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Grunderwerbsteuer · Baden-Württemberg

Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg kostet ein Immobilienkauf 5 % Grunderwerbsteuer. Der Satz gilt seit dem 5. November 2011 und liegt damit im Mittelfeld – aber 1,5 Prozentpunkte über dem Nachbarn Bayern.

Stand der Daten: 5. November 2011 Geprüft am 3. Oktober 2026 Quelle: Landesgesetz über den Steuersatz
5 %
Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg
gilt seit 05.11.2011
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20.000 €
bei 400.000 € Kaufpreis
Beispielrechnung
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1
Land mit niedrigerem Satz
1 Länder verlangen weniger, 10 mehr
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2,16 Mrd. €
Grunderwerbsteuer-Einnahmen in Baden-Württemberg 2025
Platz 2 von 16 · BMF
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Grunderwerbsteuer berechnen

Kaufpreis laut notariellem Kaufvertrag.

Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.

Grunderwerbsteuer
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Günstigstes Land
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Teuerstes Land
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Unterschied
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Dieser Kaufpreis in allen 16 Ländern

Baden-Württemberg im Vergleich

Baden-Württemberg hob den Satz 2011 von den bundesweit üblichen 3,5 % auf 5 % an und hat ihn seither nicht verändert. Damit zahlen Käufer hier weniger als in Hessen (6,0 %), aber spürbar mehr als jenseits der Grenze in Bayern: Bei einem Kaufpreis von 400.000 € beträgt der Unterschied 6.000 €.

Wegen der hohen Immobilienpreise bringt die Steuer dem Land viel ein: 2,16 Milliarden Euro waren es 2025 – Platz 2 unter den 16 Ländern und 14,3 % des bundesweiten Aufkommens.

Nachbarländer

3,5 %5 %5,5 %6 %6,5 %
Steuersatz je Land, Stand 03.10.2026. Klick auf ein Land öffnet dessen Seite.

Was kostet das konkret?

Grunderwerbsteuer für typische Kaufpreise in Baden-Württemberg

Grunderwerbsteuer bei 5 % im Vergleich zum günstigsten Land (3,5 %)
KaufpreisGrunderwerbsteuer BWBei 3,5 %Mehrkosten
250.000 €12.500 €8.750 €+3.750 €
350.000 €17.500 €12.250 €+5.250 €
450.000 €22.500 €15.750 €+6.750 €
600.000 €30.000 €21.000 €+9.000 €
800.000 €40.000 €28.000 €+12.000 €

So hat sich der Satz entwickelt

Bis zur Föderalismusreform galt überall der Bundessatz von 3,5 %. Baden-Württemberg nutzte die neue Satzhoheit 2011 – einmal, und blieb seither dabei.

  1. 01.01.1997 – 04.11.2011
    3,5 %
  2. 05.11.2011 – heute
    5 % (aktuell)

Gut zu wissen

Nur den Satz legt Baden-Württemberg selbst fest. Bemessungsgrundlage, Befreiungen – etwa für Käufe zwischen Ehegatten oder von den Eltern – und die Fälligkeit einen Monat nach dem Bescheid regelt das Grunderwerbsteuergesetz des Bundes für alle Länder gleich. Diese Regeln im Überblick →

Fragen zur Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg?

Sie beträgt 5 % der Gegenleistung, in der Regel also des Kaufpreises. Der Satz gilt seit dem 5. November 2011 und ist im Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. 2011 S. 493) festgelegt.

Was kostet die Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro in Baden-Württemberg?

5 % von 400.000 € ergeben 20.000 €. Zum Vergleich: In Bayern wären es 14.000 €. Mit dem Rechner oben können Sie jeden Betrag einsetzen.

Seit wann gilt der Satz von 5 % in Baden-Württemberg?

Seit dem 5. November 2011. Davor galten in Baden-Württemberg 3,5 % (01.01.1997–04.11.2011).

Gibt es in Baden-Württemberg eine Entlastung für Familien oder Erstkäufer?

Eine landeseigene Förderung, die die Grunderwerbsteuer für Erstkäufer senkt oder erstattet, haben wir in Baden-Württemberg nicht gefunden (Stand 03.10.2026). Bundesweit steuerfrei sind aber zum Beispiel Käufe zwischen Ehegatten und von Eltern an Kinder (§ 3 GrEStG).

Wie viel Grunderwerbsteuer hat Baden-Württemberg zuletzt eingenommen?

2,16 Milliarden Euro im Jahr 2025 – das sind 14,3 % der bundesweiten Einnahmen von 15,1 Milliarden Euro (BMF). Die Grunderwerbsteuer steht vollständig den Ländern zu.

Mehr zu Baden-Württemberg

Quellen & Stand

Stand der Daten: 5. November 2011 Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Angaben ohne Gewähr
  1. Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26. Oktober 2011 (GBl. 2011 S. 493) – § 1 (Steuersatz), § 2 (zeitliche Anwendung), § 3 (Inkrafttreten)
  2. landesrecht-bw.de – jlr NNLBW00008872
  3. gesetze-im-internet.de – 23
  4. Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
  5. Bundesministerium der Finanzen: Steuereinnahmen im Dezember 2025, Übersicht 5a (Einnahmen der Länder Januar bis Dezember 2025)
  6. Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Die Methodik und den Weg für Korrekturen beschreiben wir unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Abgabenatlas: „Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg 2026: 5 %“, https://abgabenatlas.pages.dev/grunderwerbsteuer/baden-wuerttemberg/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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