehrerer Hunde gezählt werden, regelt jede Stadt selbst.

Hundesteuer pro Jahr
–
 

Köln im Städtevergleich

Köln rechnet einfach: Jeder Hund kostet 174 €, egal ob erster, zweiter oder dritter und egal welche Rasse. Zwei Hunde kosten damit 348 €. Beim ersten Hund liegt die Stadt auf Platz 1 der 25 erfassten Großstädte.

Die Stadt erwartet durch die Erhöhung rund 770.000 € Mehreinnahmen im Jahr. Gleichzeitig wurden die Befreiungen neu geordnet: Hunde aus den Tierheimen Dellbrück, Zollstock und Ostheim sind jetzt 24 Monate steuerfrei, und wer einen mindestens acht Jahre alten Tierheimhund übernimmt, zahlt für ihn nie Hundesteuer.

Wer laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII bezieht, zahlt für einen Hund 60 € im Jahr. Welpen aus eigenem Wurf werden erst ab einem Alter von sechs Monaten steuerpflichtig.

Weitere erfasste Städte in Nordrhein-Westfalen: Bielefeld (144 €), Bochum (168 €), Bonn (162 €), Dortmund (156 €), Duisburg (132 €), Düsseldorf (96 €), Essen (156 €), Lünen (156 €) und Wuppertal (160 €).

Hundesteuer für den ersten Hund in 25 Großstädten

Köln 174 €
Bochum 168 €
Bonn 162 €
Wuppertal 160 €
Dortmund 156 €
Essen 156 €
Lübeck 156 €
Lünen 156 €
Bremen 150 €
Hannover 150 €
Kiel 150 €
Leipzig 150 €
Bielefeld 144 €
Mannheim 144 €
Stuttgart 144 €
Duisburg 132 €
Nürnberg 132 €
Berlin 120 €
Saarbrücken 120 €
Magdeburg 114 €
Dresden 108 €
München 100 €
Düsseldorf 96 €
Hamburg 90 €
Jahresbetrag laut Satzung; Stand der Daten je Stadt siehe Stadtseite. Median: 144 €.

Was sich zuletzt geändert hat

  • ab 01.01.2026: Befreiungen neu geregelt: Assistenzhunde nach § 12e BGG (bisher nur Hunde schwerbehinderter Menschen mit GdB 100); Tierheimhunde aus drei Kölner Tierheimen 24 Monate steuerfrei (laut Stadt bisher 1 Jahr), bei Übernahme ab 8 Jahren lebenslang; Rettungshunde nur noch mit abgeschlossener Ausbildung und Prüfung (bisher auch in Ausbildung)
  1. ab 01.01.2026
    Steuersatz je Hund (laut Stadt erste Erhöhung seit 22 Jahren): 156 € → 174 € (+11,5 %)

Ermäßigung und Befreiung in Köln

Steuerfrei

  • Assistenzhunde im Sinne von § 12e Abs. 3 BGG – Antrag binnen 4 Wochen; Nachweis über Anerkennung als Hilfsmittel (§ 33 SGB V) oder Ausweis bzw. Anerkennung nach der Assistenzhundeverordnung (§ 4 Abs. 1 Nr. 1)
  • Rettungshunde von Privatpersonen – regelmäßiger Einsatz bei einer staatlich anerkannten bzw. im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisation und von der Stadt anerkannte Ausbildung und Prüfung (§ 4 Abs. 1 Nr. 2)
  • Tierheimhunde aus Köln-Dellbrück, Köln-Zollstock oder Köln-Ostheim – unmittelbar aus dem Tierheim und erstmalig aufgenommen; 24 Monate steuerfrei, bei Hunden, die bei Übernahme mindestens 8 Jahre alt sind, bis zum Lebensende; Antrag binnen 4 Wochen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3)

Ermäßigt

  • Empfänger*innen laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) oder laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII): 60 € statt 174 € pro Jahr (nur für einen Hund) – Antrag beim Steueramt binnen 4 Wochen (sonst erst ab dem Folgemonat), Nachweis z. B. per Bewilligungsbescheid; gilt jeweils 36 Monate und wird auf Antrag verlängert. Bürgergeld (SGB II) berechtigt laut städtischer Info-Seite nicht. (§ 3 Abs. 2)

Ermäßigungen und Befreiungen gibt es nur auf Antrag und meist erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Alle Städte im Vergleich →

Anmelden, zahlen, abmelden

Anmeldung
Innerhalb von 4 Wochen nach Aufnahme des Hundes; bei Welpen aus eigenem Wurf 4 Wochen nachdem der Hund 6 Monate alt ist; bei Zuzug innerhalb von 4 Wochen
Zuständig: Stadt Köln, Steueramt (Bereich Hundesteuer) · online anmelden
Fälligkeit
Halbjährlich je die Hälfte: am 01.04. für Januar bis Juni und am 01.10. für Juli bis Dezember. Bei erstmaliger Festsetzung kurz vor oder nach einem Termin ist der Betrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe fällig. Der Bescheid gilt bis zu einem neuen Bescheid weiter.
Abmeldung
Innerhalb von 4 Wochen nach Abgabe, Tod oder Verlust des Hundes bzw. nach Wegzug, schriftlich Hundemarke zurückgeben. Bei verspäteter Abmeldung endet die Steuerpflicht erst mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung beim Steueramt eingeht. Ein Umzug innerhalb Kölns ist ebenfalls binnen 4 Wochen zu melden.
Steuermarke
Für jeden angemeldeten Hund eine Hundemarke; außerhalb der Wohnung bzw. des umfriedeten Grundstücks sichtbar tragen und auf Verlangen vorzeigen; Verlust schriftlich melden, dann gibt es eine neue Marke.

Gefährliche Hunde

Keine eigene Definition, weil die Kölner Satzung keinen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde oder Listenhunde kennt: Auch sie kosten 174 € je Hund. Die ordnungsrechtlichen Pflichten nach dem Landeshundegesetz NRW (Erlaubnis, Anzeige beim Ordnungsamt) gelten davon unabhängig. Welche Rassen in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten →

Köln auf einen Blick: weitere Gemeindesteuern 2026

550 %
Hebesatz Grundsteuer B
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475 %
Hebesatz Gewerbesteuer
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44.000
angemeldete Hunde
Stand 03.12.2025
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Alle Hebesätze der erfassten Großstädte → · Grundsteuer selbst berechnen →

Fragen zur Hundesteuer in Köln

Wie hoch ist die Hundesteuer in Köln?

Für den ersten Hund verlangt Köln 174 € im Jahr, für den zweiten 174 €. Das ergibt Platz 1 unter 25 erfassten Großstädten (Median 144 €).

Hat sich die Hundesteuer in Köln zuletzt geändert?

Ja, zum 1. Januar 2026: Steuersatz je Hund (laut Stadt erste Erhöhung seit 22 Jahren) 174 € statt 156 €.

Wann wird die Hundesteuer in Köln fällig?

Halbjährlich je die Hälfte: am 01.04. für Januar bis Juni und am 01.10. für Juli bis Dezember. Bei erstmaliger Festsetzung kurz vor oder nach einem Termin ist der Betrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe fällig. Der Bescheid gilt bis zu einem neuen Bescheid weiter.

Wie melde ich meinen Hund in Köln an?

Innerhalb von 4 Wochen nach Aufnahme des Hundes; bei Welpen aus eigenem Wurf 4 Wochen nachdem der Hund 6 Monate alt ist; bei Zuzug innerhalb von 4 Wochen Zuständig ist: Stadt Köln, Steueramt (Bereich Hundesteuer). Die Anmeldung ist auch online möglich.

Zahlt man in Köln für kleine Hunde weniger?

Nein. Die Satzung von Köln kennt keine Staffel nach Größe oder Gewicht – ein Chihuahua kostet so viel wie ein Schäferhund. Auch eine Befreiung für Hunde unter 5 kg gibt es nicht.

Was kostet ein Listenhund in Köln?

Köln erhebt für gefährliche Hunde keinen höheren Steuersatz. Die Haltung selbst ist aber nach Landesrecht an Auflagen gebunden: Regeln ansehen.

Weiterlesen

Quellen & Stand

Stand der Daten: 1. Januar 2026 Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Angaben ohne Gewähr
  1. Hundesteuersatzung der Stadt Köln vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der 5. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 17.12.2025 – Steuersatz in § 3
  2. stadt-koeln.de – index
  3. stadt-koeln.de (PDF)
  4. stadt-koeln.de – index
  5. stadt-koeln.de – grundsteuerhebesatzsatzung 20251217 (PDF)
  6. stadt-koeln.de – noindex stream
  7. Stadt Köln: Hebesätze für die Realsteuern (Tabelle nach Jahren); Grundsteuerhebesatzsatzung vom 17.12.2025
  8. stadt-koeln.de – grundsteuer

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Abgabenatlas: „Hundesteuer Köln 2026: 174 € pro Jahr“, https://abgabenatlas.pages.dev/hundesteuer/koeln/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells aus den oben verlinkten amtlichen Quellen formuliert. Zahlen stammen nicht aus dem Modell, sondern aus unserem geprüften Datensatz. Mehr zur Methodik.